The Fast and the Furious trifft auf die Wirklichkeit

Uuuuunrealistiiiisch! ;)
Ja, die Realität schlägt meistens die Fiktion.

Da der auffahrende meist Schuld ist am Unfall, würde ich als Lastwagenfahrer mal ganz dezent auf die Bremse treten, dann hat sich das erledigt. :skull:
 
naja, so ein PKW ist immer noch etwas schmaler als ein LKW - da mußt Du erstmal merken, daß Dir da einer an der Stoßstange klebt.
 
Falsche Annahme.
Wenn du grundlos bremst - Grundlos heisst ohne Gefahrenquelle oder so - trägst du die Schuld.
Dies ist eine Urbane Legende.

Sosehr Legende ist das gar nicht.
Und Diebe am Anhänger sind nicht nur eine Gefahrenquelle, sondern eine realisierte Gefahr. Schaden genannt.

Wenn mir hinten jemand -während der Fahrt- den Hänger leerklaut, was soll ich denn machen, außer bremsen?
In Ruhe weiterfahren bis der Anhänger leer ist, um die Diebe nicht zu gefährden verlangt nicht einmal der deutsche Gesetzgeber.
Es muss bei diesem modus operandi zwangsläufig zum Unfall kommen, falls der LKW Fahrer den Diebstahl bemerkt.
Und ich hoffe, dass genau das demnächst mal passiert.

p.s. grundloses Bremsen und Sicherheitsabstand sind Befrifflichkeiten aus dem Verkehrsrecht.
Dieser Vorgang hat rein gar nichts mit dem Verkehrsrecht zu tun, außer, dass er auf öffentlichem Straßenland stattfindet.
 
Sosehr Legende ist das gar nicht.
Und Diebe am Anhänger sind nicht nur eine Gefahrenquelle, sondern eine realisierte Gefahr. Schaden genannt.
Man darf Diebe weder von der Strasse rammen noch erschießen.
Auch wenn sie eine Gefahr für das Transportgut darstellen.

Du darfst ja auch keinen Raser, Handytelefonierer etc. überholen und dann ausbremsen.

Wenn mir hinten jemand -während der Fahrt- den Hänger leerklaut, was soll ich denn machen, außer bremsen?
Polizei Anrufen, Nummernschilder notieren, Personen merken.

In Ruhe weiterfahren bis der Anhänger leer ist, um die Diebe nicht zu gefährden verlangt nicht einmal der deutsche Gesetzgeber.
Ah doch. Nun und offensichtlich kam es bisher dabei auch nicht zu Unfällen,..
 
Sosehr Legende ist das gar nicht.
Und Diebe am Anhänger sind nicht nur eine Gefahrenquelle, sondern eine realisierte Gefahr. Schaden genannt.

Wenn mir hinten jemand -während der Fahrt- den Hänger leerklaut, was soll ich denn machen, außer bremsen?
In Ruhe weiterfahren bis der Anhänger leer ist, um die Diebe nicht zu gefährden verlangt nicht einmal der deutsche Gesetzgeber.
Es muss bei diesem modus operandi zwangsläufig zum Unfall kommen, falls der LKW Fahrer den Diebstahl bemerkt.
Und ich hoffe, dass genau das demnächst mal passiert.
Du stellst also den Diebstal von Waren über die Unversehrtheit des Menschen. Interessant.

Jetzt trittst du auf die Bremse, der Wagen der Diebe gerät ins schleudern, und baut einen Unfall mit dem Kombi, der gerade hinter ihm fährt, in dem eine 5-Köpfige Familie sitzt die alle ums Leben kommen.

Und jetzt sag mir noch mal, das du das machen würdest.

p.s. grundloses Bremsen und Sicherheitsabstand sind Befrifflichkeiten aus dem Verkehrsrecht.
Dieser Vorgang hat rein gar nichts mit dem Verkehrsrecht zu tun, außer, dass er auf öffentlichem Straßenland stattfindet.
Du bist so Ahnungslos... erst handeln dann denken, oder?

