Rund um Filme/Serien FSK (Freiwillige Selbstkontrolle)

Thoughtfull schrieb:
Nur kurz eine Anmerkung zum Thema "Indizierung und Beschlagnahme"

Ein Medium das indiziert wird darf lediglich nicht mehr beworben oder offen angeboten werden. Es darf aber verkauft und bessesen werden. Wenn Junior also Papi dazu bringt ihm "Schlachtplatte mit Gekröse 4" zu besorgen sind die einzigen die ihm den Besitz verbieten können die Eltern.
Das ist natürlich eine andere Sache wenn man als Betreuer tätig ist, da man dort eine ganz andere Aufsichtspflicht hat.


Nur so als Info auch wenn Papi ihm das kauft, darf das Kind es nicht haben!
Indizierte Ware darf nicht beworben werden, nicht an jugendliche verkauft bzw. weitergegeben werden!
Weil ansonsten wäre der Jugendschutz völlig sinnlos!

Das grausame daran ist nur, dass sich niemand traut den Eltern einen Vorwurf zu machen, nachdem es die halbe Nachbar abgeschlachtet hat. Man schiebt lieber die Schuld auf die Medien wie Dein Bsp.: "Schlachtplatte mit Gekröse 4" :rolleyes:

so long

Grisz

EDIT:
@Jamin: Was die Erlaubnis der Eltern angeht, gilt das nur für "normal" eingestufte Filme...
 
Soweit ich informiert bin (das kann sich allerdings geändert haben) liegt die Weitergabe (also das Spielen oder sehen lassen) indizierter Filme bzw. deren Verbot bei den Eltern. Und wenn die nicht einschreiten hat man auch der Jugendschutz keine Möglichkeit Minderjährige davor zu schützen.
Ausnahme: Das Kind verwahrlost oder dreht sonst irgendwie durch.
Trauiges Beispiel ist der sogenannte "Jason-Fall". Da ist ein Vierzehnjähriger in irgendeinem Bergdorf in Bayern, abgeschnitten von anderen in seinem Alter, mit einer Sammlung "Freitag der dreizehnte" - Viedos aufgewachsen und begann ein paar jüngeren Kindern die dort noch lebten als Jason verkleidet nachzustellen. Das Ganze endete tragisch als der Junge bei einer solchen Terroraktion von einer Nachbarin überrascht wurde und in seiner Panik zwei Menschen verletzte.
Das ist ein Extrembeispiel, aber ich denke das zeigt was passieren kann wenn Kinder praktisch sich selbst überlassen und vom Fernseher aufgezigen werden.
 
FSK und USK sind ja schön und gut, aber es ist heute für einen Minderjährigen doch wohl kein Problem sich Spiele oder Filme anderweitig zu besorgen als in Läden. Im Netz gibt es doch wohl irgendwann jeden indizierten Film/jedes Spiel oder man läßt es svom älteren Bruder eines Kumpels toasten, oder ...!
Deswegen ist die ganze Sache in meinen Augen eh hinfällig! Wer etwas haben will, kann es sich auch so besorgen, da helfen FSK und USK herzlich wenig!
 
also ich finde FSK und USK schon sinnig, allerdings sollte das ein wenig menschlicher entschieden werden, was was ist. denn es gibt sachendie ab 18sind oder was und ich mir denk..ahja und wieso die hohe altersfreigabe jetzt? genauso umgekehrt filme ab 16 die ich auch nem 50jährigen nicht empfehlen würde...(=extremst ausgedrückt)

was denke ich auch ein problem bei der uimsetzung des ganzen ist das viele nach augenmaß gehn, wie alt die leut sien solln...

das die eine seite meiner denkweise....jetzt die andere...die pubertäre*fg*

altersfreigaben haben ihren sinn, allerdings ignoriere ich die ziemlich. weil wozu hab ich zb meine schwester o.ä. grenauso sind die meisten einfach nur übertrieben, ab nem gewissen alter...

gut ich fand haary potter mit den niedrigen altersfreigaben ein wenig arg, weil das sollten 6-8jährige nicht sehn.

und es kommt auch nicht unbedingt auf das körperliche alter an.
 
