Jedem, dem ich jetzt folgend nicht wiederspreche, gebe ich pauschal einfach mal Recht *hihi*:
blut und glas schrieb:
Werden Kainiten an der "gesellschaftlichen Durchschnittsmoralvorstellung" gemessen? Lautet dann allerdings immernoch die interessante Frage.
Ja wenn sie dem Pfad der Menschlichkeit folgen schon. Bei allen anderen Pfaden funktioniert diese Formel natürlich nicht.
Burncrow schrieb:
REcht ist nicht Moral. Wie kommt es denn sonst bitte das es immer wieder Ausreisser gibt. So nach dem Motto, "Ne, der Kinderschänder kriegt nur ne Bewährungsstrafe"
Du sagst es:
Ausreißer. Und Kinderschänder bekommen keine Bewährungsstrafe, wenn die Tat über das was du jetzt meintest hinaus geht. Das kommt wahrscheinlich aber in diese dämlichen Gerichtsshows vor. Guckst du Gerichtsshows?
Burncrow schrieb:
Wie wir aber alle wissen stammen noch ein Gutteil des BGB, des StGB und Anderer vom Anfang des letzten Jahrhunderts und sind sogar noch älter
Das ist ja auch nicht besonders schwer, wenn man bedenkt, dass das letzte Jahrhundert erst knapp 5 Jahre her ist.
rof: Der Großteil des StGB ist kaum 60 Jahre alt und Diebstahl, ja den gab es tatsächlich schon vor mehreren hundert Jahren... OK, ein paar Sachen aus dem BGB sind aus dem 19. Jahrhundert, aber das heißt ja nicht, dass sie veraltet sind.
Burncrow schrieb:
Die Sache ist, wenn das Gesetz die Durchschnittsmoral widerspiegeln sollte müsste es de facto ständig redigiert und geändert werden
Das tut es doch auch. Nicht umsonst gibt es alle halbe Jahre neue Ausgaben vom StGB und BGB und den anderen Machtwerken unsere Staates.
Burncrow schrieb:
Damit ist also das Recht bzw. die Durchschnittsmoral für den Vampir egal solange er es bereut oder es schafft es anderweitig zu rechtfertigen und gleichzeitig aber nicht abzutun
Um diese Rechtfertigung ging es mir ursprünglich. Wenn ich es rechtfertigen kann aber er mir dennoch nahe geht und ich bekümmert bin, ist kein Menschlichkeitswurf fällig. Aber bitte: Es ist nur
meine Meinung ).
Jamin schrieb:
Naja, also wenn mich jemand angreift und ich die Person einfach nur wegschlage und sie ungünstig hinfällt ist es Totschlag.
Falsch. § 33 StGB:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Jamin schrieb:
Wenn ich eine Pistole dabei habe und die Person erschieße, ist das Mord, selbst wenn es die einzige Möglichkeit für mich war die Geafhr abzuwenden, da die Person mir körperlich überlegen ist. In bestimmten Staaten würdest du aber dafür trotzdem nicht verurteilt werden, da es als Notwehr gelten würde - in Deutschland dürfte das aber unter Mord laufen...
Nicht ganz. Meist reicht doch wohl ein Schuss in die Gliedmaßen, um selbst mit einer Pistole das mildeste Mittel zu erfüllen. Handelst du gemäß § 33 StGB, dann gehst du auch straffrei raus.
Wir sollten diese Diskussion aber nun wirklich nicht auf juristische Feinheiten ausdehnen. Vielmehr wollte ich nur ein paar Sachen richtigstellen, die strafrechtlich völlig falsch waren.
Zusammengefasst möchte ich abschließend sagen: Kann ein Kainit die Tötung oder Verletzung eines anderen moralisch rechtfertigen, geht diese Moral mit der des Spielleiters konform (womit wir beim Realitätsbezug -> Moral ähnlich deutschem Recht) und berührt die Tat den Kainiten trotzdem innerlich, dann ist kein Menschlichkeitswurf nötig.