Ich hoffe inständig das du entweder deine Denkweise noch mal überdenkst, oder dich von den Strassen fernhälst.
 
Man darf Diebe weder von der Strasse rammen noch erschießen.
Auch wenn sie eine Gefahr für das Transportgut darstellen.

Du darfst ja auch keinen Raser, Handytelefonierer etc. überholen und dann ausbremsen.


Polizei Anrufen, Nummernschilder notieren, Personen merken.


Ah doch. Nun und offensichtlich kam es bisher dabei auch nicht zu Unfällen,..

Da hast Du ja mal schön Äpfel mit Birnen verglichen.
Herzlichen Glückwunsch.
Das eine sind Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz, einen gegenwärtig stattfindenen Diebstahl verhindern zu wollen, ist eine völlig andere Liga.

Polizei anrufen und Nummernschild merken ist eine Variante. Bremsen und die Ware verteidigen ist eine andere, mögliche Alternative.
Notwehr genannt.
Sollte es beim Bremsvorgang zum Unfall kommen, trägt ja wohl kaum der LKW Fahrer die Schuld. Berufsrisiko eines Diebes, so wie aus dem Fenster stürzen oder durchs Dach brechen.
 
Da hast Du ja mal schön Äpfel mit Birnen verglichen.
Herzlichen Glückwunsch.
Das eine sind Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz, einen gegenwärtig stattfindenen Diebstahl verhindern zu wollen, ist eine völlig andere Liga.

Polizei anrufen und Nummernschild merken ist eine Variante.
Die einzig legale!
Bremsen und die Ware verteidigen ist eine andere, mögliche Alternative.
Notwehr genannt.
Sollte es beim Bremsvorgang zum Unfall kommen, trägt ja wohl kaum der LKW Fahrer die Schuld. Berufsrisiko eines Diebes, so wie aus dem Fenster stürzen oder durchs Dach brechen.
Nein, du hast gebremst! Du bist Schuld!

Notwehr besteht dann, wenn deine Gesundheit bedroht ist. Durch das klauen von Waren ist dein Leben nicht in Gefahr, und es besteht kein Grund für Notwehr.

Sowas gilt als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Glaub es mir!
 
Du stellst also den Diebstal von Waren über die Unversehrtheit des Menschen. Interessant.

Jetzt trittst du auf die Bremse, der Wagen der Diebe gerät ins schleudern, und baut einen Unfall mit dem Kombi, der gerade hinter ihm fährt, in dem eine 5-Köpfige Familie sitzt die alle ums Leben kommen.

Und jetzt sag mir noch mal, das du das machen würdest.


Du bist so Ahnungslos... erst handeln dann denken, oder?

Ich hoffe inständig das du entweder deine Denkweise noch mal überdenkst, oder dich von den Strassen fernhälst.

Bevor Du Sachverstand vorgaukelst, solltest Du Dich informieren.
Ich empfehle Lektüre einschlägiger Strafrechts und Verkehrsrechts Literatur.
Danach können wir gerne weiter diskutieren, auf angemessenem Niveau jenseits von Barbara-Salsch-Argumenten.
 
Die einzig legale!

Nein, du hast gebremst! Du bist Schuld!

Notwehr besteht dann, wenn deine Gesundheit bedroht ist. Durch das klauen von Waren ist dein Leben nicht in Gefahr, und es besteht kein Grund für Notwehr.

Sowas gilt als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Glaub es mir!

Notwehr lässt sich auf alle rechtlichen Güter anwenden: Ehre, Besitz, Freiheit, Gesundheit, Leben.

In dieser Reihenfolge mit steigender Wertigkeit.
 