Ich bin befürworter der FSk obwohl ich Horrorfilme im speziellem und Filme im allgemeinen Sammle... ich habe selbst mit sechzehn angefangen Horrorfilme zu sammeln und habe somit oftmals die grundlagen der FSK verletzt trotzdem finde ich ist sie generell eine gute Erfindung.

Ich bin lang nicht mit allen Regelungen zufrieden halte aber zumindest eine Altersbegrenzung für sehr sinnvoll...

Was ich nicht verstehe und auch nicht befürworte sind geschnittene Fassungen! Es gibt die Möglichkeit einen Film als FSK 18 Fassung herauszubringen und trotzdem wird geschnitten. DAS ist kein Schutz der Jugend sondern bevormundung von Erwachsenen... ich möchte gern selbst entscheiden dürfen wo meine moralischen und ethischen Grenzen liegen und was ich sehen will oder nicht.
Sicher ist es für einen sechzehnjährigen sehr einfach an eine für ihn bedenkliche Fassung eines Filmes zu gelangen, aber Möglichkeiten gibt es IMMER!

Für mich sind Horrorfilme FIKTIOn und da liegt der Unterschied, ich finde Dinge wie Gesichter des Todes (die mit den wirklich realen Szenen) oder ähnliche dokumentarische "Filme" sollten schlicht und ergreifent verboten werden.
DAS hat nichts mit Horrorfilmen zu tun sondern mit der bequemlichkeit Schaulustiger, man muss nicht mehr selbst auf die Straße gehen um Leute sterben zu sehen, das gibts jetzt auch fürs Sofa... furchtbar... und eine FSK 18 Fassung der Nachrichten gibt es schließlich auch nicht, genauso wenig wie für Dokumentationen... und DAS ist die Realität und die sollte ja bekanntlich schlimmer sein als die Fiction.


Soviel von mir

Darkness
 
Teilweise führt der Jugendschutz auch zu widersinnigen Stilblüten. Wenn man sich die 16ner Fassung von Blade ansieht so sieht man in der Szene in der Whistler von den Vampieren angegriffen wird wie Frost ihn anspuckt.
Das ist in der 18er Fassung nicht zu sehen.

Der Grund ist das es man, in Hinblick auf die Menschenwürde, in einem "normalen" Film keinen all zu zynischen Blick auf die Entwürdigung eines Menschen werfen darf.
Daher wurde die Anspuckszene herausgeschnitten.

Für den Jugendschutz ist diese Richtlinie nicht von Belang dashalb konnte die 16er Fassung die Szene behalten.

Sind Gesetze nicht was wunderbares?
 
Dafür fehlen der 16er die entscheidenden Momente um die Aussage "Quinn. I'm gettin' a little tired of choppin' you up. Thought I might try fire for a change..." herum.

Ich war so frei, mir eine ungeschnittene englische Version über Amazon.co.uk zu besorgen, da mich der deutsche Jugendschutz wieder einmal erfolgreich davor geschützt hat, als Erwachsener problemlos einen Film für Erwachsene zu erwerben.

(Blade ist in der 18er-Fassung auf dem Index. Die Herstellerfirma produziert ihn nicht mehr und liefert ihn auch nicht mehr aus. Amazon.co.uk verramscht ihn für 10€. Es lebe der Euro-Binnenmarkt und meine Englischlehrerin...)

-Silver
 
Hab mich ein wenig mit Indizierung beschäftigt.

Grisz schrieb:
@Jamin: Was die Erlaubnis der Eltern angeht, gilt das nur für "normal" eingestufte Filme...
Daher habe ich auch von FSK geredet. Filme mit FSK sind auf keinen Fall indiziert. Ist gesetzlich so geregelt, daß Indizierte Filme keine FSK bekommen und normalerweise wird ein Film, der eine FSK hat für das Medum nicht mehr indiziert oder beschlagsnahm (bei einem neuen Medium ist das was anderes: Theoretisch kann ein Film im Kino FSK 18 sein, nur damit die DVD indiziert wird).

