Rollenspiel = gefährliches Hobby?

AW: Rollenspiel = gefährliches Hobby?

Zornhau schrieb:
Ist eigentlich irgendjemand hier im Forum Jurist und könnte das ganze Umstands-Juristen-Deutsch mal verständlich auslegen (ohne jetzt einen Verstoß gegen unser aus NS-Zeiten kommendes Rechtsberatungsverbot zu begehen).
[/Edit]

Der Paragraph ist doch mal wirklich harmlos im Vergleich ^^. Und wenn nur noch das Rechtsberatungsverbot von den Nazis käme, dann wäre Deutschland ein besserer Ort ;).

Die Buddhisten sind also drin, weil:

§ 86a StGB schrieb:
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Und in dem finden wir dann:

§ 86 StGB schrieb:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.



Mein Kurzkommentar ordnet bei den "ähnlichen Zwecken" auch die "friedliche religiöse Nutzung" ein, was ich einigermaßen einleuchtend finde. Was genau DAS jetzt heißt steht natürlich auf einem anderen Blatt :). Welche religiösen Hürden da aufgebaut sind muss sich dann immer am konkreten Einzelfall entscheiden.
 
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Müsste demzufolge nicht "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" nicht auch durchgestrichene Hakenkreuze mit einschließen und somit erlauben?
Oder ordnet man durchgestrichene Hakenkreuze jetzt den ultraradikal Autonomen zu und macht da wieder ein verfassungsfeindliches Symbol draus? Weiß da jemand mehr?
 
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Ja. Das beruht auf blanker Dummheit der zuständigen Behörden. Die Urteile die angegangen wurden haben sich ja auch nicht gehalten.

Der Verfassungsschutz hat die Dinger für unbedenklich erklärt - das einzelne Provinzler immer mal komische Ideen von Recht und Ordnung haben ist altbekannt. Die Begründungen finden sich online und lösen dann doch Heiterkeit aus wenn man sie liest.

Die durchgestrichenen kriegt man eigentlich schon weit früher raus - nämlich in dem man sagt das die denen gar nicht erst zum Verwechseln ähnlich sehen - es ist sofort offensichtlich das man sich GEGEN Rechts richtet.
 
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Saint_of_Killers schrieb:
Mein Kurzkommentar ordnet bei den "ähnlichen Zwecken" auch die "friedliche religiöse Nutzung" ein, was ich einigermaßen einleuchtend finde.
Irgendwelche Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis (die sich ja noch nicht mal an die eindeutige Benutzung zur "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" hält), die annähernd in die gleiche Richtung gehen?

MfG

Tobias
 
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@Saint: Ist das Hakenkreuz Allgemein verboten oder nur das der Nazis? Also wenn ich einen tamilisch synkronisierten Hindu Film sehe, dann findet sich die
"Svastika" auf Flaggen in Form eines gelben Hakenkreuzes auf orangenem Grund (oder umgekehrt...memories..,) umringet mit gelben und orangenen Sonnenstrahlen.
Ich mein, wie sollte das jemand als NSDAP Propaganda empfinden? Was sagen Juristen dazu (wenn sie je solche Filme bei Jaffna Stores ausleihen) ?

Ich wünschte BC würde das lesen: "Ich schaue Filme mit in denen die Helden vor einem Hakenkreuzbanner in die Schlacht reiten"
 
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Jedes Hakenkreuz.

Und nein Koshiro, ich hab da keine Gerichtsentscheidung zu gefunden - möglicherweise ist so ein Fall noch nie vor Gericht gelandet. Ich bin versucht zu sagen: Wäre ja auch zu lächerlich. Aber in Deutschland weiß man nie ;)
 
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Es gab da mal so eine Geschichte über eine japanische Firma, die ihr Logo in Deutschland nicht zeigen durfte weil ein Hakenkreiz drin war....die Meldung müsste ich nochmal raussuchen.
 
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Saint_of_Killers schrieb:
Jedes Hakenkreuz.
ist verboten,
ausser zum Zwecke von Kunst (Film) oder Religionsausübung, hattest du zuletzt so gemeint oder?

