The Saint
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AW: Rollenspiel = gefährliches Hobby?
Der Paragraph ist doch mal wirklich harmlos im Vergleich ^^. Und wenn nur noch das Rechtsberatungsverbot von den Nazis käme, dann wäre Deutschland ein besserer Ort .
Die Buddhisten sind also drin, weil:
Und in dem finden wir dann:
Mein Kurzkommentar ordnet bei den "ähnlichen Zwecken" auch die "friedliche religiöse Nutzung" ein, was ich einigermaßen einleuchtend finde. Was genau DAS jetzt heißt steht natürlich auf einem anderen Blatt . Welche religiösen Hürden da aufgebaut sind muss sich dann immer am konkreten Einzelfall entscheiden.
Zornhau schrieb:Ist eigentlich irgendjemand hier im Forum Jurist und könnte das ganze Umstands-Juristen-Deutsch mal verständlich auslegen (ohne jetzt einen Verstoß gegen unser aus NS-Zeiten kommendes Rechtsberatungsverbot zu begehen).
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Der Paragraph ist doch mal wirklich harmlos im Vergleich ^^. Und wenn nur noch das Rechtsberatungsverbot von den Nazis käme, dann wäre Deutschland ein besserer Ort .
Die Buddhisten sind also drin, weil:
§ 86a StGB schrieb:(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Und in dem finden wir dann:
§ 86 StGB schrieb:(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Mein Kurzkommentar ordnet bei den "ähnlichen Zwecken" auch die "friedliche religiöse Nutzung" ein, was ich einigermaßen einleuchtend finde. Was genau DAS jetzt heißt steht natürlich auf einem anderen Blatt . Welche religiösen Hürden da aufgebaut sind muss sich dann immer am konkreten Einzelfall entscheiden.