- Registriert
- 16. Januar 2003
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Willenskraft ist gleich Entschlossenheit + Fassung.
Trotzdem steht bei den Erfahrungspunktekosten zur Charerschaffung folgendes:
Willenskraft kann nur bis zum Höchstwert von Fassung + Entschlossenheit erhöht werden.
Widerspricht sich das nicht irgendwie. Wozu erhöhen, wenn ich die Punkte eh bekomme?
Oder bezieht sich das auf Ahnencharaktere, die immer nur bis zu ihrem ursprünglichen Höchstwert ind Fassung + Entschlossenheit steigern dürfen?
Trotzdem steht bei den Erfahrungspunktekosten zur Charerschaffung folgendes:
Willenskraft kann nur bis zum Höchstwert von Fassung + Entschlossenheit erhöht werden.
Widerspricht sich das nicht irgendwie. Wozu erhöhen, wenn ich die Punkte eh bekomme?
Oder bezieht sich das auf Ahnencharaktere, die immer nur bis zu ihrem ursprünglichen Höchstwert ind Fassung + Entschlossenheit steigern dürfen?