AW: Gewalt in Aventurien
Princeps Senatus schrieb:
Also ich handhabe es in unsrer Gruppe so (es sei denn es steht in den Regelwerken explizit anders), dass in den meisten großen Städten des Mittelreichs, vorallem aber im Horasreich, dem "Normalsterblichen" oder sogar jedem (in bestimmten Vierteln) das Tragen von Waffen verwehrt ist. Denn das entspricht einem meiner Meinung nach realistischen Sicherheitsdenken der Handelsstädte...
Wie kommst du darauf? Ich mag mich irren, aber wenn Waffen laut vormoderner Marktordnungen verboten sind, dann sind es normalerweise verborgene Waffen - offen durften Waffen getragen werden. Es widerspricht deutlich jedem für DSA angemessenen Selbstverständnis, auf Selbstschutz zu verzichten. Darüber hinaus kann eine Stadt auch nicht einfach Standesprivilegien ignorieren. Wie gesagt: Kein Stadtbürger ohne Degen.
Princeps Senatus schrieb:
Ist es nicht zB in Grangor der Fall, dass jeder Einreisende/ Durchreisende seine Waffen im Zollhaus zurücklassen muss? Ich meine mal etwas derartiges in entsprechender Box gelesen zu haben...
Grangor ist DER Ausnahmefall. Seit den "Bettlern" nervt die Stadt jeden Spieler der einen Bewaffneten spielt.
Princeps Senatus schrieb:
Natürlich gibt es dort auch einige Städte, wo man Außnahmen machen kann und sollte.
Umgekehrt. Es gibt einige Städte (wie z.B. Grangor) in denen ausnahmsweise Einschränkungen bezüglich des Tragens von Waffen gemacht werden.
Anmerkung: Wer jetzt versucht mir zu erklähren, dass man als Held Aufsehen erregt, wenn man grundsätzlich mit Gestechrüstung durch die Stadt rennt, und das deswegen verboten gehört, wird mit Pferdescheiße beschmissen.
john_fog_williams schrieb:
In Städten rennt man eigentlich nicht mehr als mit Dolch, Knüppel, oder Kurzschwert rum, zu schwere Bewaffnung oder Rüstung erregt meist immer die Aufmerksamkeit der Garde, was sicherlich nicht im Intresse aller Charaktäre ist.
... und mit Degen, Rapier, Schwert, Kusliker Säbel, Florett, Stoßdegen, Langdolch und was einem sonst noch so als standesgemäße Seitenwaffe einfällt.
john_fog_williams schrieb:
Bögen und Armbrüste sind meist innerhalb von den Stadtmauern verboten, ...
Und weswegen sollten Bögen und Armbrüste in Städten verboten sein? Die Garether Bürgerwehr z.B. ist für ihre Bogner bekannt; und die jeweiligen Kompanien treffen sich mindestens einmal wöchentlich zum Saufen - und den Bogen haben sie selbstverständlich dabei, weil sie ihrer Frau natürlich erklären, dass das "notwendiges Exerzieren" sei. Wenn es also eine Waffe gibt, mit der man in Gareth nur dann auffällt, wenn man nicht wie ein Weinfass stinkt, dann ist das ganz sicher der Bogen! Und welchen Grund könnte die Wache schon erfinden, einen nüchternen Bogenträger festzunehmen, wo Trunkenheit als Grund schon ausfällt?
Felix_von_Wolfsstein schrieb:
Die Waffen der Geweihten gehören auf jeden Fall nur in die Hände derjeweiligen Geweihten. Wobei der Rondrakamm da ja schon ein Sonderfall ist, da er auch von Kriegern mit entsprechendem Kriegerbrief geführt werden kann.
Aha, also sagst du, dass jeder Fischer seinen Dreizack abgeben muss, Dolche nur noch von Phexgeweihten verwendet werden dürfen und Mistgabeln ausschließlich von Perainegeweihten geschwungen werden sollen. Ganz zu schweigen von den Armeen von Jägern, die demnächst versuchen, entweder eine Firun-Spätweihe zu erhalten oder Heldenhaft den Bornbären mit einem Faustkeil totknüppeln wollen ... Um ehrlich zu sein: Gibt es außer Rondrakamm und Sonnenszepter überhaupt Signaturwaffen für Geweihte? OK, Schmiedehämmer und Basiliskenzungen, aber naja ...