Ja, aber so wie ich das sehe, ist aktion-abenteuer.DE eine deutsche Domain, die nach geltendem deutschen Recht zu behandeln ist. Demnach könnte hier kein amerikanisches Gesetz Wirkung erzielen.
Oder haben wir hier den selben "Überallgemeinvertretungsanspruch" amerikanischer Justiz zu erwarten, wie beim Patentrecht (nach dem ein komplett in Europa gefertigtes Flugzeug, das einen amerikanischen Chip verbaut hat, als AMERIKANISCHES Wirtschaftsgut zählt und demnach nicht China exportiert werden darf) ?