AW: ZfW / ZfP* durch spontane Modifikation
Kann man durch Verdoppelung der Zauberdauer seinen ZfW / die ZfP* erhöhen oder wird nur die Probe erleichtert? Ist das kompatibel mit einem Zauberspeicher?
Das ist eine reine Probenerleichterung. Man kann also auch bei doppelter Zauberdauer nicht mehr ZfP* über haben als man ZfW hat. Kompatibel mit dem Zauberspeicher? Wenn das heißen soll ob man die Spruchdauer beim Sprechen in den Zauberspeicher verdoppeln kann um dabei die Erleichterung zu bekommen: Ja sicher, sollte man auch immer stets und dauernd tun. Sprüche bei denen der SpoMod drin ist sollte man, außerhalb von zeitkritischen Situationen sowieso immer mit doppelter ZD sprechen.
Gehen aufschläge bei Gildenmagiern voll auf ZfW? Wieviele W6 kann ein gildenmagier mit ZfW 18 im Ignifaxius und ausreichend Klugheit raushauen, wenn er doppelt verkürzt und das Auge des Gegners anvisiert?
Das ist ein Sonderfall bei den Faxien, wenn bei anderen Sprüchen der ZfW als Paramter dient, dann gilt immer der auf dem Bogen stehende Wert. Nur bei Ignifaxius und Co. senkt die Verwendung von Varianten und Modifikationen den maximalen Pool an Schadenswürfeln.
Das Auge ist keine valide Trefferzone sondern nur der Kopf und das auch nur in der Variante "enger Strahl"
Daraus ergibt sich:
Verkürzen +5
Verkürzen +5
Diese beiden werden addiert und halbiert, da der Gildenmagier SpoMod-Aufschläge nur halb bezahlt, also kostet dich zweimal verkürzen 5 ZfW
Enger Strahl +3
Zielen auf Kopf +5
Da beides Erschwernisse aus einer Variante und nicht aus einer SpoMod sind werden die nicht halbiert kostet also die vollen 8 ZfW
Damit sind wir SummaSummarum bei einem Aufschlag von +13, also hat der besagte Zündelonkel noch bis zu 5w6 in seinem Pool um damit Schaden zu machen.
Im übrigen sind "enger Strahl" und Körperzone anvisieren insgesamt nur eine Variante, ein so modifizierter Zauber ist also mit Leiteigenschaft (hier KL) 15 möglich (oder entsprechenden SFs/Stabzaubern die mehr Modifikationen ermöglichen)