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Naja... hat er davon, wenn er so dämlich ist, und sich in Neuseeland niederlässt. KLar, dass die ein Auslieferungsverfahren mit den USA haben
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Naja, in Foren dürften keine Links und keine Downloads mehr verfügbar sein. Man dürfte noch nicht mal eine Seite nennen, die Downloads anbietet, geschweige denn andere Seiten als Partner verlinken, waeil da die Gefahr immens steigen würde, das einer einen Link postet, der illigal ist.
Besonders demokratisch finde ich diese Hinterzimmerdeals ja nicht.So verabschieden wir uns also von unserer Freiheit auf demokratischen wege.
Das finde ich ja noch viel besorgniserregender. Keine Rechtssicherheit sondern Willkür der Contentwirtschaft.Ich schätze, dass das Gesetz nicht "flächendeckend" angewendet werden wird, dafür ist das Netz einfach zu groß. Aber ich fürchte, dass tatsächlich der Reihe nach einige Seiten down genommen werden könnten (allen voran Youtube) und diese dann erst wieder on kommen können, wenn alle fraglichen Inhalte bereinigt wurden. Also eher eine selektive Anwendung auf Strafantrag, als eine flächendeckende.
US-Verfassungsgericht: Kein garantiertes Recht auf frei verfügbare Werke
Das US-Verfassungsgericht hat entschieden, dass der US-Gesetzgeber in die "Public Domain" geratene Werke nachträglich wieder dem Copyright unterstellen kann. Es gebe kein garantiertes Recht auf frei verfügbare Bücher, Filme, Bilder oder Musikstücke, heißt es in einem Urteil (PDF-Datei) vom Mittwoch. Andererseits wendet sich der Beschluss gegen die in der Klage angeführte Beschwerde, dass damit ein "ewiges" Schutzrecht begründet sei. Es bleibe bei einem begrenzten Anspruch, wie dies in der US-Verfassung vorgesehen sei, urteilte eine Mehrheit von sechs der acht angerufenen Richter. Die betroffenen Werke würden später wieder Teil der Wissensallmende.
Die Mehrheitsmeinung beruft sich vor allem auf die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, der die USA 1989 beitraten. Sie schreibt eine Mindestschutzdauer von 50 Jahren nach dem Tod des Autors fest. Die EU und die Vereinigten Staaten verlängerten diese Frist in den 1990ern nacheinander auf 70 Jahre. Jenseits des Atlantiks wurde eine Vielzahl ausländischer Werke zwischenzeitlich aber gemeinfrei. Dies lag vor allem daran, dass Rechteinhabern von der Berner Konvention vorgeschriebene Formalitäten wie die Registrierung von Titeln nicht eingehalten hatten.
1994 verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, das die in die Public Domain entfleuchten Werke wieder mit dem Copyright belegte. Die betroffenen Werke waren damit wieder bis zu 70 Jahre nach dem Ableben ihres Urhebers geschützt. Dagegen klagte eine Gruppe von Orchesterleitern, darstellenden Künstlern, Lehrern, Verlegern und Filmarchivaren. Sie führten ins Feld, dass sie als bisherige Nutzer der Werke in ihrem Recht auf freie Rede eingeschränkt würden. Es könne nicht angehen, dass sie plötzlich Lizenzen für die jahrelang frei verwendbaren Titel erwerben müssten.
Der Oberste US-Gerichtshof betonte nun, dass jedes Copyright mit der Einschränkung von Ausdrucksfreiheiten einhergehe. Das Ziel dieses Rechts, den Fortschritt der Wissenschaften zu fördern, sei breit auszulegen und auf die Unterstützung neuer Werke genauso wie auf bereits traditionelleres Kulturgut zu beziehen. Auch die temporäre Verknappung geistiger Güter könne letztlich ihrer Verbreitung dienen beziehungsweise gezielt Wissen entstehen lassen. Zusätzlich sei der Zugang zu ausländischen Märkten, der mit der Einhaltung der Berner Übereinkunft gesichert werde, ein wichtiger Anreiz für Kreative. Letztlich habe der US-Gesetzgeber bereits mehrfach frei verfügbare Werke wieder gewerblich geschützt, sodass die kritisierte Maßnahme sich in den herkömmlichen Zügen der Copyright-Politik bewege.
