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gelöscht 8
Guest
Thoughtfull schrieb:Nur kurz eine Anmerkung zum Thema "Indizierung und Beschlagnahme"
Ein Medium das indiziert wird darf lediglich nicht mehr beworben oder offen angeboten werden. Es darf aber verkauft und bessesen werden. Wenn Junior also Papi dazu bringt ihm "Schlachtplatte mit Gekröse 4" zu besorgen sind die einzigen die ihm den Besitz verbieten können die Eltern.
Das ist natürlich eine andere Sache wenn man als Betreuer tätig ist, da man dort eine ganz andere Aufsichtspflicht hat.
Nur so als Info auch wenn Papi ihm das kauft, darf das Kind es nicht haben!
Indizierte Ware darf nicht beworben werden, nicht an jugendliche verkauft bzw. weitergegeben werden!
Weil ansonsten wäre der Jugendschutz völlig sinnlos!
Das grausame daran ist nur, dass sich niemand traut den Eltern einen Vorwurf zu machen, nachdem es die halbe Nachbar abgeschlachtet hat. Man schiebt lieber die Schuld auf die Medien wie Dein Bsp.: "Schlachtplatte mit Gekröse 4"
so long
Grisz
EDIT:
@Jamin: Was die Erlaubnis der Eltern angeht, gilt das nur für "normal" eingestufte Filme...