Das Grundregelwerk sagt ja auf S. 231 klar, daß gepfählte Vampire zwar körperlich vollkommen gelähmt sind, aber noch bei vollem Bewußtsein sind. Wenn man nun davon ausgeht, daß Raserei, unabhängig vom Blutbad, das man vielleicht anrichtet, vornehmlich ein geistiger Zustand ist, dann folgt...