Teylen
Kainit
- Registriert
- 16. August 2007
- Beiträge
- 10.834
Hast du Angaben zu dem entsprechenden US-Recht?
Weil ich nach kurzem Googeln nichts dahingehendes gefunden habe, auch der Artikel von Wikipedia zum Thema Crowdfunding stellt die Backer nicht auf eine Stufe mit Sponsoren. Wobei ich Sponsoren respektive Sponsoring lediglich aus dem im Wikipedia beschriebenen engeren Zusammenhang kenne.
Hinsichtlich des Begriffs Investor habe ich durchaus bewusst den englischen Wikipedia-Artikel verlinkt, sowie als ergänzende Beschreibung den Begriff "Financier" erwähnt, schließlich muss beziehungsweise sollte der Begriff im Rahmen des amerikanischen Umfeld betrachtet werden. Kennzeichnend halte ich in dem Kontext die Investition des Projekt "Partner" sowie die entsprechende Gegenleistung. Nicht die Generierung von Geldbeträgen.
Hinsichtlich der "Firmenbeteiligung" wird bei mehreren Kickstartern durchaus Rewards ausgelobt die in die entsprechende Richtung gehen, meist jenseits der $1.000 so konnte man sich bei dem V20 Companion als auch bei Children of the Revolution als Consulting Developer für weitere Produktprozesse einkaufen, nun und ich bin mir recht sicher bei anderen Kickstartern ähnliche Rewards gesehen zu haben.
Einerseits dadurch das die Teilnehmern den AGBs zugestimmt haben, als erster Schritt, andererseits weil von beiden Seiten eine recht deutliche Absichts-/Willenserklärung vorliegt. Zumal der Umstand das der Reward nicht ausgehändigt wurde nicht zwingend heißt das kein Geld mehr vorhanden ist, respektive das eingenommene wieder veräußert wurde (Schließlich spricht auch Kickstarter von einem refund).
Das heißt bei einer Rechtsstreitigkeit in Bezug auf eine Auktion darf man sich in der Regel doch direkt mit dem Auktionator auseinandersetzen, anstelle mit Ebay.
Welche die Optionen zur Schaffung einer höheren Rechtssicherheit iirc auch erst eine ganze Weile nach erfolgreicher Existenz einführten;
Das heißt ich verfolge z.B. A How-To Guide for Freelance Video Game Journalists das war Staff Pick (irgendwann letzte / anfang dieser Woche), hatte Artikel in denen es gefeatured wurde (Wired & Co. am 27 August), und hat es gerade mal so heute geschafft über die Grenze zu springen.
Nun und die wenigsten RPG Projekte werden größer durch die Presse getragen ^^;
Das heißt ein bis zwei Autoren machen ggf. gute bis phantastische Bücher, aber imho noch keinen Verlag.
Weil ich nach kurzem Googeln nichts dahingehendes gefunden habe, auch der Artikel von Wikipedia zum Thema Crowdfunding stellt die Backer nicht auf eine Stufe mit Sponsoren. Wobei ich Sponsoren respektive Sponsoring lediglich aus dem im Wikipedia beschriebenen engeren Zusammenhang kenne.
Hinsichtlich des Begriffs Investor habe ich durchaus bewusst den englischen Wikipedia-Artikel verlinkt, sowie als ergänzende Beschreibung den Begriff "Financier" erwähnt, schließlich muss beziehungsweise sollte der Begriff im Rahmen des amerikanischen Umfeld betrachtet werden. Kennzeichnend halte ich in dem Kontext die Investition des Projekt "Partner" sowie die entsprechende Gegenleistung. Nicht die Generierung von Geldbeträgen.
Hinsichtlich der "Firmenbeteiligung" wird bei mehreren Kickstartern durchaus Rewards ausgelobt die in die entsprechende Richtung gehen, meist jenseits der $1.000 so konnte man sich bei dem V20 Companion als auch bei Children of the Revolution als Consulting Developer für weitere Produktprozesse einkaufen, nun und ich bin mir recht sicher bei anderen Kickstartern ähnliche Rewards gesehen zu haben.
