Vampire - Ein Date-Rape-Game?

AW: Vampire - Ein Date-Rape-Game?

Naja, als zusätzlicher Gedanke wäre da noch, dass die Definition eines Gesetzestextes nur sehr bedingt Geltung als Beweis für oder wider dem Blutsaugen als Vergewaltigung besitzt, da es sich beim fiktiven Blutsaugen und Vampirsein eben nicht um etwas handelt, auf das sich der reale Gesetzestext bezieht. Einen fiktiven Sachverhalt mit realen Aussagen beweisen zu wollen, ist nicht möglich...denke ich.
Allerdings währe bei deiner begriffsklärung tatsächlich Rape Dates mit betäubten Opfern keine Vergewaltigung, da dein verstand es ja eben nicht mitbekommt.

Da hast du recht. Ich habe den kleinen, nicht unwichtigen Zusatz vergessen, dass ich natürlich, um zweifelsfrei entscheiden zu können, ob ich in der fraglichen Situation meiner persönlichen Definition nach vergewaltigt wurde oder nicht, meine Situation auch im Nachhinein und bei klarem Verstand bestrachten und feststellen können muss, dass ich die Situation nach wie vor derartig deuten würde.

Lass mich das kurz in der vorangegangenen Textpassage anpassen. :)
 
AW: Vampire - Ein Date-Rape-Game?

Da hast du recht. Ich habe den kleinen, nicht unwichtigen Zusatz vergessen, dass ich natürlich meine Situation im Nachhinein und bei klarem Verstand bestrachten muss, um dann entscheiden zu können, ob ich in der fraglichen Situation meiner persönlichen Definition nach vergewaltigt wurde oder nicht.

Ok ich frag mal weiter, wärst du auch vergewaltig worden wenn du es überhaupt nicht mitbekomem hättest auch nicht im nachheinein? Es zb einfach keine Anzeichen auf eine Vergewaltigung weder emotional noch körperlich.

Deswegen finde ich so wichtig das es §179 gibt, der genau das sagt. Auch wenn man es nicht mitbekommt ist es ein sexuelle Nötigung(vergewaltigung)
 
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Wenn ich nicht weiss, dass ich vergewaltigt wurde, dann kann ich es auch nicht als solches definieren, stimmt.

Aber ich bin trotzdem vergewaltigt worden, und das würde ich, wenn ich mir der Situation gewahr würde, wohl auch nicht anders definieren.

Mein Fehler in unserer kleinen Diskussion hier scheint zu sein, dass ich mich als Beispiel genommen habe.

Lass es uns noch einmal probieren:

Wenn etwas mit Sir Toby geschehen ist oder gerade passiert, von dem ich annehmen kann, dass Sir Toby es (und den tieferen Sinn dahinter) nicht gut heißt oder gut heißen würde, wenn er bei klarem Verstand wäre, definiert sich von meiner Warte aus eine Vergewaltigung.

Jetzt eindeutiger?


Deswegen finde ich so wichtig das es §179 gibt, der genau das sagt. Auch wenn man es nicht mitbekommt ist es ein sexuelle Nötigung(vergewaltigung)

Das Problem generell für mich in diesem Fall - und auch sonst, wenn Rechtspassagen und Texte zitiert werden, um fiktive Rollenspielsituationen zu definieren -, ist dennoch, dass der Paragraph nicht auf das fiktive Blutsaugen eingeht und eingehen kann und daher auch nur hilfreich ist, um eine Meinung unterstützen zu können, aber nicht wirklich beweisführend ist.

Aber jetzt zähle ich Erbsen. ;)
 
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Sex mit einer Crack Hure ist also Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, weil sie es ja vermutlich nicht machen würde wenn sie bei klarem Verstand wäre?
 
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Rollenspiel und Rechtstexte find ich immer ganz nett, weil gerde in der RPG Welt soviel Juristischer Irrglaube vorkommt. Manchmal kann es helfen mal in die gestze zu gucken ob dies überhaupt stimmt.
Neulich zum beispiel wollte mir jemand beim HH B! Stammtisch mal wieder erzählen ich müsste immer meinen Perso dabei haben Muhahahaha. Urbane Legende

Aber jetzt zähle ich Erbsen.
Ich esse die lieber
 
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Sex mit einer Crack Hure ist also Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, weil sie es ja vermutlich nicht machen würde wenn sie bei klarem Verstand wäre?

