Jamin
lebhafter Bücherwurm ;)
- Registriert
- 11. März 2004
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@Grisz: Darf er die ware auch lagern, wenn sie nicht von einem Kunden bestellt wurde? Ich meinte, daß er daß nicht darf (hab gerade nachgelesen: Wenn er nur ab 18 Jahre zugänglich ist, darf er).
Oder meinst du Onlineversand? Dann müssen die abe eine strenge Alterskontrolle durchführen (Kopie Peso, oder so). Richtig?
Indizierte Ware darfst du hier zu Lande auch als Privatperson verkaufen, nur beschlagnahmte Ware darfst du nicht verkaufen, aber besitzen.
Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
Oder meinst du Onlineversand? Dann müssen die abe eine strenge Alterskontrolle durchführen (Kopie Peso, oder so). Richtig?
Indizierte Ware darfst du hier zu Lande auch als Privatperson verkaufen, nur beschlagnahmte Ware darfst du nicht verkaufen, aber besitzen.
Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml