[Frostzone] Rezension

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Oh man könnte B! sicherlich vor dem Landgericht Hamburg verklagen und dann trotz aller offensichtlicher Absurdität der Klage Recht bekommen.

Das Landgericht Hamburg / Buske (gibt's den noch? Ich fürchte ja...) sind da dezent...
Geisteskrank. Oder so.

Jep. Den gibt's noch. Beide Kammern in bekannter Besetzung.

(Darum hab ich Hamburg als Beispiel gewählt. Irgendjemand der dir recht gibt, den findest du immer. Und dieser "Irgendjemand" sitzt meist in Hamburg)
 
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@Saint
Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber muss ich nicht während eines Verfahrens die laufenden Kosten bis zum Urteilsspruch selber tragen?
 
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Naja, die Kosten deines Anwalts zumindest - die meisten werden ohne Vorschuss nicht tätig werden und wollen auch noch was Geld zwischendurch sehen, es sei denn du hast einen echt guten Freund der sich mit dem Rechtsgebiet auskennt und da ein bisschen drehen kann - UND der irgendwie eine Möglichkeit hat abzufedern das er ja auch laufende Kosten hat die er irgendwie decken muss. Zusätzlich kommen natürlich Kosten wie Verdienstausfall, Spritgeld - regelmäßig hat man noch zusätzlich dann eine einstweilige Verfügung am Hals in solchen Fällen (also, das die Rezi erstmal weg kommt bis zur Entscheidung).

Wenn du dann siegst, dann kriegst du das Geld für deinen Anwalt was der gesetzlich verlangen durfte zurück. Meistens würde der aber schon gerne etwas mehr sehen, wenn er GUT ist in dem was er tut - darauf bleibt man genauso sitzen wie auf dem Verdienstausfall und dem ganzen Ärger den man hatte. (Ich empfehle jedem der das NICHT für stressig hält, just for lolz, sich mal verklagen zu lassen und dann mal darauf zu achten was so eine Klage die wie ein Damoklesschwert über dem Kopf fliegt mit deinem Familienleben anstellt)

Oh, und WENN man dann gewonnen hat (wenn's schnell geht und keiner durch die Instanzen geht), dann darf man dann nachher in sein Internetforum wieder eine Rezension von einem Spiel von vor einem Jahr reinsetzen, ein Blutschwertergütesiegel draufsetzen und... ähm... sich sonnen darin "Recht gehabt zu haben".
 
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"The Price of Freedom maybe eternal vigilance, but the price of justice is several hundred housand pounds per annum."

-Neil Gaiman

Hehe,

wohl wahr. Allerdings ist Neil Gaiman ein gebürtig englischer Autor, der momentan in den USA lebt. Das deutsche Rechtssystem unterscheidet sich signifikant (zum Glück) vom amerikanischen Rechtssystem. Und diese Aussausge ist hierzulande nicht so gehaltvoll.

Der einzige Möglichkeit für NaSt in diesem Fall wäre der Nachweis, dass die Rezesion "fehlerhaft" ist. Das ist bei einer Fantasy Rollenspielwelt schwer (wenn nicht gar unmöglich) nachzuweisen ist.

Vielleicht ist das alles mittlerweile egal geworden, da in diesem ganzen Hick Hack unterm Strich das ziemliche Gegenteil einer Win-Win Situation enstanden ist: Die Rezi war (meiner Ansicht nach) einseitig informativ und provokant. NaSt zeigte sich kleinkariert und unseriös. B! ruderte schließlich zurück und distanzierte sich somit ein Stück weit von diesem "Test".

Vielleicht erwarte ich auch zu viel. Schließlich ist das ein Fanpage Projekt, das von interessierten Fans in Ihrer Freizeit betrieben wird. Da bleibt eben nicht viel Zeit für Meetings zur Lagebesprechung und Planung des weiteren Vorgehens und blablabla... Ich finde es auf jeden Fall gut, daß die Rezi nicht rausgenommen wurde und auch weiterhin zur Diskussion steht.
 
