Silke schrieb:
§ 32 Abs. 2 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Naja, also wenn mich jemand angreift und ich die Person einfach nur wegschlage und sie ungünstig hinfällt ist es Totschlag.
Wenn ich eine Pistole dabei habe und die Person erschieße, ist das Mord, selbst wenn es die einzige Möglichkeit für mich war die Geafhr abzuwenden, da die Person mir körperlich überlegen ist. In bestimmten Staaten würdest du aber dafür trotzdem nicht verurteilt werden, da es als Notwehr gelten würde - in Deutschland dürfte das aber unter Mord laufen...
Burncrow schrieb:
Wenn du jemand erschiesst ist ein Menschlichkeitswurf fällig.
Wenn du jemand nicht erschossen hast und dadurch den Tod anderer in Kauf genommen hast, auch.
Naja, das hängt von deinem Menschlichkeitswert ab und ob dir bewußt war, daß du den Tod anderer im kauf nimmst. Und ich denke, daß auch kein Menschlichkeitswurf nötig ist, wenn die Persn versucht hat den Tod der anderen auf anderem Wege zu verhindern...
Burncrow schrieb:
Es geht darum ob er abstumpft und weitere Teile seines Wesens an das Tier verliert oder eben nicht.
Richtig. Wenn du Menschlichkeit 10 hast du einen Stein hinlegst udn mitbekommst, daß sich wegen diesem Stein jemand verletzt hat, mußt du auch würfeln, obwohl die keine Gesellschaft dafür verurteilen wird...
Und es stumpft auch ab, wenn man mehrmals Leute töten muß, um anderezu retten ("Das erste Mal war das danach echt noch schwer zu ertragen...")
Wie gehabt heißt es einen Gewissenwurf zu schaffen normalerweise, daß du die Tat bereuhst - und ganz ehrlich, wenn mch jemand angreifen würde und ich die Person im Affekt einfach nur wegstoßen würde und sie sich dadurch aber eine tödliche Verletzung zuziehen würde, würde ich mir danach auch Vorwürfe machen... wenn ich das nicht mehr machen würde, wäre regeltechnisch meine Menschlichkeit gesunken... In solchen Fällen darf man als meister natürlich die Schwierigkeit für den Wurf senken (während richtg schlimme Taten wie z.B. eine 1er-Sünde bei einer 8er-Menschlichkeit den Wurf erhöhen können...)
Burncrow schrieb:
Also, machen wir es anders.
Ich stelle meine Argumentationskette hierhin und du sagst mir an welcher Stelle du abweichst.
Notwehr (tödlich oder auch nicht) macht einen Menschlichkeitswurf notwendig, weil
sie Verstöße gegen 4 (Totschlag "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein...") oder 8 (Körperverletzung bzw. schwere Körperverletzung "Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt...") darstellt.
2. Es keine Regel für Notwehr gibt.
Das läßt sich so nicht automatisch sagen. Wie gehabt enpfehle ich dazu den "Vampire
Layers Guide", da unter bestimmten Umständen der Erzähler einfach sagen kann, daß kein Wurf erforderlich ist (oder ehr erleichtert wird), da es einfach die menschlichere Handlung war (damit ist altruistisches Verhalten gemeint).