- Registriert
- 29. Oktober 2004
- Beiträge
- 6.954
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
Zu der Frage, ob ein doppelt so langer Roman nun 'ne gute Idee ist oder nicht: Sicher ist das keine gute Idee und auch nicht im Sinne von NaSta. ABER: Einer der Vorwürfe, die von Seiten NaStas erhoben werden werden, ist ja wohl: Autor X hat die Abgabe des Romans absichtlich um einen Monat oder mehr verschleppt, weil er an Elyrion arbeiten wollte. PG hat einfach auf die Tatsache hingewiesen, dass der besagte Autor wohl deswegen länger gebraucht hat, weil er - völlig dusselig - einen doppelt so langen Roman geschrieben hat. Das ist unprofessionell, aber auch nicht mehr.
Schreib wenigstens meinen Namen richtig, alter hampeltanzender Medikamentenmissbrauchsmann.Medizinmann schrieb:Wahrscheinlich kommt auch gleich Schub-Schuhmann rein und fängt an zu trollen
Prisma schrieb:Aber die Beweise muss NaSta bei einem Gericht, und nicht im Internet vorlegen!
qftDelta schrieb:Ja, aber die Beweise vorzuenthalten, die Behauptungen aber öffentlich breitzutreten, schafft keine Glaubwürdigkeit und ist auch nicht professionell.
Das hat für die Problematik, die hier diskutiert wird, nicht die geringste Relevanz. Nummer 1 im Versatzstückeklauen der letzten paar Jahre dürfte nämlich trotzdem NaSta mit (dem meiner Ansicht nach völlig minderwertigen) AC sein.Schwerttänzer schrieb:Ich betrachtete es eher als Beispiel für die Originalität von Elyrion.
Ein Schritt hat keine 100 cm Länge
Zu der Frage, ob ein doppelt so langer Roman nun 'ne gute Idee ist oder nicht: Sicher ist das keine gute Idee und auch nicht im Sinne von NaSta. ABER: Einer der Vorwürfe, die von Seiten NaStas erhoben werden werden, ist ja wohl: Autor X hat die Abgabe des Romans absichtlich um einen Monat oder mehr verschleppt, weil er an Elyrion arbeiten wollte. PG hat einfach auf die Tatsache hingewiesen, dass der besagte Autor wohl deswegen länger gebraucht hat, weil er - völlig dusselig - einen doppelt so langen Roman geschrieben hat. Das ist unprofessionell, aber auch nicht mehr.