Monster & Markenrechte

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Ich habe heute morgen gerade den Monstereintrag für "Betrachter" in Band III von Hexer & Helden geschrieben. Dabei ist mir eine interessante Markenrechtsfrage zu deutschsprachigen "Old School"-Rollenspielen aufgefallen.

Wie sieht es eigentlich mit dem Recht zur Verwendung von Monsternamen aus alten TSR- und WotC-Produkten aus? Über das Standard Reference Document (SRD) sind ja eine Menge Monster verfügbar, wenn man selbst die Open Gaming License (OGL) benutzt.

Aber was ist mit den Rechten z.B. an den deutschen Namen diverser Monster? Sind die deutschen Namen automatisch frei für "von TSR / WotC erfundene" Monster, wenn diese im SRD für den englischen Sprachraum freigegeben wurden?

Und was ist mit anderen Monstern wie dem besagten "Betrachter" aus der Einleitung? Ist der überhaupt geschützt? Von wem? Oder ist er frei?

Normalerweise muss man Marken ja je Land schützen lassen und ich gehe mal nicht davon aus, dass FSV, Feder & Schwert, etc. sich alle Monster als Marken für Deutschland haben schützen lassen. Zumindest habe ich beim Markenamt nichts Entsprechendes gefunden.

Da ich aber bösen Überraschungen vorbeugen will und Hexer & Helden total legal sein soll, würde ich mich über Meinungen, Feedback und Hinweise sehr freuen!
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Über das Standard Reference Document (SRD) sind ja eine Menge Monster verfügbar
Eine Menge Monster ja, aber kein Beholder oder ähnlich geschützte Kreaturen.

Schau nach welche Monster du wirklich in der Original SRD von WotC findest.

from d20srd.org schrieb:
Q: Why are some monsters missing from this site?
A: The following monsters are considered "Product Identity" by Wizards of the Coast and are therefore not part of the SRD:

* beholder
* gauth
* carrion crawler
* displacer beast
* githyanki
* githzerai
* kuo-toa
* mind flayer
* slaad
* umber hulk
* yuan-ti
 
AW: Monster & Markenrechte

Eine Menge Monster ja, aber kein Beholder oder ähnlich geschützte Kreaturen.

Schau nach welche Monster du wirklich in der Original SRD von WotC findest.

Ja ja, das ist schon klar, aber:

  1. Dort sind nur amerikanische Namen gelistet.
  2. Den Begriff "product identity" gibt es in deutschem Recht meines Wissens nicht. Hier gibt es Warenzeichen und Marken.
  3. Weder bei dem einen noch bei dem anderen konnte ich in Deutschland Einträge zu den Monstern finden.

Daraus müsste m.E. zwingend folgen, dass diese Monster in Deutschland nicht geschützt sind. Würde H&H in einglischen Version auf dem US-Markt veröffentlicht werden, dürften diese Monster dort selbstverständlich nicht auftauchen.

Und außerdem ist - um bei meinem Beispiel zu bleiben - der Begriff "beholder" - aber nicht "Betrachter" - geschützt. Das dürfte ja analog zu den Halblingen in (A)D&D sein, die zwar ansonsten nahezu identisch zu Hobbits sind, offensichtlich aber nicht identisch genug, das Tolkien Enterprises klagen konnte (was sie meines Wissens damals bei Hobbits und Ents getan haben).

Gibt's hier unter den Spielern einen Juristen :) ?

Thomas

P.S.: Habe z.B. erst letzte Woche von einem Anwalt für Open-Source-Lizenzrecht gelernt, dass die Abtretungserklärungen für Committer bei MySQL und OpenOffice nach deutschem Recht ungültig sind und keine Sekunde vor Gericht Bestand hätten... ist also durchaus interessant, dass Amerikaner manchmal glauben, es gäbe nur amerikanisches Recht ;-)
 
AW: Monster & Markenrechte

Hmmm... jetzt mal weiter gefragt: Auf Seite 65 von Hexer & Helden Band I in der Version 0.7 st ja zum Beispiel ein kugelförmiges Monster abgedruckt, dass gerade einen Abenteurer versteinert.