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The Saint schrieb:
Wenn du dann siegst, dann kriegst du das Geld für deinen Anwalt was der gesetzlich verlangen durfte zurück.
Mein Gefühl ist sowieso, dass 90 % aller Rechtsstreite mit einem Vergleich enden. Und dann habe ich ja auch meine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen.
 
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wohl wahr. Allerdings ist Neil Gaiman ein gebürtig englischer Autor, der momentan in den USA lebt. Das deutsche Rechtssystem unterscheidet sich signifikant (zum Glück) vom amerikanischen Rechtssystem. Und diese Aussausge ist hierzulande nicht so gehaltvoll.

In diesem Fall wäre es für die Blutschwerter vieeeeeeeel besser in Amerika verklagt zu werden. Nicht zuletzt weil NaSta im Falle einer Gegenklage erhebliche punitive Damages drohen, wohingegen die Blutschwerter mit einem offiziellen Umsatz von ... was immer Hoffi unter dem Server findet - also, ein Verlustprojekt - nicht allzuviel passieren könnte.
 
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Mein Gefühl ist sowieso, dass 90 % aller Rechtsstreite mit einem Vergleich enden. Und dann habe ich ja auch meine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen.

Wir gehen davon aus das der Rittmeister diesen frivolen Rechtsstreit ja bis zum Ende ausfechtet :)

Der VERGLEICH wäre in diesem Fall ja nun wirklich Geld verbrennen, weil die Vergleichslösung WAHRSCHEINLICH genauso aussähe wie von Euch gemacht.
 
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Wir gehen davon aus das der Rittmeister diesen frivolen Rechtsstreit ja bis zum Ende ausfechtet :)

Der VERGLEICH wäre in diesem Fall ja nun wirklich Geld verbrennen, weil die Vergleichslösung WAHRSCHEINLICH genauso aussähe wie von Euch gemacht.

Die bejahende Position eines frivolen :)ROFL:!) Rechtsstreites habe ich nie bejahend vertreten und ich bewerte Deine Aussage als suggestiv.

Daher fordere ich Dich auf:

Lösche diesen Post, wiederufe ihn, verschiebe in in ein anderen Thread oder alles zusammen. Ansonsten werde ich Dich, das Forum und Deine Mudder verklagen !!

Ich kenne jetzt nicht die konkreten Zahlen, aber das Image was mir durch Deinen "Flame" jetzt entstanden ist beläuft sich locker auf 100.000 € (äußerst geringe Schätzung). Selbst wenn Du recht behalten solltest (was in diesem Fall natürlich eine Farce ist, das wäre wirklich abwägig) betragen die Vergleichskosten ein hübsches Sümmchen und ich weis wirklich nicht, ob B! das finanziell verkraften würde.
 
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Ich habe einen Traum: Eines Tages, wenn mir mal wirklich langweilig ist und ich das meiner Rechtschutzversicherung verklickern möchte, dann erhebe ich mal negative Feststellungsklage wenn jemand sowas in einem Forum von sich gibt.

Nur um dessen Gesicht zu sehen.

Im Ernst - siehst du WIRKLICH nicht das das für Hoffi ein erhebliches finanzielles Risiko ist für... NICHTS?
 
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Ich habe einen Traum: Eines Tages, wenn mir mal wirklich langweilig ist und ich das meiner Rechtschutzversicherung verklickern möchte, dann erhebe ich mal negative Feststellungsklage wenn jemand sowas in einem Forum von sich gibt.

Nur um dessen Gesicht zu sehen.

Dann müsstest Du nur noch dafür sorgen, dass Du sein Gesicht wirklich siehst, wenn er den netten Brief aufmacht... :cool:

Ansonsten: Punitive Damages sind in Deutschland nur begrenzt vollstreckungsfähig. Hat NaSta in den USA ein Konto?
 
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So soll es geschen.

