Das Vergewaltigungsthema

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Zum Thema Paedophilie lässt sich bei aller Liebe zur Diskussion und Spaß am Freidenken auch nur eins sagen...

Es sind Kinder! Das kann niemals witzig sein.

Jeder hat Grenzen. Meine ist hier erreicht.
 
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Das erreicht in der Tat sogar die Grenze meiner RPG-Runden... und die sämtlicher unserer Chars
(Wobei es die bisher erste und einzige Grenze ist, die mir aufgefallen ist).
Ingame kam es dazu noch nie, und dabei wird es auch bleiben.
Läuft so unter Themen, die ich in meiner Freizeit eindeutig nicht brauche.
 
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Das Thema Pädophilie im Rollenspiel wird spätestens dann lachhaft, wenn sich dir ein Kind anvertraut und dich auf dem Laufenden hält was da so zu Hause alles passiert. Das Thema kann mich im Rollenspiel nicht mehr schocken oder gar irgendwie moralisch befangen, da es eigentlich immer eine Karikatur dessen ist, was Opfer zu berichten wissen. Die meisten der Kindersex Szenarien im Rollenspiel entspringen den Gedanken irgendwelcher Menschen, die finden dass das Thema besonders fies ist. Diejenigen, die der Abgeklärtheit eines Kindes, welches solches über sich hat ergehen lassen müssen, gegenüberstehen, wissen, dass die Ausführungen des SLs vergleichsweise harmlos sind und im Grunde nur Unbehagen hervorrufen.

Glaubts mir die Realität sieht nicht nur anders aus, sondern fühlt sich bei direkter Konfrontation auch völlig anders an (gleiches gilt im übrigen für Kinder die Krieg hautnah miterlebt haben und davon erzählen!).

Natürlich will ich das nicht verharmlosen - egal wer nun leidet, ob ausgewachsene Männer, Frauen oder auch Kinder, ich persönlich achte im Spiel darauf, dass ich nur die Spieler anspreche, die damit auch umgehen können und gleichermaßen das ganze einigermaßen pietätvoll aufbereite oder zumindest nicht schlimmer abrutsche als beispielsweise Stephen King (der ja des öfteren sehr detailreich und blumig das Intimerlebnis von Kindern versucht darzustellen). Und dennoch: Zwischen Realität und Gedanken eines Hobbyrollenspielers liegen Galaxien. Deswegen finde ich die ganze Debatte um diese blöde Kraft bei AC auch so unheimlich albern:

Da wird gesagt, dass ein Kerl tolle Kräfte kriegt, wenn er eine Frau dominiert (womit eine Vergewaltigung einher gehen kann nicht muss) und sie in Panik versetzt. Dann heilt er schneller und was weiß ich ... das ist witzlos und schon bei Braveheart wesentlich intensiver dargestellt als der Landsherr sein Recht auf Primor Noctis einfordert und dabei mal eben das ganze Dorf einäschert (und da steht hinten auch nicht drauf: Vorsicht, da wird auf Vergewaltigungen und Dominanz angespielt!)
 
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*nachtrag*

Ich habe vollen Respekt dafür, dass das Thema nicht für jeden ist und das nicht jeder so damit umgeht wie ich, auch wenn er im berufsleben vielleicht damit konfrontiert wird ist mir ebenfalls klar.
Ich persönliche halte nur nach wie vor die ganze Debatte um diese eine Kraft für unnütz, da sie vergleichsweise genauso schlimm ist, wie alle anderen Greueltaten, die Rollenspieler im Spiel so ausüben.

Die Argumentation dazu sehe man auf den ersten Seiten - ich halte es jedenfalls für doppelmoralisch und bisher konnte nur einer glaubhaft darstellen, dass ihn auch die anderen Schreckensszenarien (wie Mord) im Rollenspiel anekeln. Einer von wer weiß wievielen ....
 