Im Grunde durchaus, wenn sie den Sex nur hat, weil sie dafür Geld bekommt um sich Crack zu kaufen und der Freier das weiß und es ausnutzt.

Was soll es denn sonst sein?
 
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Sex mit einer Crack Hure ist also Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, weil sie es ja vermutlich nicht machen würde wenn sie bei klarem Verstand wäre?

Juristisch oder Moralisch?

Juristisch bist du als Freier sowieso mit einem Bein im Knast(Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Sex mit Minderjährigen etc). Am Anfang geht man jedenfalls von einer Zustimmung aus, sollte die Dame allerdings das Bewusstsein verlieren, solltest du vielleicht mit dem Sex aufhöhren juristisch könnte man dir da sicherlich ein Strick drehen.

Moralisch hätte ich nichts dagegen wenn solche Typen aussterben. Jeder der mit einer drogenabhänigen Prostituiereten Sex haben will hat eine Schraube locker und ist ein Arschloch der die Not von menschen ausnutzt
 
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Was ist mit denen die auf dem strich stehen um nicht zu Verhungern?


@Toby: Mir ist schon klar das Freier von Prostituierten moralisch gesehen Dreck sind, aber aus Sicht anderer Leute ist Sexarbeit ja ein ganz normaler job...

@Halloween Jack: Wieviele anklagen von Freiern gab es denn schon die einvernehmlich mit Prostituierten Sex hatten, weil diese nur auf dem Strich stehen um ihre Drogensucht zu Finanzieren?
 
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Juristisch bist du als Freier sowieso mit einem Bein im Knast(Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Sex mit Minderjährigen etc).
Gibt's nicht mehr, betrifft Freier nicht, nur wenn kein Tatbestandsirrtum, in dieser Reihenfolge.

Moralisch hätte ich nichts dagegen wenn solche Typen aussterben. Jeder der mit einer drogenabhänigen Prostituiereten Sex haben will hat eine Schraube locker und ist ein Arschloch der die Not von menschen ausnutzt
Ich glaube, die meisten Freier haben ein eher geringes Interesse daran, daß die betreffende Hure drogenabhängig ist... im Sinne der eigenen Gesundheit vermutlich sogar eher das Gegenteil.
 
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Gibt's nicht mehr, betrifft Freier nicht, nur wenn kein Tatbestandsirrtum, in dieser Reihenfolge.
Förderung der Prostitution, also Zuhälterei wurde unter RotGrün offiziel erlaubt. Sexarbeiter/in als Beruf anerkannt.
Du kannst damit zum Arbeitsamt gehen.


Ich glaube, die meisten Freier haben ein eher geringes Interesse daran, daß die betreffende Hure drogenabhängig ist... im Sinne der eigenen Gesundheit vermutlich sogar eher das Gegenteil.
Ja, mag sein. Worum es mir geht sind aber Drogen abhängige Prostituierte, man kann hier ja nicht wirklich davon sprechen das sie bei Klarem verstand sind, sondern die sind sucht getrieben, oder sogar unter Drogen Einfluss...
Wenn wir davon ausgehen das sie bei klarem verstand keinen Sex mit einem Freier haben wollten also nicht als Prostituierte tätig wären, dann ist ja jeder Akt mit ihnen eine Vergewaltigung...

zumindest wird es ja bei Vampire auch so eng gesehen das man vordert das das Opfer bei klarem verstand ist wenn es dir Blut geben will. Das finde ich ist absoluter Schwachsinn.
 
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Ich glaube, die meisten Freier haben ein eher geringes Interesse daran, daß die betreffende Hure drogenabhängig ist... im Sinne der eigenen Gesundheit vermutlich sogar eher das Gegenteil.

ich hab ein paar Jahre Strassensozialarbeit gemacht in diesen Milieu und kann dir sagen das genau dies die Freier reizt

Edit:
Förderung der Prostitution, also Zuhälterei wurde unter RotGrün offiziel erlaubt. Sexarbeiter/in als Beruf anerkannt.
Du kannst damit zum Arbeitsamt gehen.

Nicht ganz richtig sie lässt Prostitution unter bestimmten Zuständen zu. Nämlich dann wenn es nicht der Ausbeutung der Prostituierten dient. Damit ist zwar Prostititution erlaubt die klassische Zuhälterei allerdings meist verboten. Siehe §180a
 
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@Halloween Jack: Wieviele anklagen von Freiern gab es denn schon die einvernehmlich mit Prostituierten Sex hatten, weil diese nur auf dem Strich stehen um ihre Drogensucht zu Finanzieren?

