AW: Persönliche Lehrmeister
- Keine Ahnung ob es gemeint ist aber eine persönliche Waffe + die Dschinnenkugel scheint mir etwas viel als besonderer Besitz (Sollte keine personalisierte Waffe mit verbesserten Werten gemeint sein, ist einfach nur das Wort irreführend.), eins davon sollte reichen.
- Woher kommt die akademische Ausbildung? Wenn die fest drin sein soll, empfiehlt sich in den Fluff zumindest eine engere Zusammenarbeit mit einer Akademie aufzunehmen, private Lehrmeister können allein einfach nicht das Spektrum einer Akademie bieten, dessen Breite der Vorteil reflektieren soll. (In dem Zusammenhang sollte dann allerdings auch die Abschlussprüfung an einer Akademie durchgeführt werden, inklusive dem 1 GP dens kostet und dem +1 SOZ.) Eigentlich gibt es da sogar noch den Hinweis, dass Lehrmeister den Vorteil eigentlich nicht enthalten und er separat (sprich während der Charaktergenerierung) nachgekauft werden sollte, wenn der Charakter ihn denn haben soll.
- Asdharia hat eine Basissteigerungsspalte von B. Daher: (Asdharia+4: 1,5 GP)
- Der minimal-SOZ kostet 0,5 GP je Punkt, daher sollte der SOZ nur 3GP kosten nicht 6
- Den besonderen Besitz würde ich als Option angeben nicht fest in der Profession verankern, das findet sich sonst auch nirgends, zumdem ist irgendwie nicht "besonders" wenn jeder der da fertig wird, damit loszieht.
- Von der im WdZ S. 292 angegebenen Grundausbildung fehlen: Stäbe+1 (soll hier vermutlich durch die Hiebwaffen wegen Stab+Kugel ersetzt werden, wie oben gesagt würde ich den besonderen Besitz allerdings nicht fest integrieren, daher könnte zumindest ein Basis-Stäbewert nicht schaden.), Malen/Zeichnen+4 (Da es das Talent ist das zusammen mit Magiekunde zur Fixierung einer Thesis verwendet wird, eigentlich unverzichtbar für eine Magierausbildung), Alchimie+2 (Grundlagen könnten auch da nicht schaden, insebsondere wenn man einen breit angelegten Feldforscher ausbilden will, der Überlebensfähig ist: "Hmm sollen Heiltränke so riechen?") Lehren +2 (eigentlich fast unumgänglich wenn man ausreichend lange lernt, sollte jeder der eine Uni mal länger von Innen gesehen hat bestätigen können.) Rechtskunde +2 (Lehrmeister die irgendwas auf sich halten werden zumindest die Basis der Rechtsstellung des Gildenmagiers weitergeben.)
- Lernerleichterungen werden bei der Berechnung der Kosten für Talente nicht eingerechnet, die Wissenstalente müssen daher alle nach Spalte B aktiviert und gesteigert werden, nicht nach A.
- Bei Sagen/Legenden hast du die Aktivierung mit eingerechnet, das ist allerdings ein Basistalent.
- Habe leider tatsächlich nicht finden können wie es bei den Akademikern geregelt ist, aber die Lehrmeisterschüler haben einen pAsP weniger durch die Bindung des Stabes (ist möglicherweise über eine entsprechende Modifikation der Werte zurückgekauft, bei den Akademikern), da müsste in deinem Fall noch einer weniger dazukommen für die Bindung der Kugel.
- Nicht direkt ein Fehler, aber etwas worüber man vielleicht noch mal nachdenken sollte; die Regeneration II hat als Vorraussetzung Intuition 15 was nur bei Rassenboni oder herausragendem Attribut bei einem Startcharakter machbar ist. Vielleicht sollte die eher als verbilligte SF ins Paket und nicht voll. Wie gesagt kein wirklicher Regelbruch, es gibt auch vorgefertigte Professionen die sowas machen (Leibmagier, Riva hat Konzentrationsstärke die MU 15 braucht ab Start.), aber vielleicht zumindest bedenkenswert.