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Die Argumentation dazu sehe man auf den ersten Seiten - ich halte es jedenfalls für doppelmoralisch und bisher konnte nur einer glaubhaft darstellen, dass ihn auch die anderen Schreckensszenarien (wie Mord) im Rollenspiel anekeln. Einer von wer weiß wievielen ....

Das macht es doch nur um so "spannender" wie sehr sich auch und gerade unter Personen, die die entsprechenden Ausführungen und Regeln von Arcane Codex nicht zum Anlass nehmen wollen das Spiel als problematisch, fragwürdig oder dergleichen mehr darzustellen, die Aussagen (gefühlt) häufen die fragliche Passage sei natürlich furchtbar.
Diese Beobachtung nutzt sich über die Threads, Systeme und Jahre hinweg zwar etwas ab, aber letztlich bleibt da doch etwas von der alten Faszination hängen. Findest du nicht?

mfG
mpu
 
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Wenn ich bedenke, dass wir in einem Land leben welches das gleiche Strafmaß für Vergewaltiger und Raubkopierer vorsieht, wünschte ich mir dass ANDERE Kreise als nur ein paar Rollos sich um das Thema Vergewaltigung einen derart großen Kopp machen würden.

Und ja, das ist AUCH ein Plädoyer dafür den seitenlangen Bash gegen AC wegen eines verwerflichen, aber nebensächlichen Features nicht zu übertreiben (von mir aus basht AC soviel ihr mögt, ich finde nur dass es inzwischen etwas öde ist gegen AC zu bashen, einfach weil es jeder tut. Basht doch mal gegen Ratten oder Traveller oder Munchkin, irgendwas, nur nicht immer AC, DSA, D&D 4 und Vampire (rgal welches)).

Vor allem aber ist es ein Plädoyer an jene, die das hier garantiert NICHT lesen, endlich mal die Strafkataloge für Vergewaltigung zu verschärfen. Und mit diesem UNFUG von wegen "Haftstrafe für Raubkopieren" aufzuhören.

Hugh.
 
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wie sehr sich auch und gerade unter Personen, die die entsprechenden Ausführungen und Regeln von Arcane Codex nicht zum Anlass nehmen wollen das Spiel als problematisch, fragwürdig oder dergleichen mehr darzustellen, die Aussagen (gefühlt) häufen die fragliche Passage sei natürlich furchtbar.

wegen eines verwerflichen, aber nebensächlichen Features

Schon wieder einer. :)) :nana:

mfG
mpu
 
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Wenn ich bedenke, dass wir in einem Land leben welches das gleiche Strafmaß für Vergewaltiger und Raubkopierer vorsieht,
Urban Legend.
Unerlaubte Verwertung nach UrhG: Bis zu 3 Jahre, gewerbsmäßig bis 5 Jahre.
Sexuelle Nötigung: Nicht unter einem Jahr - bei dem, was man landläufig "Vergewaltigung" nennt nicht unter zwei Jahren.
 
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Finde es keine urbane Legende, wenn der Überschneidungsbereich derart deutlich ist und auch die gesprochenen Urteile in jenem Bereich angesiedelt werden.

Gewerbsmäßiges Raubkopieren besteht bereits, wenn irgend eine Art von Gewinn erzielt wurde. Das Strafmaß bis 3 Jahre Haft ist schon für Raubkopien für den Eigenbedarf (private Zwecke) vorgesehen.

Wenn du dir dem gegenüber im §177 StGB annsiehst, welche Arten von Vergewaltigung eben NICHT unter die Absätze mit den besonders schweren Begleitumständen fallen – eben Missbrauch durch Aufsichtspersonen, Lehrer, Verwandte, Leute die es aufgrund ihrer Position gar nicht nötig haben "tatwerkzeuge" zu verwenden oder physische Gewalt auszuüben – dann darf man schonmal sagen "Hallo, geht's noch"?