Nein mal ganz im Ernst: Hier ist der Link zum offiziellen Urteil des Streitfalles NaSt gegen Ihren ehemaligen Mitarbeiter:

Landgericht Köln, 28 O 180/08

Daraus geht eindeutig hervor, dass NaSt wirklich ALLE Kosten ihrer eigenen Klage von 32.000 € tragen mussten.

Die restlichen 7% entsprechen ganz genau dem erfolglosen Widerklageantrag der Beklagten von 2493,05 €.

Was lernen wir daraus ? Die Kosten einer erfolglosen Klage trägt in Deutschland immer der Kläger.

.... Selbst wenn NaSt verloren hätte, hätte B! kosten gehabt die die Admins nicht brauchen können.
FALSCH!
 
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Das passiert halt, wenn man mit Sachen um sich wirft, von denen man keine Ahnung hat. Ich meine, da steht sogar ganz eindeutig der §92 ZPO, den man sich vielleicht einmal hätte anschauen sollen.
 
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Nur weil du keine Ahnung hast und das stetig wiederholst, diesmal in Versalien, wird das nicht richtiger.

Öhm sehr sachlicher Post :wand:. Im übrigen wiederhole ich mich nicht, ich untermauere.

Lies dir mal das Urteil durch. Das ist zugegeben Maßen für juristische Laien wirklich nicht so ganz einfach zu verstehen. Es ist trotzdem für jederman sehr informativ.

Gut, wenn man mit einem Erfolg der Klage rechnet, ist Eure Angst ja nicht fehl am Platze. Das würde aber vorraussetzen, dass man im Nachhinein doch nicht mehr hinter der eigenen Rezi steht. Warum auch immer.

Nochmal zum 92er ZPO: (1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.

Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt - Das ist etwas anderes denn als Beklagter zu gewinnen. - Zu viel zum Thema "Zitieren von Sachverhalten von denen man keine Ahnung hat."
 
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Öhm sehr sachlicher Post :wand:. Im übrigen wiederhole ich mich nicht, ich untermauere.

Lies dir mal das Urteil durch. Das ist zugegeben Maßen für juristische Laien wirklich nicht so ganz einfach zu verstehen. Es ist trotzdem für jederman sehr informativ.

Gut, wenn man mit einem Erfolg der Klage rechnet, ist Eure Angst ja nicht fehl am Platze. Das würde aber vorraussetzen, dass man im Nachhinein doch nicht mehr hinter der eigenen Rezi steht. Warum auch immer.

Nochmal zum 92er ZPO: (1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.

Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt - Das ist etwas anderes denn als Beklagter zu gewinnen. - Zu viel zum Thema "Zitieren von Sachverhalten von denen man keine Ahnung hat."

LOL - Das habe ich sogar in dem einen Semester Recht für Informatiker gelernt....Es gibt aber auch Kosten die entstehen können bevor eine Klage anberaumt wird. (NERVEN)

Darf ich fragen wie alt du bist ? Weil ich sonnst nicht recht mit dir umzugehen weiß. Ich meine der Welpenschutz ist ja nun noch nicht abgelaufen...
 
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Is' ja nich' nur der §93 ZPO... Spannender ist da schon §3a RVG - und natürlich noch immer das dir niemand die Zeit ersetzt. §1 ZVEG ist da abschließend.

Aber ich bin was das angeht genauso ein Laie wie Niedertracht ;)
 
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Ich hab doch Verständnis für Euch.
Dann erkläre es mir bitte noch einmal, damit auch ich es verstehe. Du stellst die Behauptung auf, daß in Deutschland die unterlegene Partei in einem Zivilprozeß sämtliche Kosten zu tragen hat. Zur Untermauerung dieser Behauptung verlinkst du eine Entscheidung, die jedoch den §92 ZPO zur Kostenverteilung nennt? Habe ich das soweit richtig verstanden? Oder klärst du mich auf, warum der §92 ZPO in der Entscheidung genannt wird? Irgendwie stehe ich wirklich auf dem Schlauch.
 
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