AW: Koordination von Fan-Übersetzungsprojekten
Ich habe das Lizenzproblem angesprochen und der von mir dargestellte Sachverhalt ist richtig.
Alles wo Savage Worlds drauf steht und deutsch ist, wird von unserer Lizenz abgedeckt und muss daher sofern es nicht den Regeln der Fan Lizenz entspricht mit PG abgesprochen werden. (...) Ich habe selber keine genaue Ahnung wie hoch die Gebühren sein werden, aber gerade bei WWII könnte ein wenig Druck auf die Tränendrüse und eine Erklärung der Lage hier in Deutschland ja vielleicht helfen.
Hallo Grosi,
es gibt etwas Ungereimtes an dieser Antwort und ich will mal versuchen, es in Worte zu fassen.
Peginc ist der Urheber des Spielsystems SW, und aus dieser Erfindung darf er grundsätzlich alleine kommerziellen Nutzen ziehen. Er könnte sogar kostenlose Fanprodukte verbieten, soweit diese sein alleiniges kommerziellen Nutzungsrecht aushöhlen würden. Nun hat Peginc sich für eine bestimmte
Lizensierungspolitik entschieden. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass PG eine Lizenz in diesem Sinne genießt, so viel viele andere Verlage auch (TAG, Battlefield ...). Daneben hat PG noch eine spezielle Lizenz von Peginc, nämlich die zur Herausgabe der GE, was bedeutet, dass PG auch die Core-Rules vermarkten darf (das ist eine Ausnahme von Regel 5) der "offiziellen Lizenz"). GRAmel ist offenbar ein anderes Beispiel eines solchen Ausnahme-Lizenznehmers.
Nun bilden wir den Fall, dass Battlefield Press sein "Gaslight" Settingbuch übersetzen und vermarkten möchte. Wen muss Battlefield fragen? Zunächst sehen sie sich ihre Peginc-Liznez an. Die lautet: "Once we grant your company the license, you can make
whatever you want without submitting it for further approval, as long as you follow the guidelines below." In den guidelines steht nun an keiner Stelle, dass Battlefield nur englischsprachige Produkte veröffentlichen darf oder dass sie ihre erlaubte Geschäftstätigkeit irgendwie regional beschränkt wäre. Zwischenergebnis: jedenfalls
bevor PG auf den Plan trat, hätte Battlefield sein Setting auch auf Deutsch vermarkten dürfen!
Nun kommt PG aber auf den Plan, erhält die o.g. Lizenzen und fragt sich daher, ob es die bevorstehende Veröffentlichung von "Gaslicht" verhindern könnte. Man fragt sich daher, ob das Recht zur Veröffentlichung der GE auch dazu führt, dass PG anderen Lizenznehmern von Peginc die Geschäftstätigkeit im deutschen Sprachraum untersagen kann. Mir liegt nur der Lizenztext auf der Homepage von Peginc vor. Den Lizenzvertrag PG/Peginc kennen wir alle nicht. Stellen wir uns einmal vor, darin stünde das, was Du, Grosi, gerade meintest: "
Alles wo Savage Worlds drauf steht und deutsch ist ... muss von PG genehmigt werden". Offensichtlich hätte Peginc dann seinen Lizenznehmern widersprüchliche Lizenzen erteilt.
Diesen Widerspruch muss man nun irgendwie auflösen, entweder indem man die Lizenz von Battlefield einschränkt, oder indem man Prometheus Games die Blockadeposition abspricht. Was ist plausibler? Battlefield hat geistiges Eigentum an seiner Schöpfung "Gaslight" und darf diese grundsätzlich selbst vermarkten. Peginc darf die Vermarktung nicht mehr aus Willkür beschränken (weil dies nach der ursprünglichen Erteilung der Lizenz gegen die guten Sitten verstoßen würde). Es läuft auf eine einfache Wahrheit heraus: Prometheus Games kann von Peginc nicht das Recht pachten, das Battlefield zusteht.
ABER, wird man jetzt fragen, was ist mit den Regelverweisen aus "Gaslicht" auf die GE? - Dabei handelt es sich bloß um stets erlaubte Seitenangaben und allerhöchstens um
Zitate. Die Regelverweise kann man also nicht verbieten. ABER, wird man jetzt fragen, "Gaslicht" verwendet doch dieselben Übersetzungen für Regelbegriffe wie die GE - geht das nicht über das Zitieren hinaus? Bei der Übersetzung der Reglbegriffe handelt es sich aber schon gar nicht um eine schützenswerte Erfindung von PG, sondern um sprachliche
Gemeinplätze.
Ich glaube daher, dass PG auf dünnem Eis steht, wenn sie sich mit den Lizenznehmer von Peginc anlegen würden.
Und wenn Peginc bereit ist, die "offizielle Lizenz" generell und ohne jegliche Gebühr zu vergeben, dann wäre ich auch nicht bereit, PG eine Lizenzgebühr zu zahlen.
Es bleibt natürlich immer noch ein spekulatives Element, nämlich der tatsächliche Inhalt des Vertrages PG/Peginc. Die inhaltliche Paraphrase von Dir oder Euch könnte etwas von dem gewünschten Ergebnis getrübt sein. Es wäre daher immer noch von Interesse, wenn der Text Eurer Lizenz mal wörtlich veröffentlicht würde (natürlich nur die Klauseln, auf die es hier ankommt). Ich bitte, das nicht als Unverschämtheit zu verstehen (Geschäftsgeheimnis und so): Es geht nur um die Auszüge, die ihr in einem Urheberrechtsstreit sowieso auf den Tisch legen müsstet. Insoweit sollte es nämlich kein Geheimhaltungsinteresse sondern im Gegenteil ein Publizitätsinteresse geben.
Übrigens plane ich keine kommerziellen SW Publikationen.
Und niemand hat vor, eine Mauer zu bauen.