@Aquania
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen (Wink mit Streicholz!):
Die Waffen über die hier geredet wird sind die sogenannten privilegierten Waffen, zu deren Besitz man halt das entsprechende Privileg besitzen muss.
Zweihänder und Rondrakamm dürfen z.B. nur von Kriegern oder Rondrageweihten geführt werden. Ersterer wird inzwischen allerdings auch von einigen Söldnern getragen, hauptsächlich im Kriegsfall und unter Murren der Kriegerschaft.
"Normale" Waffen wie Dolch, Kurzschwert, Axt, etc. dürfen auch von gewöhnlichen Menschen getragen werden, müssen jedoch beim Betreten einiger Städte "geparkt werden". Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber Grangor darf glaube ich höchtens mit einem Dolch betreten werde.
Alle diese Infos beziehen sich auf DSA3, bitte um Ergänzung durch die 4er Spieler.