Cryn
Sethskind
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da haben ein paar Gangster zu viele Actionfilme geguckt: Überfälle auf fahrende Lastwagen: Klauen wie bei James Bond
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Falsche Annahme.Da der auffahrende meist Schuld ist am Unfall, würde ich als Lastwagenfahrer mal ganz dezent auf die Bremse treten, dann hat sich das erledigt.
Falsche Annahme.
Wenn du grundlos bremst - Grundlos heisst ohne Gefahrenquelle oder so - trägst du die Schuld.
Dies ist eine Urbane Legende.
Man darf Diebe weder von der Strasse rammen noch erschießen.Sosehr Legende ist das gar nicht.
Und Diebe am Anhänger sind nicht nur eine Gefahrenquelle, sondern eine realisierte Gefahr. Schaden genannt.
Polizei Anrufen, Nummernschilder notieren, Personen merken.Wenn mir hinten jemand -während der Fahrt- den Hänger leerklaut, was soll ich denn machen, außer bremsen?
Ah doch. Nun und offensichtlich kam es bisher dabei auch nicht zu Unfällen,..In Ruhe weiterfahren bis der Anhänger leer ist, um die Diebe nicht zu gefährden verlangt nicht einmal der deutsche Gesetzgeber.
Du stellst also den Diebstal von Waren über die Unversehrtheit des Menschen. Interessant.Sosehr Legende ist das gar nicht.
Und Diebe am Anhänger sind nicht nur eine Gefahrenquelle, sondern eine realisierte Gefahr. Schaden genannt.
Wenn mir hinten jemand -während der Fahrt- den Hänger leerklaut, was soll ich denn machen, außer bremsen?
In Ruhe weiterfahren bis der Anhänger leer ist, um die Diebe nicht zu gefährden verlangt nicht einmal der deutsche Gesetzgeber.
Es muss bei diesem modus operandi zwangsläufig zum Unfall kommen, falls der LKW Fahrer den Diebstahl bemerkt.
Und ich hoffe, dass genau das demnächst mal passiert.
Du bist so Ahnungslos... erst handeln dann denken, oder?p.s. grundloses Bremsen und Sicherheitsabstand sind Befrifflichkeiten aus dem Verkehrsrecht.
Dieser Vorgang hat rein gar nichts mit dem Verkehrsrecht zu tun, außer, dass er auf öffentlichem Straßenland stattfindet.
Man darf Diebe weder von der Strasse rammen noch erschießen.
Auch wenn sie eine Gefahr für das Transportgut darstellen.
Du darfst ja auch keinen Raser, Handytelefonierer etc. überholen und dann ausbremsen.
Polizei Anrufen, Nummernschilder notieren, Personen merken.
Ah doch. Nun und offensichtlich kam es bisher dabei auch nicht zu Unfällen,..
Die einzig legale!Da hast Du ja mal schön Äpfel mit Birnen verglichen.
Herzlichen Glückwunsch.
Das eine sind Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz, einen gegenwärtig stattfindenen Diebstahl verhindern zu wollen, ist eine völlig andere Liga.
Polizei anrufen und Nummernschild merken ist eine Variante.
Nein, du hast gebremst! Du bist Schuld!Bremsen und die Ware verteidigen ist eine andere, mögliche Alternative.
Notwehr genannt.
Sollte es beim Bremsvorgang zum Unfall kommen, trägt ja wohl kaum der LKW Fahrer die Schuld. Berufsrisiko eines Diebes, so wie aus dem Fenster stürzen oder durchs Dach brechen.
Du stellst also den Diebstal von Waren über die Unversehrtheit des Menschen. Interessant.
Jetzt trittst du auf die Bremse, der Wagen der Diebe gerät ins schleudern, und baut einen Unfall mit dem Kombi, der gerade hinter ihm fährt, in dem eine 5-Köpfige Familie sitzt die alle ums Leben kommen.
Und jetzt sag mir noch mal, das du das machen würdest.
Du bist so Ahnungslos... erst handeln dann denken, oder?
Ich hoffe inständig das du entweder deine Denkweise noch mal überdenkst, oder dich von den Strassen fernhälst.
Die einzig legale!
Nein, du hast gebremst! Du bist Schuld!
Notwehr besteht dann, wenn deine Gesundheit bedroht ist. Durch das klauen von Waren ist dein Leben nicht in Gefahr, und es besteht kein Grund für Notwehr.
Sowas gilt als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Glaub es mir!
Die Alternative ist möglich aber wird wahrscheinlich rechtlich Konsequenzen für den LKW Fahrer haben.Polizei anrufen und Nummernschild merken ist eine Variante. Bremsen und die Ware verteidigen ist eine andere, mögliche Alternative.
Die Alternative ist möglich aber wird wahrscheinlich rechtlich Konsequenzen für den LKW Fahrer haben.
Schließlich wird bei einer Notwehr die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Nun steht die beabsichtige Leibeswohl Gefährdung bis Mord an den betreffenden Dieben sowie die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer im Verhältnis zu dem eventuel entstandenen Schaden. Gerade wenn es eine Option gibt die problemlos anwendbar ist und keine Menschen direkt gefährdet.
Weil es eine absichtliche Tötung aus niederen Motiven ist.Wer spricht denn von Mord?
Ach. Die A7 ist also eine Landstraße?Und die Gefährdung Dritter ist willkürlich von Dir gewählt. Diese Diebstähle finden auf einsamen Landstraßen statt, und der nachfolgende Verkehr wird zumeist durch Komplizen blockiert, damit die Diebe in Ruhe arbeiten können.
Das Szenario ist Bullshit.Nehmen wir mal an, der LKW bremst und niemand kommt zu Schaden.
Richtig und eine Handlung die im besten fall mit einer Verletzung der Beteiligten endet.Und die Notwehr darf nicht außer Verhältnis stehen!
Es kann sein, dass ich aufgrund meines Ruhrgebietshintergrundes eine etwas andere Sichtweise auf den Verkehr auf Autobahnen habe, aber: In welchem Bundesland lebst du, dass du eine Autobahn als "einsam" bezeichnen kannst? Die sind doch in der Regel die am meisten Befahrenen Straßen in der gesammten Bundesrepublik.Diese Diebstähle finden auf einsamen Landstraßen statt, und der nachfolgende Verkehr wird zumeist durch Komplizen blockiert, damit die Diebe in Ruhe arbeiten können.
Ein Grund wird sich finden lassen. "War da ein Reh auf der Fahrbahn? Nee, doch nicht" "Ich musste mal rechts ran zum Pissen". Man kann ja immer noch sagen - habe ich oben gelesen - dass der LKW zu breit ist, um zu sehen, dass einem jemand auf der Stoßstange sitzt.Falsche Annahme.
Wenn du grundlos bremst - Grundlos heisst ohne Gefahrenquelle oder so - trägst du die Schuld.
Dies ist eine Urbane Legende.
Aber es wäre Wirkungsvoll!
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