§ 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
 
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Finde es keine urbane Legende, wenn der Überschneidungsbereich derart deutlich ist und auch die gesprochenen Urteile in jenem Bereich angesiedelt werden.
Glaub mir: "Nicht unter 2 Jahren" und "bis zu 5 Jahren" sind eine komplett andere Liga. Wenn im Gesetz "zwei Jahre bis 15 Jahre" stünde, was de facto so ist, und nur aus Gründen der Redundanz nicht erwähnt wird, würdest Du dann auch sagen, das Strafmaß sei das Gleiche? Obwohl es in einem Falle 0 bis 5 und im anderen 2 bis 15 Jahre beträgt?

Wenn du dir dem gegenüber im §177 StGB annsiehst, welche Arten von Vergewaltigung
Vergewaltigung ist immer ein besonders schwerer Fall des §177 StGB. Steht doch da mit nichts zu wünschen übrig lassender Deutlichkeit drin.
 
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Würde das jetzt nicht vertiefen wollen, aber diese besondere Schwere erstreckt sich auf Absatz 1, also "mindestens 2 Jahre". Zwischen "Mindestens 2" (echte Vergewaltigung mit Penetration, also bereits Vergewaltigung MIT besonderer Schwere, wie du grade sagst) und "bis zu 3 bzw. bis zu 5 Jahre" für Raubkopieren (statt Geldstrafe, was im Bereich von Wirtschaftsverbrechen wohl um einiges statthafter wäre, speziell wenn man sich besieht um was für nichtige Fälle es vom Gegenstand her geht) passen in meiner Rechnung immerhin noch alle Urteile zwischen 2 und 3–5 Jahren.
 
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Missbrauch durch Aufsichtspersonen, Lehrer, Verwandte

Das hier die Ermessensspanne offener gehalten ist, ist durchaus sinnvoll. Aufsichtsperson kann verdammt viel sein und Aufforderung zu oder Durchführung von sexuellen Handlungen auch.

Beim Jugend-Rot-Kreuz waren zwei meiner Klassenkameradinnen Gruppenleiter, ich nur Mitglied - somit waren beide für mich vor dem Gesetz Aufsichtspersonen, wenn wir ins Zeltlager oder auf einen Wettbewerb gefahren sind. Wäre zwischen uns was gelaufen, hätte nur IRGENDWER sie anzeigen müssen, und diejenige wäre dran gewesen - nach meinem Einverständnis oder nicht wäre ich als Schutzbefohlener gar nicht gefragt worden. Hälst Du da ein Strafmaß von mindestens 2 Jahren Haft für angebracht? Man steht als Betreuer in einer Jugendorganisation so schon permanent mit einem Fuß im Gefängnis, da müßen's nicht auch noch "nicht unter 2 Jahren" sein.

Und wenn man sich die Paragrafen in Ihrer Gesamtheit mal anguckt finde ich, daß die einen verdammt guten Job machen, schwere Strafen zu ermöglichen, aber für "rechtliche Unglücksfälle" auch Spielraum nach unten erlauben.
 
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Ich dachte eigentlich dass für rechtliche Unglücksfälle so ein Urteil namens "nicht schuldig" vorgesehen wäre, aber ich lass mich gern korrigieren.
 
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Würde das jetzt nicht vertiefen wollen, aber diese besondere Schwere erstreckt sich auf Absatz 1, also "mindestens 2 Jahre". Zwischen "Mindestens 2" (echte Vergewaltigung mit Penetration, also bereits Vergewaltigung MIT besonderer Schwere, wie du grade sagst) und "bis zu 3 bzw. bis zu 5 Jahre" für Raubkopieren (statt Geldstrafe, was im Bereich von Wirtschaftsverbrechen wohl um einiges statthafter wäre, speziell wenn man sich besieht um was für nichtige Fälle es vom Gegenstand her geht) passen in meiner Rechnung immerhin noch alle Urteile zwischen 2 und 3–5 Jahren.
In der Realität aber nicht.