Oh... der Spiegel ist erst diesen Monat über die Geschichte Gestolpert? Ich glaube die Masche war shcon irgendwann letztes Jahr... ah. Man sollte ein wenig mehr in der Überschrift lesen, sehe ich gerade: Die haben sich einen Fall außerhalb von NRW zum anlaß genommen. Typisch. Hier auf den Autobahnen darf geklaut werden, ohne das ein Hahn danach kräht und sobald die Niedersachsen mit einer entsprechenden Abwanderung dieser Masche es zu tun bekommen, kommt eine von den Beiden Wochenzeitschriften daher. ^^
 
Polizei anrufen und Nummernschild merken ist eine Variante. Bremsen und die Ware verteidigen ist eine andere, mögliche Alternative.
Die Alternative ist möglich aber wird wahrscheinlich rechtlich Konsequenzen für den LKW Fahrer haben.
Schließlich wird bei einer Notwehr die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Nun steht die beabsichtige Leibeswohl Gefährdung bis Mord an den betreffenden Dieben sowie die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer im Verhältnis zu dem eventuel entstandenen Schaden. Gerade wenn es eine Option gibt die problemlos anwendbar ist und keine Menschen direkt gefährdet.

Natürlich trägt zudem der LKW Fahrer eine Teilschuld wenn er durch einen Bremsvorgang absichtlich einen Unfall provoziert. Etwas anderes ist es wenn sich der Dieb sich so verletzt.

Einmal ganz abgesehen davon das man damit das Gut das man vorgeblich schützen will sehr wahrscheinlich noch weiter schädigt als es durch den Übergriff durch die Diebe geschehen würde.
Nun und es schwer zu erkennen sein dürfte ob dort vor einem jemand einschert weil es ein Diesbesvorgang ist oder ob man mit dem Bremsmanöver versucht einen normalen Strassenteilnehmer von der Strasse zu rammen.
 
Die Alternative ist möglich aber wird wahrscheinlich rechtlich Konsequenzen für den LKW Fahrer haben.
Schließlich wird bei einer Notwehr die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Nun steht die beabsichtige Leibeswohl Gefährdung bis Mord an den betreffenden Dieben sowie die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer im Verhältnis zu dem eventuel entstandenen Schaden. Gerade wenn es eine Option gibt die problemlos anwendbar ist und keine Menschen direkt gefährdet.

Wer spricht denn von Mord?

Und die Gefährdung Dritter ist willkürlich von Dir gewählt. Diese Diebstähle finden auf einsamen Landstraßen statt, und der nachfolgende Verkehr wird zumeist durch Komplizen blockiert, damit die Diebe in Ruhe arbeiten können.
Nehmen wir mal an, der LKW bremst und niemand kommt zu Schaden. Der LKW Fahrer steigt ab und verteidigt das ihm anvertraute Hab und Gut -die Ladung- und vertreibt die Diebe.
Wer sollte den LKW Fahrer belangen und weswegen?

Eine Teilverursachung eines Unfalls?
Aber wer setzt denn die Urache? In einer Kausalkette die Diebe.

Und die Notwehr darf nicht außer Verhältnis stehen!
Das ist ein Unterschied.

Ich muss nicht tatenlos zusehen, wie mich jemand beklaut. Punkt.
 
Wer spricht denn von Mord?
Weil es eine absichtliche Tötung aus niederen Motiven ist.
Das heißt der Tod wird billigend in Kauf genommen und das obwohl es die Ladung nicht einmal unbedingt tatsächlich schützt.

Und die Gefährdung Dritter ist willkürlich von Dir gewählt. Diese Diebstähle finden auf einsamen Landstraßen statt, und der nachfolgende Verkehr wird zumeist durch Komplizen blockiert, damit die Diebe in Ruhe arbeiten können.
Ach. Die A7 ist also eine Landstraße? :rolleyes:
Andere wegen vermeintlicher Gesetzesunkenntnis anmachen aber noch nicht einmal in der Lage sein einen Artikel zu lesen.

