Rund um Filme/Serien FSK (Freiwillige Selbstkontrolle)

@Grisz: Darf er die ware auch lagern, wenn sie nicht von einem Kunden bestellt wurde? Ich meinte, daß er daß nicht darf (hab gerade nachgelesen: Wenn er nur ab 18 Jahre zugänglich ist, darf er).
Oder meinst du Onlineversand? Dann müssen die abe eine strenge Alterskontrolle durchführen (Kopie Peso, oder so). Richtig?

Indizierte Ware darfst du hier zu Lande auch als Privatperson verkaufen, nur beschlagnahmte Ware darfst du nicht verkaufen, aber besitzen.

Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
 
Jamin schrieb:
Beschlagnahmung mit Einzug - da sind aber in der Filmen eigentlich noch andere Tatbestände erfüllt (z.B. Kinderpornographie) und nur dann darfst du die wirklich nicht beziehen.
Leider fallen nicht nur Sachen wie Kinderpornografie (zu recht!) der Beschlagnahmung zum Opfer! Dank §131 sind auch sehr viele Horror/Splatterfilme hierzulande verboten. z.B. Peter Jacksons frühe werke wie "Braindeath" und "bad taste"....
 
Das ist ein bisschen wie die Diskussion was in einem Internetboard gesagt werden kann und ab wanns kriminell wird die wir letztens hatten, oder?

Aber irgendwie ist die hiesige Situation doch bizarr, oder?
Ich meine wir haben einige Gesetze die Kinder vor negativen Einflüssen schützen sollen (an und für sich gut) oder auch einfach nur verhindern sollen das jede Dumpfbacke ihre Super8- "Blut und Tod" - Machwerke verbreitet (kann man vielleicht drüber streiten).
Doch die Leute die diese Werkzeuge einsetzen handhaben sie wie ein kleines Kind einen Satz Bausteine zusammensetzen würde.

Da möchte man doch die Frage aus den "Wachtmen"-Comics stellen: "Who watches the watchmen?"
Wer stellt sicher das die kontrolierenden Behörden tatsächlich informiert und objektiv sind und sich nicht nach der Gleichmachungsrethorik die einige selbsternannte Tugendwächter uns aufzwingen wollen richten?
 
amarillyon schrieb:
Leider fallen nicht nur Sachen wie Kinderpornografie (zu recht!) der Beschlagnahmung zum Opfer! Dank §131 sind auch sehr viele Horror/Splatterfilme hierzulande verboten. z.B. Peter Jacksons frühe werke wie "Braindeath" und "bad taste"....
Wie schon geschrieben ist eine normale Beschlagnahmung nicht mit dem Verbot des Besitzens verbunden. Siehe Link oben. Da möchte ich deutlich unterscheiden. Das Besitzungsverbot ist eine Stufe mehr.
 
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