Thoughtfull schrieb:
Soweit ich informiert bin (das kann sich allerdings geändert haben) liegt die Weitergabe (also das Spielen oder sehen lassen) indizierter Filme bzw. deren Verbot bei den Eltern.
Da gab es eine Gesetzesänderung. Mittlerweile machst du dich auch als Eltern strafbar - was ich richtig finde. Dann müßten Filme nicht erst indiziert werden, wenn es Eltern doch zulassen dürften.
 
@Odin: Das man sich "alles" saugen kann ist klar, dass das aber sowie strafbar ist muß ich nicht weiter erwähnen oder? :rolleyes:
Dazu kommt, dass der Fehler dann in der Kontrollpflicht und ich spreche hier von einer VERPFLICHTUNG der Eltern dann greifen muss!
Wenn sich irgend ein BLAG diese Filme saugt und die Eltern es nicht interessiert was ihr Kind da macht, dann haben Sie ein Problem!
@Silvermane: Blade gibt es hier ab 18 man muß nur wissen wo man Ihn kauft ;)
@DArkness: in der 18er Fassung wird auch gespuckt *g*. Ach ja geschnittenen Fassungen sind doof, darum bestell ich auch viel in de USA oder in Holland :D
@Lamia: Naja ältere Geschwister ist so ein Thema. Es ist bestimmt praktisch, aber ich wäre da etwas ******. Ansonsten geben Ich Dir recht, ab und an kann man die Freigabe nicht verstehen, das liegt vielleicht daran, weil dann doch wieder das leibe GELD dahinter steckt!

so long

Grisz
 
Die ganze FSK, USK, Indizi... etc. sollte neu überdacht werden und tatkrägtig angegangen werden!!!
Im Internet hast du zwar auch deine Möglichkeiten, doch wenn die Gesellschaft an sich nichts taugt, so können die Eltern ihre Kinder auf jeden Fall beeinflussen.
Ich hatte noch nie einen Fernseher für mich, bis zum 18Lebensjahr, und geschadet hat es mir nicht!!!
Klar, bei Freunden sah man ab und zu etwas Fern und wenn ich fragte so durfte ich auch bei den Eltern schauen (meistens waren es Western, Arnie und Sly / doch mein Dad war ja zugegen!).
Wenn ich heute zurück denke, so errinnere ich mich an einige Kumpels, die ich beneidet habe - weil sie einen Fernseher hatten - was ich aber objektiv sagen kann, sie sind konsumgeschädigt gewesen und sind es noch heute.

Alle fehlerhaften Organisationen, die dem Schutz in dieser Richtung dienen, können nur die Eltern und die breite Masse entgegen wirken!!!
 
@Grisz

Was Spiele betrifft, Ich gehe jetzt mal von PC-Spielen aus, so gibt es doch immer noch nachträgliche Indizierungen. Z.B.das Spiel Far-Cry wurde nachträglich Indiziert aufgrund dessen da im Internet ein Patch gefunden wurde, welcher die vorgegeben Funktionen umgeht und das Spiel wieder etwas brutaler macht.

@Jamin
Was Deine Meinung zum Thema FSK ab 14 betrifft so kann ich dem nur zustimmen. Es gibt viele Arten von Spielen und Filmen usw. welche Ich in diese Spalte reinquetschen könnte.
 
Was das Thema Alkohol betrifft, hmm, ja das ist so `ne Sache an und für Sich.
Denn ich muss zugeben wurde noch nie kontrolliert, was den Ausweiß angeht. Obwohl Ich Ihn immer dabei hab. Wobei viele schätzen mich älter als Ich in Wahrheit bin, um dies nur mal so ganz nebenbei zu erwähnen.
Das Problem ist einfach, dass viele den Zugang vereinfachen sei`s durch Geschwister, Bekannte, Familie usw. die Sache wird einfach nicht so ernst gesehen was Ich schade finde.
 
