Der Hexenhammer (=Malleus maleficarum) ist im Jahre 1487 von den Dominikanern Heinrich Institoris (eigentlich Krämer) und Jakob Spenger veröffentlich worden.Der Herausgeber war ein gewisser Johann Prüss in Strassburg. Das ganze wurde ein "Bestseller". Es ist ein Leitfaden für die Führung von Hexenprozessen, denn sie auf ersuchen des Papstes Innozenz VII schrieben. Sie stüzten sich dabei auf die Arbeit des Großinqusitor von Aragon Nicolas Eymeric. Jedoch ist beim Hexenhammer zu erwähnen, dass es das erste Werk war, dass sich rein mit der Verfolgung von Hexen auseinandersetze. Meiner Meinung nach ein Bild auf die frauenfeindlich Ansicht der beiden Dominikaner.
Die Hexenjagd war bis zu diesem Zeitpunkt im französischen, italienischen und schweizerischen Alpengebiet üblich und verbreitet. Aber war generell nicht in dem Sinne üblich wie wir es heutzutage verstehen. Bis zur Veröffentlichung des Hexenhammers war das Geschlechterverhältniss nahezu ausgeblichen. Es wurden generell die Waldenser von der Inquisition verfolgt, da sie als Ketzer galten.
Im Jahre 1484 erreichten die beiden, dass Papst Innozenz VII ihnen einen päpstlichen Erlass austellte. Die sogenannte Hexenbulle, auch bekannt als " Summis desiderantes affectibus". Dieser Erlass war deshalb für die beiden nötig, da sie bis dahin keine Untrestüzung aus der Bevölkerung erhielten, da ihm deutschen Raum Hexenprozesse unbekannt waren. Der Prozess von Innsbruck war ein herber Rückschlag das sie hier zu keiner Verurteilung kamen.
Mit der Hexenbulle bekamen die beiden die Vollmacht im Namen des Papstes Hexen und damit ketzerischen Vehalten zu verfolgen. Diese Vollmacht gestattet ihnen das Recht Verdächtigte mit Einkerkerung und allen anderen ihnen notwendig erscheinenden Mittel zu verfolgen und bestrafen.
Die Hauptwirkungsstätte dieser beiden war das Deutschsprachige Gebiet und die Intesivität und Brutalität die die Hexenverfolgung im deutschsprchigen Raum annahm war in keinem anderen Gebiet jemals so hoch noch so Verabschäuunswürdig.
Der letze belegte Prozess wurde in der Schweiz in Glarus durchgeführt.
Historsch gesehen hat die "normale" Inquisition, jene in Rom, Spanien und Frankreich keinesfalls jene Mittel angewandt die die deutschsprachige einsetzte. Es gab bereits sehr früh moderatere Richtlinien im Umgang mit Hexenprozessen und es kam in diesen Gebieten keinesfalls zu dieser Prozesslawine und zu den Verbrennung wie im deutschsprachigen Raum.
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Päpste und Zölibat:
In der ersten 1200 Jahren der christlichen und kathloischen Geschichte war das Heiraten von geistlichen Männern nicht verboten. Alleine 39 Päpste waren verheiratet. Jedoch wurde bereits seit Anbeginn des Christentums versucht, die geistlichen ins Zölibat zu drängen. Dennoch war das ganze mit mässigem Erfolg verbunden. Doch mit der Zeit setze sich diese Haltung durch. Beim zweiten Laternkonzil im Jahr 1139 verbot Papst Innozenz II die Ehe und das halten von Kokubinen, ausserdem musste jeder der bereits verheiratet war und dann die Weihen empfing sich von seiner Frau trennen und die Ehe wurde als nciht geschlossen geachtet. Dennoch sollte wegen diesen Verstossen Busse getan werden. Wer dem zuwieder handelte konnte seine Ämter und kirchlichen Benefizer verliehren. Dennoch sah die Realität anders aus.
Im Konzil von Trient 1545- 1563 wurde jedem der nicht der Meinung war das Ehelosigkeit und Jungfernschaft beser war als zu heiraten mit der Exkommunikation gedroht.
Im 15. Jhdt sind wieterhin 50% der geistlcihen Verheiratet und werden auch von der Bevölkerung akzeptiert.
Hier mal eine Auflistung:
Päpste die verheiratet waren:
Petrus, Apostel
Felix III (2 Kinder)
Homidas (1 Sohn)
Silverus ( 1 Tochter)
Hadrian II (1 Tochter)
Clemens IV ( 2 Töchter)
Felix V ( 1 Sohn)
Päpste die Söhne von anderen Päpsten waren:
Damaskus I
Innozenz I
Felix
Silverus
Johannes XV
Johannes XI
Päpste mit unehelichen Kindern:
Innozenz VIII ( mehrere Kinder)
Alexander VI (mehrere Kinder)
Julius ( 3 Töchter)
Paul III ( 3 Söhne, eine Tochter)
Das sind nur einige Päpste, die Anzahl ist natürlich noch höher...