AW: Schutzrechte an Savage Worlds - Savage Worlds SRD
Insgesamt, finde ich die Art und Weise wie du das "Beispiel" gewählt hast ziemlich unhöflich. Damit stehst du wie ein ganz unangenehmer, penetranter Typ da. Wenn dein Interesse an der Fragestellung rein akademischer Natur ist, dann benutze doch bitte auch Neutrale Szenarios.
Wie schon eingangs gesagt, es geht bei der Fragestellung gerade nicht um die Gebote von Höflichkeit, Moral etc. sondern allein um den tatsächlichen Umfang der Schutzrechte. Mir tut es auch leid, das immer wiederholen zu müssen (und ganz sicher wirkt die Wiederholung auch ziemlich "penetrant"), aber es ist offenbar leider nötig, weil sonst die Fragestellung im allgemeinen Aufschrei der Entrüstung unterginge. Soweit sich Empörung gegen mich als Person (?) oder überhaupt schon gegen die Frage nach der Rechtslage (??) richtet, geht sie natürlich völlig in die falsche Richtung. Sie müsste sich, wenn ich richtig liege, gegen den Gesetzgeber oder die Gerichte richten. Und wenn ich mich irre, dann ist die Empörung erst recht überflüssig.
SW ist für mich auch kein beliebiges Beispiel in einem rein akademischen Disput. Die Klärung der Frage hat, wie wir in den letzten Wochen immer wieder gesehen haben, große praktische Relevanz für das Verhältnis der an Savage Worlds Interessierten (Verlage und Fans, zu denen ich gehöre) und ich bin insoweit an größtmöglicher Klarheit interessiert. Ich weiß von einem spannenden SW-Abenteuer, das aus Urheberrechtsfragen nicht auf Deutsch veröffentlicht wurde, es gab Einträge in der savagepedia, die vorsorglich aus Urheberrechtsfragen gelöscht wurden, Urheberrechtsfragen haben die Übersetzung der Onesheets gebremst ...
Deswegen habe ich die Frage nicht noch allgemeiner gestellt oder bin damit in das offtopic board ausgewichen, sondern stelle sie hier, bei den Savages, wo Urheberrechtsfragen aktuell eine Rolle spielen.
Es wäre zu begrüßen, wenn wir die Frage daher auch hier offen lassen können, bis sich jemand findet, der noch etwas qualifiziertes beitragen kann und möchte. Dieser thread ist ja auch trotz der themenfremden Einschübe nicht völlig fruchtlos. Insbesondere ist ja schon darauf hingewiesen worden, dass man zwischen dem Urheberrechtsschutz und dem Schutz des Markenrechts differenzieren muss. Denn das deutsche Urheberrecht, verkörpert durch das LG Köln, zeigt den Verlagen im Moment die kalte Schulter, und Spielregeln sind in den USA inhaltlich sowieso schutzlos, USC 102 b). Daher richtet sich die Hoffnung der Verlage auf das Markenrecht. Insoweit gilt aber unter § 23 Nr. 3 Markengesetz: die Nennung einer fremden Marke (zB "Savage Worlds") ist zulässig, wenn sie dazu erforderlich ist, die Bestimmung eines Produkts auszudrücken, insbesondere wenn das Produkt Zubehör ist.