Zu der Sache gibts übrigens noch etwas: Die Swastika ist Hindus in etwas so bedeutend wie das Kreuz, weil sich alle Hindus damit gleichermassen als Angehörige dieses Glaubens indentifizieren können. Indien hat mehrmals beantragt das es äquivalent zum Roten Kreuz/Halbmond auch die Rote Swastika als Symbol vewenden kann! Das wurde natürlch abgelehnt. Genauso wie Israel den Roten Davids Stern nicht verwenden darf. Alle die Nicht das Kreuz oder den Halbmond verwenden wollen sollen jetzt den "Roten Kristall" , eine Art rotes Karo das innen weiß ist, nutzen.


um mal wiede zum Thema zu kommen.
Wir hatten mal einen Mitspieler der immer Zwiebelmettbrötchen gegessen hat........und wenn er gefurzt hat hat er sich immer mitten im Spiel auf den Sesser(!) gestellt und gesagt "tut mir leid, aber da unten Stinkts". Wir sind wärend dessen an seinem Bio-Chemischen-Angriff fast verreckt.
 
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Saint_of_Killers schrieb:
Und nein Koshiro, ich hab da keine Gerichtsentscheidung zu gefunden - möglicherweise ist so ein Fall noch nie vor Gericht gelandet.
Wie kann ein ernsthafter Gesetzeskommentar sich dann zur Postulierung einer Rechtslage versteigen, die weder durch einen ausdrücklichen Gesetzestext noch durch Rechtsprechungspraxis belegt ist?

Ich bin versucht zu sagen: Wäre ja auch zu lächerlich. Aber in Deutschland weiß man nie ;)
Also ich weiß, daß durchgestrichene Antifa-Hakenkreuze verboten werden, ebenso wie Hakenkreuzdarstellungen in Comics, die im Japan des 18. Jahrhunderts spielen (gut, daß Blade of the Immortal so sehr suckt, sonst müßte ich mich ärgern) oder Hakenkreuze in Computerspielen entweder Verboten oder vorauseilender Selbstzensur aufgrund der Angst vor dem Staatsanwalt zum Opfer fallen. Angesichts der Nonchalance, mit der man sich hier über die für die Kunst (aber so niedere Konsumgüter wie Comics und Computerspiele haben hierzulande natürlich keinen Anspruch, sich so zu nennen) vorgesehene Ausnahme hinwegsetzt, habe ich gelinde Zweifel daran, daß man vor den bestenfalls durch apokryphische Gesetzesinterpretationen geschützten Religion haltmacht.

MfG

Tobias
 
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Koshiro schrieb:
Wie kann ein ernsthafter Gesetzeskommentar sich dann zur Postulierung einer Rechtslage versteigen, die weder durch einen ausdrücklichen Gesetzestext noch durch Rechtsprechungspraxis belegt ist?

Da Rechtswissenschaft, wie der Name auch andeutet, eine Wissenschaft ist, finden sich ständig solche Auslegungen. Da wir kein Präzedenzfallsystem haben wären Rechtsprechungsfälle auch nur von Zweifelhaftem Nutzen. Du solltest nicht unterschätzen welche Macht so ein Kommentar haben kann. Die Gerichte schauen bei ihren Entscheidungen nämlich auch in die Bücher der Rechtsgelehrten. In manchen Fällen weichen sie natürlich auch davon ab - aber gerade Amtsgerichte neigen dazu den Schönke-Schröder (Standardkommentar zum Strafrecht) zum Beispiel bis auf den letzten Buchstaben zu befolgen. Und beim Bundesgerichtshof steht die Chance nicht schlecht auf diejenigen zu treffen die sowas geschrieben haben...

Also ich weiß, daß durchgestrichene Antifa-Hakenkreuze verboten werden,

Falsch. Ein paar Amtsgerichte haben darin die Verwirklichung des §86a gesehen. Die Urteile sind in der Berufung (so sie denn eingelegt wurde) alle kassiert worden.

ebenso wie Hakenkreuzdarstellungen in Comics, die im Japan des 18. Jahrhunderts spielen (gut, daß Blade of the Immortal so sehr suckt, sonst müßte ich mich ärgern) oder Hakenkreuze in Computerspielen entweder Verboten oder vorauseilender Selbstzensur aufgrund der Angst vor dem Staatsanwalt zum Opfer fallen. Angesichts der Nonchalance, mit der man sich hier über die für die Kunst (aber so niedere Konsumgüter wie Comics und Computerspiele haben hierzulande natürlich keinen Anspruch, sich so zu nennen) vorgesehene Ausnahme hinwegsetzt, habe ich gelinde Zweifel daran, daß man vor den bestenfalls durch apokryphische Gesetzesinterpretationen geschützten Religion haltmacht.

Computerspiele sind zunächst mal keine Kunst und werden als solche auch nicht als eine der Ausnahmen genannt. Die gelten als Spielzeug - und bei Computerspielen sind die Deutschen allgemein etwas komisch - aber das ist eine politische Entscheidung die bei uns ja ganz toll ankommt. Ich kenne die Begründung zum Verbot von Castle Wolfenstein. Da stört man sich auch eher an der Verbindung von Gewalt und Hakenkreuzen. Ansonsten sind mir ausser solchen Perlen wie "Hitler Diktator" keine Fälle bekannt bei Spiele mit Hakenkreuzen verboten worden sind - alle anderen haben die Dinger selbst entfernt.