Bei Far Cry war der Witz an der Sache, dass die von der USK geprüfte Version nicht mit der späteren Verkaufsversion übereinstimmte.
Bei letzterer waren die beanstandeten Teile nämlich lediglich abgeschaltet und konnten relativ simpel wieder aktiviert werden.
Die USK hatte jedoch ein Far Cry aus dem man diese Funktionen komplett entfernt hatte getestet.
Rechtlich, und vielleicht auch technisch, gesehen sind das dann zwei verschiedene Programme.
 
@Warpeater
Mit Far Cry liegst du etwas falsch. Die Indizierung wurde nachträglich ausgesprochen, weil die in den Handel gelangte Fassung nicht der von der USK geprüften Fassung entsprach. In der geprüften Fassung war es nicht möglich den Ragdoll-Effekt so ohne weiteres wieder zu aktivieren. Bei der abweichenden Fassung, die schließlich in den Handel gelangt ist, war das sehr wohl möglich. Rechtlich gesehen handelte es sich dabei also nicht um dasselbe Spiel welches der USK vorgelegen hatte und musste daher als ungeprüft gelten. Abgesehen davon ist das Vorhandensein der Ragdoll-Effekte in Deutschland quasi schon Grund genug für eine Indizierung.

@Thoughtfull
Da warst du wohl flotter als ich! :D
 
Das was ich darüber denke ist schon mehr oder weniger erwähnt worden.

Zum ersten ist es nicht schlecht so etwas wie FSK etc. zu haben.
Aber auf der anderen Seite muss mal überdacht werden, wie gewertet wird.

Manchmal wirkt es folgendermassen auf mich: (überspitzt dargestellt)

Ein Film in dem man sieht das viel Action ist, (viele Schlägereien, Explosionen etc. ) ist ab 12.
Ein Film der etwas Blut enthält, (Schlägerei endet mit blutiger Nase..., Explosion tötet einen etc. ) ist ab 16.
Ein Film in dem man eine nackte Frau sieht ist ab 18. Da ist es auch egal ob da Action drin ist oder nicht...

Irgendwie ein etwas falscher Ansatz.

Ich habe auch schon Filme gesehen, die ab 12 / 16 waren wo ich dachte: Eine etwas höhere Einstufung wäre gerechtfertigter gewesen. :nixwissen



Zu geschnittene Filme...
Es gibt kaum etwas was schlimmer ist.
Man nehme mal "From Dusk till Dawn" Da wurden für die FSK 16 Fassung fast "20 MIN" rausgeschnitten.
Wenn das so weiter geht, dann reicht es demnächst sich die Trailer anzuschauen. Da hat man mehr Film als im Kino / Fernsehn / Video...

Also Fazit: FSK ja, aber andere Bewertung...

mfg
 
@Silvermane: Blade gibt es hier ab 18 man muß nur wissen wo man Ihn kauft

Danke, aber ich ARBEITE in einem der entsprechenden Läden. Natürlich kann man das Ding in der Videothek besorgen (was eigentlich die einzige Anlaufstelle ist, da die großen Ladenketten generell keine indizierten Filme führen), aber ernsthaft: die wollen teilweise mehr als 30€ dafür.

Indizierung ist hierzulande der kommerzielle Tod eines Produkts. Die meisten Firmen machen sich nicht einmal mehr die Mühe, indizierte Ware in den Handel zu bringen. Und da liegt das Problem: Offiziell kann ich es kaufen, inoffiziell wird es totgeschwiegen, aus den Regalen gezogen und unter den Teppich gekehrt. Auch 'ne Lösung.

Jugendschutz schön und gut, aber der sollte es Erwachsenen nicht unnötig schwer machen.