Ich denke das es die rechtlichen Ansprüche durchaus gibt, unabhängig davon ob sie effektiv durchsetzbar sind oder nicht.Das ist eine Luftnummer, weil das Projekt dann eben die Vereinbarung mit Kickstarter gebrochen hat, aber der "Backer" davon sich auch nix kaufen kann. Er und der Projektdurchführende haben IMHO (but IANAL und schon gar nicht für die USA) dadurch keinen wirksamen Vertrag geschlossen, dass sie beide den Nutzungsbedingungen von Kickerstarter zugestimmt haben. Denn wenn's die versprochene Leistung nicht gibt, ist bestimmt auch sonst kein Geld mehr da, was man zurück zahlen könnte (z.B. weil es z.B. eine LLC ist, die das Projekt durchgeführt hat). Und selbst wenn es rechtliche Ansprüche gäbe – aus Deutschland ließen sich diese schon mal gar nicht sinnvoll anmelden.
Einerseits dadurch das die Teilnehmern den AGBs zugestimmt haben, als erster Schritt, andererseits weil von beiden Seiten eine recht deutliche Absichts-/Willenserklärung vorliegt. Zumal der Umstand das der Reward nicht ausgehändigt wurde nicht zwingend heißt das kein Geld mehr vorhanden ist, respektive das eingenommene wieder veräußert wurde (Schließlich spricht auch Kickstarter von einem refund).
Was auch bei anderen Onlinediensten wie Ebay der Fall war respektive ist.Kickstarter hält sich vornehm zurück und verweist etwas weiter unten in den zitierten Nutzungsbedingungen ja darauf, dass die Nutzer das doch bitte unter sich ausmachen sollen... Kickstarter hält sich noch nicht einmal für verantwortlich, wenn Amazon beim Einziehen der "Spende" etwas falsch macht.
Das heißt bei einer Rechtsstreitigkeit in Bezug auf eine Auktion darf man sich in der Regel doch direkt mit dem Auktionator auseinandersetzen, anstelle mit Ebay.
Welche die Optionen zur Schaffung einer höheren Rechtssicherheit iirc auch erst eine ganze Weile nach erfolgreicher Existenz einführten;
Ich habe den Eindruck das fast alles früher oder später einmal kurz "Staff Pick" wird, wobei es nicht zwangsläufig zu einem rasanten Backer anstieg führt.Widerspruch: Ouya mit seiner komischen Android-basierten Spielekonsole hätte ohne Kickstarter nie so viel Aufmerksamkeit bekommen. Der schon erwähnte Sean Preston sagte, dass er ohne "Staff Pick" gewesen zu sein, nie so viele Backer bekommen hätte und auch andere Projekte wurden, weil sie bei Kickstarter waren, durch die Presse getragen und so bekannt gemacht.
Das heißt ich verfolge z.B. A How-To Guide for Freelance Video Game Journalists das war Staff Pick (irgendwann letzte / anfang dieser Woche), hatte Artikel in denen es gefeatured wurde (Wired & Co. am 27 August), und hat es gerade mal so heute geschafft über die Grenze zu springen.
Nun und die wenigsten RPG Projekte werden größer durch die Presse getragen ^^;
Das hat weniger etwas damit zu tun das ich finde das die Leute minder qualifiziert sind wenn ein bis zwei Personen keinen Verlag ergeben, sondern das die entsprechenden Verlagsstrukturen, Vorgehensweisen, Erfahrungen und Ressourcen nicht zwingend da sind.Nun, da der durchschnittliche Rollenspielverlag aber nahe an dieser Mitarbeitergröße liegt, würde ich diese Leute nicht abqualifizieren wollen...
Das heißt ein bis zwei Autoren machen ggf. gute bis phantastische Bücher, aber imho noch keinen Verlag.