Cryn
Sethskind
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Ich meinte ja auch nicht rechtlich, hatte ja auch geschrieben, daß man im Falle des Tragens der gegnerischen Uniform den Kombattantenstatus verliert (und damit verbundene Privilegien im Falle der Gefangennahme). Ich meinte nur, daß es anscheinend trotzdem (obwohl verboten) eingesetzt wird.Ich finde keine belastbare Quelle dazu, aber ich denke juristisch gibt es da keine Grauzone. Ob man sich zwecks Kriegslist daran hält ist natürlich eine ganz andere Frage.
Ist zwar jetzt nicht ganz das gleiche wie Tragen fremder Uniformen: Ein Freund hatte mal erzählt, daß sie während eines Manövers einen gegnerischen Panzer gekapert haben (weil ihr eigener außer Gefecht war) und dann praktisch unter falscher Flagge den Gegner angegriffen haben.
Im Ernstfall würde ich immer davon ausgehen, daß sich der Gegner nicht an die Regeln hält (und die eigene Seite genau so nicht).