Sichtbar werden: ja.
Meines Verständnisses der Regeln nach darf der Gegner nicht verteidigen, weil der Assamit (wenn er verdunkelt ist und sich klugerweie von hinten an sein Opfer ranmacht) eben deswegen nicht verteidigen, weil es den Assi (noch nicht) sehen kann.
Eine Frage der Reaktionsschnelligkeit.
Einen Angriff würde ich als absolut verdunkelungs-brechende Aktion ansehen - und zwar nicht erst, wenn das Messer bereits in der Kehle steckt, somit würde ich ab dem Zeitpunkt, ab dem die tödliche Bedrohung offensichtlich wird (das ausgehohlte Messer sticht zu, das Messer legt sich an die Kehle, etc.) die Verdunkelung als beendet sehen.
Ab hier greifen dann normale Effekte:
Ein Angriff eines Gegners, den man nicht oder nur im Augenwinkel sieht.
Ein Angriff eines Gegners, der die Klinge bereits direkt an meinem Hals hat.
Klar - das ist Ausweichen kaum noch machbar, aber komplett unmöglich ist es für einen Geschick5+Ausweichen5 (N)SC auch nicht...
Angriffswurf stark erleichtert, Verteidigungswurf stark erschwert - wenn ein Wunder geschieht hat er es überlebt.
Wenn man aber darauf besteht, dass Verdunkelung (möglicherweise +Quietus) so massiv ist, dass sie erst gebrochen wird, wenn der andere die Klinge bereits im Hals hat, fände ich es reichlich inkonsequent normale Schadensregeln anzuwenden. Das wäre dann, als würde man für eine Hinrichtung durch Enthauptung den Henker 3 Runden lang Schaden sammeln lassen, bis der Hals endlich durch ist, bloß weil der pro Runde halt maximal 5 Stufen Schaden macht und schlecht gewürfelt hat.
Entweder wickelt man es als Kampf ab, dann kann das Opfer ausweichen oder man wickelt es als Hinrichtung ab, dann sollte man es aber gleich sinnvoll regeln.
@Charley
Aber vergiss nicht, dass der Angriff nicht nur einfach von hinten kommt, sondern komplett unerwartet von hinten von einem Gegner, den der Kämpfer nicht kennt und dem er nicht nur kurz den Rücken zugedreht hat, sondern der bisher garnicht auf seinem Plan stand... etwas heftiger als nur "Angriff von hinten" ist das schon.