Die Behauptung...
das gleiche Strafmaß für Vergewaltiger und Raubkopierer vorsieht
... ist und bleibt Mumpitz! Falsch! Inkorrekt! Unrichtig! Nicht zutreffend!
Wenn man Deine Interpretation zum Maßstab macht, dann steht auf einen Großteil aller Straftaten das "gleiche" Strafmaß wie auf Vergewaltigung.
 
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OK. Sheesh. Dann sei korrekt und freu dich halt.

-snip-

Wenn ich bedenke, dass wir in einem Land leben welches in zahlreichen Straffällen das gleiche Strafmaß für Vergewaltiger und Raubkopierer ermöglicht, wünschte ich mir dass ANDERE Kreise als nur ein paar Rollkragenpulloverträger sich um das Thema Vergewaltigung einen derart großen Kopp machen würden.

Und ja, das ist AUCH ein Plädoyer dafür den seitenlangen Bash gegen AC wegen eines verwerflichen, aber nebensächlichen Features nicht zu übertreiben (von mir aus basht AC soviel ihr mögt, ich finde nur dass es inzwischen etwas öde ist gegen AC zu bashen, einfach weil es jeder tut. Basht doch mal gegen Ratten oder Traveller oder Munchkin, irgendwas, nur nicht immer AC, DSA, D&D 4 und Vampire (rgal welches)).

Vor allem aber ist es ein Plädoyer an jene, die das hier garantiert NICHT lesen, endlich mal die Strafkataloge für Vergewaltigung zu verschärfen. Und mit diesem UNFUG von wegen "Haftstrafe für Raubkopieren" aufzuhören.

Hugh.

-snip-

Jetzt happy, oder soll ich ne Dissertation schreiben?
 
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Nur mal zur Sachlage:

a) Verstöße gegen das Urheberrecht sind Vergehen, eine Vergewaltigung ist ein Verbrechen - ein sehr
großer strafrechtlicher Unterschied.

b) "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine
Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheits-
strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
(Hervorhebungen von mir, Datenbank von dejure.org, Gesetzesstand 1. Dezember 2008)
 
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Na denn viel Spaß noch beim weiteren Diskutieren. Und off. Beziehungsweise, um zu einem wieder allgemein akzeptableren Thema und Niveau zurückzukommen:

Ja, also Arcane Codex ist voll Scheiße, weil es hat einen Regelmechanismus der Vergewaltigung belohnt (aber immerhin kein Raubkopieren).
 
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Na denn viel Spaß noch beim weiteren Diskutieren. Und off. Beziehungsweise, um zu einem wieder allgemein akzeptableren Thema und Niveau zurückzukommen:

Ja, also Arcane Codex ist voll Scheiße, weil es hat einen Regelmechanismus der Vergewaltigung belohnt (aber immerhin kein Raubkopieren).

Nu zick ma hier nicht rum. Ich find das Gemecker gegen AC auch daneben, vor allem wenn dann so Argumentationen kommen wie furchtbar so eine Fähigkeit ja ist, wie sehr den realen Opfern geschadet wird blablablubb. Aber so unverhältnismäßige Vergleiche, die der Überprüfung nicht standhalten sind auch nicht besser.
Theoretisch besteht also die Möglichkeit Raubkopierer in den Knast zu stecken, vielleicht sogar genauso lang wie Vergewaltiger. Dieses Bild wird vor allem verstärkt durch etwaige Fernseh- und Kinowerbung suggeriert. Dennoch gehts dabei nicht um kleine Fische, sondern um professionellen Vertrieb (Tausende Dateien, 24/7 im Netz) und da kann ich durchaus nachvollziehen, dass man diese Leute aus dem Verkehr ziehen möchte. Der kleine Raubkopierer würde den Staat im Knast mehr kosten, als er Schaden verursacht hat (vor allem bei einem Strafmaß bis zu 5 Jahren). Was kostet ein in Deutschland inhaftierter täglich? Irgendwas um die 70€ wenn ich mich recht entsinne (ich berufe mich dabei auf die Aussage eines Ex-Knackis und lasse mich gern eines besseren belehren).
 
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