Comics sollten theoretisch darunter fallen. Da bei Filmen Hakenkreuze nicht beanstandet werden müsste sich das auch auf Comics erstrecken. Da aber Comics in Deutschland nicht ernstgenommen werden weiß man nie was dabei rumkommt. Die Sache ist dann erledigt, wenn man sie vom Bundesgerichtshof entscheiden lässt :)
 
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Saint_of_Killers schrieb:
Da wir kein Präzedenzfallsystem haben wären Rechtsprechungsfälle auch nur von Zweifelhaftem Nutzen.
In der Rechtsprechung ja. Bei der Dokumentierung derselben nein.

Falsch. Ein paar Amtsgerichte haben darin die Verwirklichung des §86a gesehen.
... und deren bis zur Berufung gültige Urteile würdest Du nicht als "Verbote" ansehen?

Computerspiele sind zunächst mal keine Kunst und werden als solche auch nicht als eine der Ausnahmen genannt. Die gelten als Spielzeug - und bei Computerspielen sind die Deutschen allgemein etwas komisch - aber das ist eine politische Entscheidung die bei uns ja ganz toll ankommt.
Abgesehen davon, daß "Spiel" und "Kunst" keinen Widerspruch darstellen, bestätigt das nur meine Meinung über die Heuchelei und Willkürlichkeit, die hier an den Tag gelegt wird. Und bei den Comics gilt sinngemäß das gleiche.

Ich kenne die Begründung zum Verbot von Castle Wolfenstein. Da stört man sich auch eher an der Verbindung von Gewalt und Hakenkreuzen. Ansonsten sind mir ausser solchen Perlen wie "Hitler Diktator" keine Fälle bekannt bei Spiele mit Hakenkreuzen verboten worden sind - alle anderen haben die Dinger selbst entfernt.
Dahingestellt lassend, ob das bei "allen" der Fall war*, ist es genau das, was ich mit "vorauseilender Selbstzensur" meinte. Du gehst hoffentlich nicht davon aus, daß die Spiele- und Comichersteller (Modellsatzhersteller wären auch noch zu nennen) die Hakenkreuze retuschieren, weil sie aus tiefstem Herzen davon überzeugt sind, sonst durch Hypnoseeffekte die Menschen zu Nazis zu machen.

MfG

Tobias

*Ich habe im Gegenteil von mehreren Spielen gehört, bei denen die nichtretuschierten Originalversionen beschlagnahmt wurden. Von Commandos weiß ich es sicher. Daß die meisten Originalversionen hierzulande gar nicht in den Handel gelangen, zeigt nur, daß die hier vorgenommene Zensur effektiv abschreckt.

P.S.: Am allerlustigsten fand ich noch die Begründung der Tübinger Staatsanwaltschaft zum Verbot des durchgestrichenen Hakenkreuzes: "Stellen Sie sich vor, ein japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird." Da mußte ich laut lachen.
 
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Also es gibt hier Comics käuflich ganz normal zu erwerben auf den Hakenkreuze drauf sind, ABER nur wenn diese nicht ganz abgebildet sind.
Meinte zumindest der Verkäufer auf meine Frage hin.
 
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Es gab ja seinerzeit den kleinen Skandal um Art Spiegelmann's "Maus" das aufgrund der Hakenkreuze beinahe beschlagnahmt worden wäre.
Bei "Kunst" wie Comics, Filmen und auch Computerspielen sollte das lustige Sonnenrad nun wirklich erlaubt sein weil naja. Es treibt einfach alberne Stilblüten, wenn man bei Return to Castle Wolfenstein für das Kaputtmachen von Hakenkreuzfahnen Punkte bekommt, diese Version aber aufgrund der "Verfassungsfeindlichen Inhalte" die im Spiel kaputtgemacht werden dürfen verboten ist.
 
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Caninus schrieb:
Also es gibt hier Comics käuflich ganz normal zu erwerben auf den Hakenkreuze drauf sind, ABER nur wenn diese nicht ganz abgebildet sind.
Meinte zumindest der Verkäufer auf meine Frage hin.
Ja, es ist eine der üblichen Methoden zur Umgehung der Zensur, ein Hakenkreuz zu einem normalen Kreuz oder einem anderen unverfänglichen zurechtzuretuschieren. Andere übliche Methoden sind Weglassen (Eine Nazi-Fahne ist dann einfach rot mit weißem Kreis) und übermalen bzw. Überkleben.
Wie schon erwähnt, ist bei den meisten WK2-Computerspielen das Ganze extraordinär hirnrissig, da dort üblicherweise die Deutschen den zu bekämpfenden Gegner darstellen. Leider geht man hier aber nicht mit Sinn und Verstand vor, sondern nach der Rechtsauffassung, die in einer Broschüre der hessischen Polizei zu finden ist: §86a bezweckt die "Verbannung von solchen Kennzeichen aus der Öffentlichkeit".

MfG

Tobias
 
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Koshiro schrieb:
... und deren bis zur Berufung gültige Urteile würdest Du nicht als "Verbote" ansehen?

Nur in dem konkreten Einzelfall, nicht als allgemeine Übung, denn was ein Amtsrichter irgendwo im ländlicheren Deutschland für Recht und Gesetz hält, kann man nicht auf die gesamte BRD übertragen und da diese Urteil alle kassiert wurden kann man recht gut erkennen wie ernst diese Rechtsauffassung in Deutschland genommen wird.
 
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Thoughtfull schrieb:
Nur in dem konkreten Einzelfall, nicht als allgemeine Übung, denn was ein Amtsrichter irgendwo im ländlicheren Deutschland für Recht und Gesetz hält, kann man nicht auf die gesamte BRD übertragen und da diese Urteil alle kassiert wurden kann man recht gut erkennen wie ernst diese Rechtsauffassung in Deutschland genommen wird.
Wurden sie alle "kassiert"? Laut dem vorhergehenden Post nur in den Fällen, in denen Berufung eingelegt wurde, was aber nicht immer gegeben war. Bei einem offensichtlichen Unrechtsurteil wird der Skandal im übrigen auch nur unwesentlich geringer, weil ein Berufungsgericht die Sache aufhebt.
Tübingen und Stuttgart hätte ich jetzt auch nicht unbedingt im "ländlicheren Deutschland" eingeordnet, aber naja...

MfG

Tobias
 
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Sagen wir konservativer. Und Unrechtsurteil halte ich jetzt für ein wenig weit hergeholt.
Und wenn der Betreffende keine Berufung einlegt dann tut es mir leid für ihn aber dann ist er selbst schuld wenn er sich das Urteil gefallen lässt.
 
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Ist halt nicht überall Berufung eingelegt worden - etwas das ich im Übrigen auch nachvollziehen kann. Ich geh lieber 20 Stunden Roadkills einsammeln als mich durch eine Berufung und oder Revision zu ärgern. Vor allen Dingen weil ich da nen Anwalt brauche der mich möglicherweise noch Geld kostet.

Das ist eine Frage von Strafe und Aufwand sich dagegen zu wehren.

Aber überall sonst sind sie kassiert worden. Und wer sich nicht wehrt... tja - mehr kann das Gerichtssystem nun wirklich nicht tun. Das einzelne Richter immer mal abweichende Ansichten haben kommt eben vor.
 
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Hey Leute!
Ihr schießt hier ein bischen über das Ziel hinaus! Mir tut es Jetzt schon Leid, dass ich überhaupt die ganze Sache mit meiner Aufklärung das Pentagramm betreffend angestoßen habe.

Um es mal groß zu schreiben:
Wir Reden hier über RPG´s !!!
Also. So wichtig diese Hakekreuzdiskussion auch sein mag, sie gehört in einen anderen Tread. Meine eigene Meinung verkneife ich mir mal oder schreibe sie ganz klein:
(Ich bin der Meinung, dass jeder der es nötig hat ein Hakenkreuz zu tragen, egal wann und aus welchen Gründern vor allem provozieren will! Das Symbol mag einen religiösen Hintergrund haben und daher gestehe ich jedem zu es als solches zu sehen. Aber man muss seine Umwelt ja nicht bewußt mit einem geschichtlich so "heiklem" Symbol provozieren.)

Ich jedenfalls habe heute erst eine richtig positive Erfahrung zum Thema Rollenspiel = gefärliches Hobby gemacht.
Ich habe einer neuen Schulkollegin in der S-Bahn von meinem Hobby erzählt und ein älterer Mann (so um die 70 denk ich) Hat mich plötzlich angesprochen und sich sehr für das Thema interessiert. Am Ende hat er gemeint, dass das bestimmt besser ist als sich Nachmittagstalkshows anzusehen. Außerdem will er sich noch mit dem Thema beschäftigen, damit er, sollte er erneut mal was in der Richtung mitbekommen auch mitreden kann.


 
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