Reliquien-Bausatz

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Wenn das Schwert und die Schwertscheide außer der Herbeirufung nichts anderes können sollen, würde ich beide Teile als eine Einheit betrachten und dafür einen Punkt berechnen.
 
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Ich hatte die Scheide auch nur genannt, weil ich die Option drin haben wollte, dass es 2 Reliquien (mit je mindestens einem Geburtsrecht-Punkt sein müssten).

Dem Spieler reicht eigentlich ein Schwert, dass er Herbeirufen kann.

Ich hatte das Beispiel im GRW aber so verstanden, dass man als "Herbeirufer" schon eine Reliquie braucht und dass das "Herbeigerufene" auch eine Reliquie sein muss...??

Wenn ich insgesamt nur 1 Punkt brauche, dann würde ich ja selber herbeirufen (nicht über eine Reliquie) und käme darüber dann an das (normale) Schwert.
 
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Also soweit ich das immer verstanden habe ist es so, daß wenn ein Relikt
a.) ein anderes Birthright
b.) einen anderen (spezifizierten und daran gebundenen .... sonst wäre es wie der Darkness boon aus demigod) mundanen Gegenstand
herbeirufen soll.

D.h. müsste meiner Meinung nach nur der Herbeirufende Gegenstand 1 Reliktpunkt aufwenden um den
2. Gegenstand herbeirufen zu können.
 
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Also meiner Auffassung nach sollte der Herbeigerufene Gegenstand ein Relikt oder sonstiges Geburtsrecht sein, also kein einfaches mundanes Schwert und so wie Herbeirufen von adneren Gegenständen benutz wird brauchst du für den Rufgegenstand im Endeffekt nur den einen Herbeirufen Punkt. Die Drachenzähne sind ja z.B. nix anderes als 1 Punkt Reliquie zum Rufen und ein 3 Punkt Gefolge.
Beschreibungstechnisch würde ich daher Schwert und Scheide zusammenfassen, Wertetechnisch sind es aber wie die Spartoi und die Zähne 2 Geburtsrechte
 
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