Urteil auch auf Patente erweiterbar?
Die zwei Verfassungsrichter Stephen Breyer und Samiel Alito monierten dagegen in ihrer abweichenden Meinung, dass das geprüfte Gesetz gegen die Theorie des Urheberrechts laufe und es "niemand ermutige, ein neues Werk zu schaffen". Nutznießer seien allein die Inhaber der Rechte an den betroffenen alten Schinken. Ausländische Titel, die nach 1923 veröffentlicht wurden, könnten derweil keinen Platz in Datenbanken finden und so einfacher Teil des Weltwissens werden. Auch der Leiter des "Fair Use"-Projekts der Stanford-Universität, Anthony Falzone, bezeichnete das Urteil als "unglücklich". Es zeige, dass Politik und Justiz wenig gäben auf die Interessen der Öffentlichkeit. Unter Patentrechtlern wird derweil bereits diskutiert, inwieweit der Richterspruch auch eine vergleichbare Ausweitung der Schutzfristen von Patenten erlaube. (Stefan Krempl) / (jh)
Internet & Webdienste
20.01.2012 16:43
PIPA-Abstimmung nach Web-Protesten verschoben
Senator Harry Reid, "Majority Leader" (Mehrheitsführer der Demokratischen Partei) im US-Senat, hat angekündigt, dass die für nächste Woche angesetzte Abstimmung über den "Protect IP Act" (PIPA) verschoben wird.
Nach den weitreichenden Protesten im Internet gegen die beiden umstrittenen US-Gesetzesvorlagen SOPA ("Stop Online Piracy Act") und PIPA ("Protect IP Act") haben bereits etliche US-Senatoren ihre Meinung geändert und sich offen gegen die beiden Entwürfe gestellt. Im Repräsentantenhaus, jener Kammer des Kongresses, wo über SOPA abstimmt werden soll, unterstützen nur noch 26 Mitglieder die Gesetzesvorlage, 100 sind dagegen.
Im Senat, wo PIPA zur Abstimmung steht, haben die Befürworter des Gesetzes derzeit noch eine Mehrheit: Hier sind 37 Senatoren dafür, 22 haben sich als Gegner deklariert. Ob und wann sie über die Gesetzesvorlage abstimmen werden, ist derzeit aber unklar.
Alleine bis gestern Abend haben sieben Millionen US-Amerikaner die Google-Petition unterschrieben
Wie der demokratische Senator Harry Reid, der als "Majority Leader" die (53-köpfige) Mehrheit im Senat anführt, in einer Mitteilung an mehrere US-Medien angekündigt hat, wird die Abstimmung über den Gesetzesentwurf nun verschoben.
Ursprünglich sollte die Abstimmung am Dienstag, dem 24. Januar stattfinden. Wie 'Talking Points Memo' berichtet, hat sich Reid nun aber "angesichts der jüngsten Ereignisse" anders überlegt und die Entscheidung vorerst vertagt. Wann und ob die Abstimmung nachgeholt wird, ist derzeit nicht bekannt.
Auch zwei Tage nach den weltweiten Protesten gegen die beiden Gesetzesanträge, ebbt die Kritik daran nicht ab: Über die von Google eingerichtete Seite haben alleine bis gestern Abend mehr als sieben Millionen US-Amerikaner eine Petition gegen SOPA und PIPA unterzeichnet.
Die Proteste sind mittlerweile bis zu den republikanischen Präsidentschaftskandidaten durchgedrungen. Diese haben sich bei der letzten Debatte im US-Fernsehen in ungewohnter Einigkeit gegen SOPA und PIPA gestellt und betont, die Redefreiheit im Internet verteidigen zu wollen.
The greatness of America lies not in being more enlightened than any other nation,but rather in her ability to repair her faults.Ist ja interessant, und schön zu sehen, dass die Demokratie in den USA noch funktionieren zu scheint. Wenn schon nicht viel anderes funktioniert.
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