Ist Vergewaltigung nur Vergewaltigung, wenn's zur Anzeige kommt?

Und ist der Sex mit einem anderen Menschen einvernehmlich, solange er/sie sich nicht wehrt und/oder äusserlich ihr/sein Einverständnis gibt?
 
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Ist Vergewaltigung nur Vergewaltigung, wenn's zur Anzeige kommt?

Und ist der Sex mit einem anderen Menschen einvernehmlich, solange er/sie sich nicht wehrt und/oder äusserlich ihr/sein Einverständnis gibt?

Schwieriges Thema. Die erste Frage ist ein bisschen wie die, ob ein fallender Baum ein Geräusch macht, wenn keiner zuhört. Grundsätzlich müßen Behörden eine Straftat (wie sexuelle Nötigung/Vergewaltigung) verfolgen, sofern sie davon Kenntnis erhalten und der Verdacht glaubhaft ist, Anzeige hin oder her. Da Vergewaltigung aber natürlich von der subjektiven Bewertung des Opfers abhängt, ist die Kenntnisnahme und Glaubhaftigkeit von der Aussage des Opfers abhängig - somit gehen Anzeige und Kenntnisnahme zumeist einher und ohne Anzeige... Selbst wenn das Opfer bewusstlos/unzurechnungsfähig war, wenn es hinterher sagt: "War schon o.k., dass er / sie Sex mit mir hatte." ist das ja im Prinzip eine rückwirkende Einvernehmenserklärung.

Der zweite Punkt hat schon wüsteste Umtriebe gesponnen. Es gab eine Zeit, da wurde tatsächlich empfohlen, vor dem Sex eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben. Zum einen ist stille Duldung nicht zwingend Einverständnis. Zum anderen ist die Beweislage schwierig, wenn ein Part zunächst seine Zustimmung gibt, dann aber hinterher wegen Nötigung anzeigt. Grundsätzlich geht man wohl auch hier von Glaubhaftigkeit aus. Wenn das "Opfer" bei klarem Verstand war, nach medizinischem Gutachten keine körperliche Gegenwehr geleistet hat und der "Täter" keine Druckmittel zur Nötigung in der Hand hatte, kann man wohl davon ausgehen, dass der Beischlaf (unabhängig von der Aussage des Opfers) freiwillig erfolgte. Aber weise das mal nach. In Anbetracht der schwierigen Nachweisbarkeit und des schweren politischen Gewichts des Themas ist man(n) hier größtenteils auf den Goodwill der Dame angewiesen (andersrum kommt eher selten vor). Andererseits ist Falschanzeige einer Vergewaltigung ein genauso heisses Eisen.


Deswegen wird bei Kindern/Jugendlichen/Schutzbefohlenen das potentielle Opfer auch entmündigt. Hier wird bei jedem Sexualkontakt mindestens von Nötigung ausgegangen, da sonst ein Schutz dieser tatsächlich einer Abhängigkeit unterliegenden Personen praktisch unmöglich wäre. Wobei ich persönlich unschlüßig bin, ob ich diese Haltung unterstützen soll oder nicht.
 
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also erstmal ist es keine vergewaltigung wenn der partner es zu dem zeitpunkt wollte. egal warum und unter welchen umständen. jeder muss seine eigenen beweggründe kennen und auch die crack hurre hatte die wahl. solange ich ihr die nicht abnehme ist es keine vergewaltigung und das ist auch sehr gut so. man stelle sich vor die exfreundin die den letzten sex bereut hat man auch einmal vergewaltigt...

vampire ist meiner meinung nach das was man daraus macht. *G* gedacht scheint es mir als spiel in dem man feststellt das man seinen eigenen moralvorstellungen nicht folgen kann. es geht also um das moralische scheitern und den umgang damit.

man kann natürlich festlegen das man bestimmte konzepte nicht in der gruppe haben möchte. wird bei unseren runden auch gemacht das liegt aber eher daran das wir bestimmte plotkiller in bestimmten runden nicht wollen. das ändert sich aber jeh nach runde so sind manchmal echte monster durchaus erwünscht und machmal camitreue "weicheier" gefragt.


das trinken von blut von einer person die das nicht will, egal unter welcher tarnung, ist durchaus eine vergewaltigung. man kann auch von einem diebstahl und körperverletzung sprechen aber vergewaltigung trifft es wohl am besten. die rechtliche frage ist uninteressant da unsere gesetzte nicht an vampire angepasst sind.
 