-Silver
 
@ Tobrise
Man nennt nicht umsonst auch Turbo! ;)

Ansonsten:
Das Problem ist das Jugendschutz hier zu Lande eher als Keule geschwungen wird anstelle als Skalpell eingesetzt zu werden.
Das hat auch damit zu tun das ein neues Jugendschutzgesetz immer werbewirksam ist und gerade bei Wahlen macht sich so was gut. Das Ergebnis sind merkwürdige Dinge wie der ursprüngliche Schnitt von Blade oder auch TV-Versionen die bis zur Sinnlosigkeit verstümmelt werden.
Das kann nicht der Zweck des Jugendschutzes sein.
 
ooh schön, da hat man ja schon für mich bzgl. der Indizierung von PC-/Konsolenspielen gesprochen!

@Silvermane
Naja was die Preise indizierter Ware angeht gebe ich Dir recht.
Und hier sind die Gründe dafür
1. Indizierte Ware darf nicht beworben werden.
2. durch die fehlende Werbung ist die Produktion geringer.
3. Durch die geringe Produktion ist der einzelpreis höher!
4. Durch den höheren Einzelpreis im EK und der geringen Menge ist des für den Einzelhandel schwierig an die Ware zu kommen.
5. Da es schwieriger ist an die Sachen zu kommen, kaufen viele großen Ketten keine indizierte Ware.
6. Solange man eine deutsche Tonspur haben will hat man pech, ansonsten kann man sich die Sachen sofern sie nur indiziert sind sorglich im Ausland bestellen. Bei beschlagnahmter Ware sollte zu 99% die Finger von lassen! ;)


so long

Grisz
 
Warpeater schrieb:
@Grisz
@Jamin
Was Deine Meinung zum Thema FSK ab 14 betrifft so kann ich dem nur zustimmen. Es gibt viele Arten von Spielen und Filmen usw. welche Ich in diese Spalte reinquetschen könnte.
Vielleicht sollten wir eine Initative dafür gründen. ;)

Sir Azathoth schrieb:
Ein Film in dem man eine nackte Frau sieht ist ab 18. Da ist es auch egal ob da Action drin ist oder nicht...
Naja, also das ist in den Staaten so, aber hier zu lange ist man da ein wenig toleranter... du sieht ja heute schon in der Werbung viel nackte Haut.
Hab zwar selbst keinen fernsehanschluß mehr, aber so weit ich weiß werden auch die Striß-Clips mit "Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 Jahren nicht geeignet." Das wird galube ich bei allem ab 16 gemacht.
Im übrigen gibt es sogar juristische Definitionen dafür ab wann etwas Pornographie ist... hat u.a. was mit den Errektionszustand des Penises und Penetrationen zu tun.

Also zu Beschlagnahmung muß ich noch was sagen:
Der besitzt von beschlagnahmten Filmen ist sogar erlaubt, die Filme dürfen nur nicht gehandelt werden. Es gibt aber noch zusätzlich eine Beschlagnahmung mit Einzug - da sind aber in der Filmen eigentlich noch andere Tatbestände erfüllt (z.B. Kinderpornographie) und nur dann darfst du die wirklich nicht beziehen.

Ich würde mir indizierte Filme nicht im Ausland bestellen, da in Deutschland der Handel per Versand mit indizierter Ware nicht erlaubt ist, sprich der Zoll muß die Ware einbehalten, wenn er das merkt.
Im übrigen darf indizierte Ware auch nicht in Läden gelagert werden, daher fallen grioße Handelsketten generell schon weg.
 
@Jamin
Für bestimmte Läden ist der Handel mit Indizierzter Ware erlaubt! Mein Stammdealer hat ein Gerichtsurteil mit anderen Stammdealern erfochten! Sie dürfen indizierte Ware vekaufen.
Des weiteren darf ich als privatperson indizierte im Ausland kaufen. Ich darf diese Ware hier nur nicht verkaufen oder bewerben.
Der Zoll kann/darf/muß beschlagnahmte Ware behalten die man auch nicht besitzen darf.
Eines der besten Beispiele ist RtCW (OF) mit diese Fassung darf man hier nicht besitzen!

so long

Grisz

P.S. Eine Petition bringt nicht viel, da wir keine wirtschaftlich starke Position haben :rolleyes:
 
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