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§ 265 StGB gehört auch nicht zu den wichtigsten Straftatbeständen. Der Professor hat bei uns in der Vorlesung immer das Beispiel gebracht, daß man sich strafbar macht, wenn man das eigene Fahrrad im See versenkt, um es beiseitezuschaffen, da man vorhat, es bei der Versicherung, bei der man es gegen Diebstahl versichert hat, als gestohlen melden will, die Meldung dann aber unterläßt (würde man es als gestohlen melden, dann hätte man schon einen normalen Betrug).Versicherungsmissbrauch gegenüben den Versicherungen, wie soll dies denn gehen?
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