  • Verletze ich damit bereits Rechte?
  • Verletzt der Urheber der Zeichnung, von dem ich die Rechte zur Nutzung selbiger Zeichnung erworben habe, irgendwelche Rechte?
  • Verletzte ich Rechte, wenn ich besagtes kugelförmiges Monster in Band III unter dem Namen "Todesokular" (oder wie auch immer - halt weder Betrachter noch Beholder noch etwas zu Ähnliches) in Band III aufnehme?
  • Müssen sich alle Kräfte unterscheiden oder ein paar oder sollte ich lieber weiten Abstand halten?

Irgendwie würde ich dieses Monster echt vermissen... aber wenn's nicht geht, geht's wohl nicht.
 
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Ich würde an deiner Stelle Glngfz zu dem Thema mal eine PM schicken, oder die Frage in einem der amerikanischen D&D Retro-Clon Foren stellen.
In wie weit die Übersetzungen der Monsternamen durch einen deutschen Verlag oder einen Übersetzer geschützt sind weis ich nicht. Den Beholder kann man statt Betrachter z.B. auch Augentyrann oder sonstwie nennen.
 
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Schade, ich dachte bei dem Titel schon an einen lustigen Ableger von D&D bzw. H&H
 
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die amis sind da teilweise wirklich etwas zu herb drauf.
Wick bekam probleme mit games workshop weil er seine orkze "orcs" anstatt "orks" genannt hatte.
afair stand der da ganz knapp an der kippe und konnte n printstopp und zerstörung nur knapp verhindern
 
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  • Den Begriff "product identity" gibt es in deutschem Recht meines Wissens nicht. Hier gibt es Warenzeichen und Marken.
Das spielt aber in der Hinsicht, daß du dich auf einen amerikanischen Lizenzvertrag stützt, keine Rolle. "Product identity" ist nämlich auch im Englischen kein wirklich juristischer Begriff (im Zweifelsfall fällt das Gemeinte vor Gericht unter "Brand"). Er wird lediglich als Begriff im OGL-Lizenzvertrag etabliert, in dem Wizards dir gewisse Rechte zugesteht, solange du dich an ihre Bedingungen hältst - und dazu gehört eben die Achtung der Product Identity, wie sie in der OGL etabliert wird.

So wie ich das sehe ist der Beholder weder als Marke noch als Geschmacksmuster eingetragen. Insofern greift lediglich das Urheberrecht, wo dann wieder die Frage ist, ob ein Beholder als "Charakter" und somit als schützenswert gilt. Ungeachtet dieser strafrechtlichen Überlegungen bricht man aber die Bedingungen der OGL und verliert somit die dadurch übertragenen Privilegien.

Ansonsten steht natürlich die Diskussion frei, wann ein Beholder nach Urheber-/Markenrecht oder Geschmacksmustergesetz noch ein Beholder ist. Die Frage kann endgültig aber immer nur der jeweilige Richter beantworten. ;)
 
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Es ist ein wenig komplizierter ;) Auch eher, um den Hintergrund auszuleuchten.

Zunächst einmal kann man einen Monsternamen als Marke eintragen. Das wird nur sehr selten gemacht, ausserdem ist der Schutz räumlich begrenzt. Also eine Marke in den USA hat nicht automatisch Schutzrechte in EU/Deutschland. Ausserdem kann man allgemeine Begriffe nicht schützen lassen. Ein Betrachter würde vermutlich schon beim Patentamt durchfallen.

Als Beispiel: DUNGEONS & DRAGONS ist z.B. ist in der Europäischen Union eine Geschütze Marke für die Bereiche 9, 28 und 41 (ehm, kurz Medien, Spiele und Erziehung). Inhaber ist Wizards of the Coast LLC. (Recherche de und eu)

Aber mit einer Marken kann man nicht automatisch die Benützung des Wortes unterbinden. Nur wenn eine Verwechslunggefahr besteht. Man sollte also keine Boxen verkaufen, auf denen groß Dungeons und Dragons steht. Im Zweifelsfall bekommt man dann einen hässlichen Brief, in der die Verbreitung untersagt wird.