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jeder muss seine eigenen beweggründe kennen und auch die crack hurre hatte die wahl.

Klar hat sie die Wahl. Sie könnte sich ja auch einen anständigen Job suchen, die Crack Hure. Oder einfach Entzug machen. Oder sie baut ihr Crack selbst in den Crack Minen ab, statt irgendwem teures Geld dafür zu zahlen. ;)

"Sie hatte die Wahl."

Diese Aussage ist mir zu einfach. Das klingt auch so ein wenig nach "Die hätte sich ja nicht so sexy anziehen müssen. Die wollte es doch."

Das sind im Grunde Rechtfertigungen, die wir in allen möglichen Situationen brauchen, um nicht bekloppt zu werden, von daher will ich dich gar nicht angreifen. Aber in diesem Zusammenhang ist mir die Aussage einfach zu simpel und widerlegt in all ihrer Herrlichkeit in keinster Weise, dass die Crack Hure auf dem Strich erstmal ihren eigenen Körper vergewaltigt und dann auch noch anderen stillschweigend und im Grunde gezwungen erlaubt, mit ihr Sex zu haben.

Das ist nicht dasselbe wie die klassische Dunkle-Gasse-Messer-An-Auge-Hosen-Runter-Vergewaltigung, aber seelisch und geistig isses das trotzdem, auch, wenn das Opfer es vielleicht nichtmal wahrnimmt. (Das tun ja manchmal nichtmal die Opfer, die tatsächlich ein Messer am Auge hatten.)

man stelle sich vor die exfreundin die den letzten sex bereut hat man auch einmal vergewaltigt...

Hm....meine Definition ist offensichtlich weiterhin unverständlich.

Wenn die Ex-Freundin es während des damaligen Sex wollte und genossen hat, ist es keine Vergewaltigung. Auch, wenn sie es später bereut, war es das nicht. Zu dem Zeitpunkt wollte sie es und hat es genossen. Sie mag es bereuen, aber wenn sie später behauptet, das war nicht so, dann lügt sie.

Es geht ja bei meiner Definition nicht darum, was man später behauptet. Es geht darum, was tatsächlich war. Und auch wenn das Opfer eines Vampirbisses es in dem Moment wollte - weil der Kuss Extase bringt -, würde es die ganze Geschichte aus der Sicht eines Dritten und ohne die Droge möglicherweise vollkommen anders sehen.

Das es sicherlich auch Blutpuppen gibt, die das alles ok so finden, hab ich auch weiter oben nicht angezweifelt. Und die sind dann seelisch auch nicht unter Vergewaltigungsopfer zu zählen. Aber unter Drogen gefügig machen oder sich gezwungen sehen, gegen Geld mit irgend welchen Leuten beizuschlafen macht eben noch lange keinen einvernehmlichen Sex.
 
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Es gibt ja immer mal irgendwelche Zwänge die einen dazu Bringen Sex zu haben obwohl man eigentlich nicht will. Das kann auch der Erhalt der Beziehung sein, das kann die Position sein die man sich erschläft, das kann das Geld sein das man zum leben braucht oder eben für seine Sucht braucht.
Vergewaltigung ist es erst, wenn mir Gewalt angetan wird, wenn ich mich ficken lasse ist es keine VerGEWALTigung.
 
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Es gibt ja immer mal irgendwelche Zwänge die einen dazu Bringen Sex zu haben obwohl man eigentlich nicht will. Das kann auch der Erhalt der Beziehung sein, das kann die Position sein die man sich erschläft, das kann das Geld sein das man zum leben braucht oder eben für seine Sucht braucht.
Vergewaltigung ist es erst, wenn mir Gewalt angetan wird, wenn ich mich ficken lasse ist es keine VerGEWALTigung.

Aber eventeull Nötigung.
 
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Ich werde auch genötigt zu arbeiten. Ja sogar von der Gesellschaft erpresst.
 
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Ob Gewalt nun körperlich ("Vis Absoluta") oder psychisch ("Vis Compulsiva") ausgeübt wird spielt ja nun selten einmal eine Rolle...
 
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