Das ganze geschah auf einer Autobahn.
Es wird auch nicht der nachfolgende Verkehr blockiert sondern der Lastwagen kontrolliert (Der wiederum mit gut 80km/h unterwegs war). In dem sich einer davor setzt und ein weiterer etwas versetzt daneben so das der LKW nicht einfach den "Bremser" überholt.

Nehmen wir mal an, der LKW bremst und niemand kommt zu Schaden.
Das Szenario ist Bullshit.
Wenn bei dem Bremsmanöver von 80km/h runter keiner zu Schaden kommt [und die Ladung auch irgendwie nicht rausfällt] werden die Diebe kaum stehen bleiben sondern davon fahren.

Und die Notwehr darf nicht außer Verhältnis stehen!
Richtig und eine Handlung die im besten fall mit einer Verletzung der Beteiligten endet.
Die im wahrscheinlichen Fall mit mehreren Toten endet.
Die darüber hinaus noch andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet.
Welche das vermeintliche Objekt des Schutz wahrscheinlich vernichtet.

Steht in keinem Verhältnis zu einem Diebstahl.
Den man nichtmals klar als solchen erkennen kann, sofern man keine Kamera am Hinterteil des Trucks hat.

Gerade wenn die Option besteht die Polizei anzurufen oder andere Maßnahmen (Nummernschild etc.) zu ergreifen.
 
Diese Diebstähle finden auf einsamen Landstraßen statt, und der nachfolgende Verkehr wird zumeist durch Komplizen blockiert, damit die Diebe in Ruhe arbeiten können.
Es kann sein, dass ich aufgrund meines Ruhrgebietshintergrundes eine etwas andere Sichtweise auf den Verkehr auf Autobahnen habe, aber: In welchem Bundesland lebst du, dass du eine Autobahn als "einsam" bezeichnen kannst? Die sind doch in der Regel die am meisten Befahrenen Straßen in der gesammten Bundesrepublik.
 
Falsche Annahme.
Wenn du grundlos bremst - Grundlos heisst ohne Gefahrenquelle oder so - trägst du die Schuld.
Dies ist eine Urbane Legende.

Aber es wäre Wirkungsvoll!
Ein Grund wird sich finden lassen. "War da ein Reh auf der Fahrbahn? Nee, doch nicht" "Ich musste mal rechts ran zum Pissen". Man kann ja immer noch sagen - habe ich oben gelesen - dass der LKW zu breit ist, um zu sehen, dass einem jemand auf der Stoßstange sitzt.

"meist" stimmt trotzdem, denn "meist" bremst man ja auch nicht ohne Grund.
Und soweit ich weiss, hat man immer mindestens eine Teilschuld als Auffahrer.
 
Ich weiss nicht, wie es heute ist. Aber ich hatte vor 8 Jahren einen Auffahrunfall und hatte keine Schuld, also nicht mal Teilschuld.

Das war auf der Autobahn und ich flog mit 180 auf der linken Spur, und dann zog ein Baustellenfahrzeug auf die linke Spur und fuhr trotz Vollbremsung hinten drauf. Er hat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs Schuld bekommen.
 
Das ist interessant. Aber es ist ja auch ein Spurwechsel dabei. mmh mmh, gut. Da gibts sicher 1 Mio. spezielle Situationen, wo das mit dem Auffahren nicht gilt/gilt. Ists z.B. Auffahren, wenn einer rückwärts fährt ;)

Ich frage mich, ob das z.B. auch bei einem Spurwechsel eines Kindes aufm Fahrrad mit dem Auto bei 100 auf der Landstraße so wäre
Fahrer: "die ist mir halt vors Auto gesprungen"
Richter: "achsoo. Na selbst Schuld"

Gut, wenn man sich Gerichtsurteile rausgreift, die man so in den Nachrichten aufschnappt, dann bekommt man sowieso den Eindruck, dass die Richter nach jeder Bierlaune entscheiden dürfen.
 
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