AW: Moral und Täterschaft 2. Grades
Naja, weil das Zitat aus Loriots "Szenen einer Ehe" ist... ;D
Ich wüsste gerne wann bei Euch da so der Punkt erreicht ist.
Da kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Aber wann
ich den Strich ziehen würde, kann ich Dir verraten.
Hier also
meine eigene kleine ganz
persönliche und mit
niemandem weiter abgesprochene Sicht der Sache (erwähnte ich, dass dies nur
meine Meinug ist?):
Ich fasse den festen Plan jemanden zu töten.
Wenn das tatsächlich vollkommen ernst gemeint ist, wäre das Grund genug.
Ich schaue durch's Zielfernrohr, will abdrücken - ein Laster überfährt mein Ziel.
Siehe oben. Der Plan war da und ich nehm - höchst christlich - den Willen für die Tat.
Ich schütte jemandem Gift in den Kaffee - er überlebt.
Der Akt des Gifthineinschüttens macht den Wurf erforderlich - nicht der tatsächliche Tod des Ziels.
Ich schaue durch's Zielfernrohr, drücke ab, treffe aber aus versehen den falschen - das Originalopfer überlebt.
Definitiv ein Wurf.
Ich lege eine Bombe, bevor sie hochgeht überlege ich es mir anders, will sie entfernen - sie geht TROTZDEM hoch.
Ich muss mich ja fragen, ob es überhaupt die Möglichkeit zum Pfadverlust gibt. Besteht also die Möglichkeit, dass der Charakter seine Tat oder deren Folgen rationalisiert und
nicht bereut? Hier würde ich also überlegen, ob ein Wurf in dem Sinne nötig ist oder ob der Charakter nicht (durch seinen Entschluss, die eigene Tat zu verhindern, der ja schon auf Reue für den Plan schließen lässt) von allein bereut - also seinen Menschlichkeitswert behält, aber böseste Gewissensbisse bekommt.
Oder einen Favorite von mir: Brujah X will Gangboss A töten. Du trittst dazwischen und erklärst ihm das ganz dolle verprügeln reicht - Menschlichkeitsverlust wegen "Täterschaft 2. Grades"?
(Das ist einer der Gründe weshalb ich diese Aufassung für Unsinnig halte - sie ist nicht praktikabel)
Ich würde mich da nicht sklavisch an die Tabelle zur Sündenhierarchie halten, sondern eben nach der Intention fragen. Was ist das Ziel des Charakters? Will er hier, dass der Gangsterboss mal ordentlich verdroschen wird? Ist ihm egal was geschieht, Hauptsache der Typ überlebt (als Zeuge oder Kontakt oder sonstwas)? Oder will er aus Moralgründen einen Mord verhindern?
Es kommt da sehr auf die genaue Situation an.
Wenn der Charakter keine andere Möglichkeit sieht, den Mord zu verhindern, aber dennoch ein schlechtes Gefühl hat, weil der Gangster in jedem Fall zu Schaden kommt, würde ich ihn nicht würfeln lassen, ob er für die Anstiftung zur Körperverletzung Menschlichkeit verliert. Der Weg, den er einschlägt, gefällt ihm von vornherein selbst nicht, aber es gibt keine andere Möglichkeit, größeres Übel zu verhindern.
Wenn ihm aber egal ist, dass der Gangster zu Schaden kommt und er ihn nur als Werkzeug oder sonstwas "behalten" will, würde ich ihn schon würfeln lassen, ob es ihm am Ende leid tut oder ob er Menschlichkeit verliert.
Man müsste natürlich sehen, wie hoch Anstiftung zur Körperverletzung in derSündenhierarchie anzusetzen wäre.
Es geht mir halt wie gesagt nicht um die äußere Tat, sondern um die innere Einstellung.