Als nächstes gibt es Geschmacksmuster. Die müssen genauso wie eine Marke angemeldet werden. Ursprünglich waren sie für Werkstücke und Designs gedacht. Man kann also eine Abbildung eines Betrachters als Geschmacksmuster schützen lassen.

Als nächstes das Urheberrecht. Jeder Autor ist automatisch Urheber eines Werkes, das er geschaffen hat. Bei einer Übersetzung gibt es einen Schutz auf das Originalwerk (Autor) inkl. des Inhaltes der Übersetzung und der Übersetzung an sich. Grundsätzlich gilt aber, es gibt kein Urheberrechte auf Ideen und Namen.

Zusätzlich gibt es eine Bearbeitung eines urheberrechtliches Geschützes Werk (Derivative work). In diesem Fall muss der ursprünglich Urheber seine Zustimmung geben, wird aber nicht als Urheber aufgeführt. Das klassische Beispiel ist die Verfilmung eines Buches. Der Film ist nicht das künstlerische Werk des Buchautors, sondern der Regisseur und Drehbuchautor. Aber ohne Einverständnis des Urhebers (oder Lizenzinhabers) darf der Film nicht aufgeführt werden.

Das hilft aber alles wenig, es sei den ein Text ist direkt kopiert worden. In Wirklichkeit ist das alles sehr schwammig und nur ein Gericht kann den Einzelfall entscheiden. Wenn WoC findet, das es bei dem Band III eine Verwechslungsgefahr besteht, können sie ihrer Rechtsabteilung einen Wink geben, die eine Unterlassungsaufforderung an den Hexer & Helden Herausgeber schicken. Der kann dem entweder Zustimmen oder vor Gericht gehen, das entscheiden muss, ob der Anspruch rechtens. Es wird also keine Rechtssicherheit geben, sondern letztendlich die persönliche Einschätzung eines Richters.

Die Frage WoC oder einem Forum zu stellen, ist nur mässig Sinnvoll. Amigo z.B. stellt in ihrem Impressum (D&D Spielleiter 2002) zum Beispiel recht willkürlich alles mögliche unter ein Warenzeichen (sprich Marke). Das ist, um es direkt zu formulieren, kompletter Schwachsinn. Da sind so viele Fehler vereint, das ist schon eine Kunst. Die Feder und Schwert Ausgabe habe ich grade nicht zur Hand.

Man darf nicht unbedingt erwarten, das man bei einer Anfrage eine sinnvolle Antwort bekommt. Und es gibt halt ein paar Unterschiede zwischen deutschem und US-Amerikanischen Recht. Aber man kann es mal versuchen.
 
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@OGL
Mit der Nutzung des d20-Systems geht man einen Lizenzvertrag ein, der in der OGL definiert wird. WoC hat bestimmte Regeln definiert, denen man zustimmt. Wenn man diese nicht einhält kann WoC den Vertrag für ungültig erklären und eine weitere Veröffentlichung untersagen. Das ist jedoch eine individuelle Vereinbarung zwischem dem Inhaber der Rechte und dem Lizensnehmer.

Die Lizenzvereinbarung untersagt erst einmal nicht Begriffe zu benützen, die auch in D&D vorkommen. In so fern unterliegt es hat dem normalen Urheberrecht, s.o.

Dann reduziert es sich auf die Frage in wie weit Hexer und Helden eine eigene Arbeit ist. Kann ein aussenstehender eine selbstständige Arbeit erkennen? Aber wie eine Rechtssicherheit gibt es nicht.
 
AW: Monster & Markenrechte

Vielleicht noch mal zum Impressum von Hexer & Helden. Dem Patentamt sind keine Markenrechte auf Hexer & Helden und Co bekannt. Copyright gibt es im Deutschen eigentlich auch nicht, aber das ist nicht so wild. Schön wäre das Veröffentlichungsjahr und den Ort mit anzugeben.

Product Identity gibt es schon, hat aber mit Markenbildung/Branding und Corporate Identity, also mit Marketing, zu tun.
 
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