RPG und der Index

Ich muss mich noch mal einmischen.

Es gibt FSK18 - das darf beworben werden, denn an Kinos hängen auch Filmplakate von FSK18 Filmen. Im TV sieht man auch Werbung für FSK18 Filme.
Dann gibt es Filme die auf dem Index stehen. Diese dürfen in keinster Weise beworben werden und nur an Personen über 18 verkauft werden. (Zugänglich gemacht werden, was das verschenken einschliesst!)
Und zum dritten gibt es die Beschlagnahmung. Diese Filme (und Spiele) darf man nicht besitzen. (So z.B. Wolfenstein 3D als Spiel und Die rote Flut als Film).

Ach ja, und C&C wurde nur aufgrund des tausches der Menschen gegen Roboter in D unter 18 zugelassen. Das ist in diesem Fall korrekt. Kam aber von Spielehersteller automatisch noch vor der Prüfung. Die Roboter ölten und schepperten, während im original die Menschen bluteten und schrien. (Ich hab alle Teile im original hier! ^^)
 
Diese Filme (und Spiele) darf man nicht besitzen.

Das stimmt so nicht! Du darfst sie besitzen, du darfst halt nur niemandem zugänglich machen (vorführen, leihen, verkaufen).

Als Ausnahme dazu gilt, dass dieser beschlagnahmte Titel nicht gegen andere geltende Gesetze verstößt: Beispielsweise ein Kinderporno oder sowas.

Mortal Kombat 2 beispielsweise, welches damals beschlagnahmt war, durfte jedenfalls ohne Probleme im Besitz der Person bleiben.
 
Jamin schrieb:
Naja, ich denke, dass das nciht als Grund gelten kann... immerhin gibt es genug Beispiele anderer Filme, die gezeigt haben, dass es das nicht-menschliche nicht ausmacht. Im übrigen war es auch wieder ein Film, der mir kalr gezeigt hat, dass man eine FSK 14 einführen sollte,d a der Sprung zwischen 12 und 16 zu groß ist. btw.:Wusstest du, dass viele Zombiefilme indiziert und teilweise beschlagnahmt wurde, weil es gegen "Menschen" ging?

Da muss ich leider sagen, das du nicht mehr auf dem aktuellen Stand bist!
Seit 'Tanz der Teufel' wieder von der Beschlagnahmung befreit wurde, gibt es das Urteil über menschenähnliche Wesen, zu denen Zombies zählen!
Die meisten anderen Filme auf der Liste stammen noch aus der Zeit vor dem Urteil!

Interessant ist auch das man in einem SF-Film auch immer mehr Gewalt zeigen durfte, als in einem Horror-Film!
Ende der 80er, Anfang 90 bekam man Blut nur noch da zu sehen, wenn Aliens ordentlich zulangten! :rolleyes:

Ja, da wurde wohl mit zweierlei Mass gemessen! :motz:

Heutzutage ist es aber wirklich besser geworden!
Da hat sich wirklich einiges wieder positiv entwickelt, zumindest im Filmbereich!

'Die Rote Flut' soll beschlagnahmt sein?
Ist der nicht vor kurzem erst wieder von der Liste der indizierten Filme runtergenommen worden?


H
 
OK; mit dem Verschenken hatte ich nicht recht, aber der Besitz beschlagnahmter Medien ist nicht per se strafbar, sondern es müssen noch andere Gesetze greifen.

§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zu beachten, dass sich Punkt 4 nicht auf den Privaten besitz bezieht...
 
Horror schrieb:
'Die Rote Flut' soll beschlagnahmt sein?
Ist der nicht vor kurzem erst wieder von der Liste der indizierten Filme runtergenommen worden?
Ja. Der Mediamarkt verkauft die stinknormale FSK-18-Version aus dem Regal, den Film kann jeder sehen, er wird nicht erst auf Nachfrage rausgerückt und/oder wird in einem Schrank hinter der Theke aufbewahrt (wie beispielsweise "Ein Mann sieht rot"). Beschlagnahmt war "Die Rote Flut" nie, meine Videothek hat ein mindestens 10 Jahre altes, durchgenudeltes Band davon.

@ Jamin:
Yup, ich meinte die Vorzensur - aber war nicht auch in Preußen ein "nachträgliches Belangen" grundsätzliche ein Fall für die Gerichte und damit eben keine Zensur?
 
Mag sein das die Rote Flut jetzt wieder zu haben ist, aber der Film war 100%ig mal beschlagnahmt.
Mit dem lief es dann genau wie mit Ritter der Dämonen.
Der konnte erst geliehen werden (lief sogar im Kino) dann war er beschlagnahmt und dann wieder nicht.
Vermutlich hatte die Vidde den noch aus den Zeiten bevor er beschlagnahmt wurde. Er wurde es damals wegen "Kriegsverherrlichung" was ich nie nachvollziehen konnte.
 
Shub-Schumann schrieb:
@ Jamin:
Yup, ich meinte die Vorzensur - aber war nicht auch in Preußen ein "nachträgliches Belangen" grundsätzliche ein Fall für die Gerichte und damit eben keine Zensur?
Da gab es in so vielen verschiedenen Zeiten so viele verschiedenen Modelle in verschiedenen Staaten, dass ich das so nicht ganz beantworten kann, aber wenn wer per Gericht nachträglich eingezogen wird, ist das dann nicht auch zensur, wenn auch nicht dem Wort nach?
Hab letztes Semester eine Veranstaltung besucht, in dem auch kurz auf Presse eingegangen wurde, hab aber wegen einer Sitzung nur tele mitbekommen, müsste also nachsehen.
 
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