Rechtliche Lage von blutschwerter+haftung

L

LamiaVampir

Guest
also ich hab da als beamtentochter ma ne frage:
wie ist eigl die rechtliche lage dieses forums bzw die haftung etc bzw in wie weit können die nutzer belangt werden für aussagen etc?
bzw wie das auch bei minderjährigen aussieht?
 
Normal ist es so, daß jeder in erster Linie für seine Sprüche verantwortlich ist. Darüber hinaus haben Forenbetreiber dies (z.B. durch Löschen des Beitrages, Verwarnen des Authoren, Bannen des Authoren) zu unterbinden, wenn es gemeldet/entdeckt wird.
 
Hier findest du etwas darüber: KLick!

Grundsätzlich muss der Forenbetreiber die Beiträge in seinen Foren durchforsten und auf nicht-rechtswidrigen Inhalt überprüfen.

Da das im einzelnen ziemlich schwer werden kann, ist die Zuhilfenahme aller Moderatoren und User natürlich gefragt. Solltet ihr mal was rechtswidriges in einem Beitrag lesen, oder euch beleidigt fühlen, dann klickt auf den Link "Diesen Beitrag einem Moderator melden", damit man sich sofort darum kümmern kann.

Wie gesagt ist in erster Linie der Forenbetreiber dafür haftbar zu machen, wenn z.B. rechtsextreme Inhalte auftauchen. Natürlich werden von allen Usern zu allen Beiträgen die IP-Adressen protokolliert (ist in allen Foren so), so dass eine Ermittlung des Autors schon einmal wesentlich unterstützt wird.

Damit dürfte also klar sein, dass auch der User mit Konsequenzen zu rechnen hat. Rechtsverstossend von Belang sind dabei Verleumdungen, Beleidigungen, gesetzlich verbotene Inhalte, etc...
 
Das selbe gilt übrigens auch für Links:

Links zu möglicherweise illegalen Seiten müssen vom betreiber gelöscht werden, sobald er darauf aufmerksam wird.

D.h. Moderatoren und Admins müssen, wenn sie selber auf einen Link aufmerksam wurden oder aufmerksam gemacht wurden, den Link überprüfen.
 
Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98:

In dem vielzitierten Urteil des Landgerichtes Hamburg hat der Beklagte zu einer Seite verlinkt, auf der sich Inhalte befanden, die laut Urteil das Ehr- und Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzten. Dieser Link wurde mit voller Absicht gesetzt, da sich der Beklagte zuvor aufgrund einer vorausgegangenen Rechtsstreitigkeit über den Kläger geärgert hatte. Um sich nicht selber strafbar zu machen, hat der Beklagte durch Aufnahme einer Haftungsfreiheitsklausel klarstellen wollen, dass er keinerlei Verantwortung übernehme.

Das Gericht stellte fest, dass sich der Beklagte dadurch, dass er mit voller Absicht eine Zusammenschau ehrverletzender Artikel über den Kläger erstellt und sich (auch durch die Haftungsfreiheitsklausel) nicht ausreichend davon distanziert hat, die [...] ehrverletzenden sowie beleidigenden Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen zu seinen eigenen gemacht habe. Somit wurde der Beklagte zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

Die rechtliche Relevanz eines Disclaimers
Wer sich das Urteil genau durchliest, wird feststellen, dass dort nicht davon die Rede ist, dass man sich generell von allen Links, die man auf seiner Homepage setzt, ausdrücklich distanzieren muss. Wichtig ist der Kontext, in dem ein Link gesetzt wird. Offensichtlich hat der Beklagte absichtlich eine Liste von Links auf persönlichkeitsrechtverletzende Inhalte zusammentragen. Also ein ganz anderer Kontext als bei gewöhnlichen Linksammlungen auf einer Webseite, die man anlegt, um die verlinkten Seiten weiterzuempfehlen. Die Haftungsauschlussklausel wird in dem Urteil ebenfalls nicht berücksichtigt. Zudem ist das Urteil niemals rechtskräftig geworden, da die Parteien sich in einem Vergleich geeinigt haben.

Im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Az. 6 U 51/00 steht zu lesen:

„Voraussetzung für die Zurechnung des Inhaltes fremder Internetseiten ist, dass eine Verantwortlichkeit des Verweisenden nach § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG) besteht. Das Gesetz regelt gesondert die Verantwortlichkeit eines Anbieters für Informationsinhalte, die über Informations- und Kommunikationsdienste zur Verfügung gestellt werden. Nach § 5 Abs. 3 TDG ist eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ausgeschlossen, wenn der Anbieter lediglich den Zugang zu deren Nutzung vermittelt [...]. Eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ist dagegen gegeben, wenn zusätzliche Umstände vorliegen, die verdeutlichen, dass sich der Anbieter die Inhalte der anderen Seiten geistig zu eigen machen will [...].“

Es ist fairerweise zu sagen, dass in diesem Urteil das Vorhandensein eines Disclaimers positiv bewertet worden ist. Inwiefern diese Tatsache allerdings für das Urteil von Relevanz gewesen ist, mag jeder selber beurteilen.

Bei Links gibt es noch geteilte Meinungen und Urteile.
 
Wir haben schon dafür gesorgt das uns als Team nichts passieren kann. Das heisst natürlich nicht das Ihr machen könnt was Ihr wollt.

Mods/Admins müssen - wenn sie illegale Dinge finden - sofort aus dem Forum entfernen. Ab einer bestimmten Größe (die unbestimmt ist :rolleyes:) ist man nicht mehr gezwungen das gesamte Forum nach soetwas zu durchsuchen.

Die Sogenannten Disclaimer/Haftungsausschuss interessiert keinen Richter. Allerdings das Impressum ist von interesse (das ist übrigens für jede Webseite Pflicht und muss immer mit nur einem Klick erreichbar sein) und das ist bei uns absolut Wasserdicht. Wird aber demnächst noch mals überarbeitet.
 
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