Willenskraft bei der Charerschaffung

Skar

Dr. Spiele
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Willenskraft ist gleich Entschlossenheit + Fassung.

Trotzdem steht bei den Erfahrungspunktekosten zur Charerschaffung folgendes:
Willenskraft kann nur bis zum Höchstwert von Fassung + Entschlossenheit erhöht werden.

Widerspricht sich das nicht irgendwie. Wozu erhöhen, wenn ich die Punkte eh bekomme?
Oder bezieht sich das auf Ahnencharaktere, die immer nur bis zu ihrem ursprünglichen Höchstwert ind Fassung + Entschlossenheit steigern dürfen?
 
Einige Effekte kosten PERMANENTE Willenskraftpunkte (z.B. das Zeugen eines Kindes), um auf den eigentlich Wert zurückzukommen, muß man halt wieder Erfahrungspunkte einsetzen.

Bye, Bookwyrm
 
Ah, Okay. Aber dann hat das ja bei der Charerschaffung nix zu suchen. :)
 
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