L
Ludovico
Guest
AW: Wieviel Mitspracherecht bei der Charakterwahl hat der Spieler?
Ähm, ich hatte vergessen, daß die Kampagne vor einem bestimmten Punkt im Metaplot stattfindet. Ab jenem Zeitpunkt ist das Beschwören von Dämonen verboten und so ziemlich jede halbwegs rechtschaffene Charakterklasse hätte bei konstanter Spielweise zumindest so starke Vorbehalte, daß sie nicht freiwillig mit einem solcher Person zusammenarbeiten würde.
Dann ist das doch gut, vor allem, wenn er überlebt.
Und wie gut der Punkt ist. Ich finde es unverschämt, daß du dich hier über einen gruppeninkompatiblen Charakter mukierst, gleichzeitig aber kein Deut besser bist. Der eine Charakter ist gruppenuntauglich, weil er angeblich unfähig ist. Und DEIN Charakter ist gruppenuntauglich, weil er das Spielen eines anderen Charakters (der sogar vor dir in der Gruppe gewesen ist) so stark einschränkt, daß bei Anwenden einer signifikanten Fähigkeit gleich "Mord und Totschlag" einkehren werden.
Ähm, ich hatte vergessen, daß die Kampagne vor einem bestimmten Punkt im Metaplot stattfindet. Ab jenem Zeitpunkt ist das Beschwören von Dämonen verboten und so ziemlich jede halbwegs rechtschaffene Charakterklasse hätte bei konstanter Spielweise zumindest so starke Vorbehalte, daß sie nicht freiwillig mit einem solcher Person zusammenarbeiten würde.
Und wenn der Dämonologe das völlig egal ist und einfach weiter seine Dämonen beschwört?
Dann ist das doch gut, vor allem, wenn er überlebt.
Er kann sich gerne immer noch gegen meinen Charakter aussprechen. Ich bin da ziemlich flexibel.Wieviel Mitsprachrerecht hatte eigentlich der Spieler des Dämonologen bei deiner Charakterwahl?