Du hast so wenig Ahnung, dass man sich nur an den Kopf fassen kann.
Die Verfassung ist aber RECHTSBINDEND, mein Lieber.
Schreibt es und zitiert dann Art 20, Abs. 2 des GG ( hier nochmal von mir mit Hervorhebungen durch mich).
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Diese besonderen Organe sind es, die die Staatsgewalt jenseits von "Wahlen und Abstimmungen" ausüben; deswegen ist unser Staat (glücklicherweise) eine repräsentative Demokratie.
Hättest du dir das in der RECHTSBINDENDEN (<- ich übernehme mal deine dämliche Schreierei) Verfassung festgelegte Gesetzgebungsverfahren mal näher angeschaut (Art. 70 - Art. 82), wäre dir aufgefallen, dass Gesetze in der BRD anders als auf parlamentarischem Wege verfassungskonform nicht zustande kommen können. (In den Ländern ist das zum Teil anders.)
Die Ausnahme des Volksentscheids auf Bundesebene (Art. 29) findet ausschließlich dann Anwendung, wenn Länder neu gegründet oder Ländergrenzen neu gezogen werden sollen, sonst nicht.
Und das ist auch gut so. Denn mein feinkalibriertes Misstrauen gegenüber dem 'Gesunden Volksempfinden (TM)' (dem kranksten Reflex, den ich mir vorstellen kann) warnt mich, dass Volksentscheide eine Katastrophe wären: Als erstes würde die Todestrafe wieder eingeführt, dann hätten wir ein bundesweites Minarettverbot und als drittes ... irgendeinen weiteren populistischen Scheiß. Warum? Weil niemand abends nach der Arbeit und beim zweiten Bier ein sonderlich guter Gesetzgeber ist und Volksentscheide dauernden Wahlkampf und damit dauernde Polarisierung bedeuten.