Realistische Gesetze in der WoD

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klar gilt das... wer eine Blutline mit Erscheinungsbild 0 spielt, muss damit rechnen, das er vom Meister Hin und wieder ein Bein gestellt bekommt, was Gesellschaftliche Auftritte betrifft... als Nossi kennt man sich ja wenigstens in der kanalisation aus. aber sonst?

Das Argumant aushebeln der Clanschwäche trifft wohl nicht so ganz, wenn man sich verkleidet, und ich mag die auslegung von Monströsität in der WoD 2.0: Es kann sich auch durch eine Aura des Unwohlseins usw äussern... solange dein Char nur von a nach b kommen will, ohne gesellschaftliche Interaktionen, dürfte vermummen ok sein.

Aber:

Alle Gesellschaftlichen Würfe, die auf Erscheinungsbild gehen, gelten komplett als misslungen, bedeutet auch, wenn du Verdunklung 3 hast oder vermummt bist, Erstkontakt geht auf Erscheinungsbild, und selbst nach der Uhrzeit fragen kann je nach SL Laune ne weile Dauern, bis sie dir jemand im Vorbeigehen zubrummelt... So handhabe ich das Zumindest, weil Verdunklung 3 nicht ausreichen sollte, um einen Clansnachteil zu ignorieren... mit Verdunkjlung 2 von a nach b laufen, ok. Aber gesellschaftliche Interaktionen gehen bei mir im Erstkontakt immer auf erscheinungsbild, nie auf Charisma oder Manipulation, denn der erste Eindruck ist immer Rein Äusserlich...
 
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Nur steigert Verdunkelung 3 regeltechnisch das Erscheinungsbild auf 1 (oder war es sogar 2?) und für BPs geht es sogar noch höher.

Was das Ausbremsen der Clansschwäche angeht:
macht man das nicht andauernd?
Der Brujah-Spieler versucht einen möglichst hohen Selbstbeherrschungswert zu erreichen, der Ventrue-Spieler besorgt sich ne Herde.
Der Tzimisce lagert ständig mindestens einen Kubikmeter Heimaterde, der Ravnos haut in WK rein um nicht ständig von seinem Trieb ausgeknockt zu werden.
Mit anderen Worten, die Spieler verhalten sich wie jeder Mensch der eine Schwäche hat, es auch tunt würde:
Sie versuchen sie so gut wie möglich auszugleichen.
Und das ist vollkommen legitim.
Frech wird es wenn man das mit Flaws versucht.
 
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Also, wenn die SL das realistisch ausspielen will mit dem Vermummungsverbot, dann würde ich aufpassen. :opa: Einen Freund von mir haben sie schon nachts auf dem Weg ins Kino abgefangen und da Personenkontrollen durchgezogen. Waren halt lauter langhaarige Jungs mit langen schwarzen Mänteln. Nciht mal vermummt, gar nicht wild. Aber trotzdem....

Also von wegen man wird nicht angequatscht.

Mit dem Kerl werde ich an jeder verdammten Autobahnraststätte von der Polizei auseinandergenommen. ;( Dabei ist der völlig harmlos, passt nur ins Raster.

Also, wenn deine SL dir böse will, dann wird das schwierig....
 
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Feuer schrieb:
Also von wegen man wird nicht angequatscht.

öhm...ich weiß ja nich, aber dann habsch andere Situationen erlebt....ein Kumpel von mir hat in Mitte Paint Ball gespielt...darauf hat ihn niemand angesprochen (und das ist ja wohl verboten)
 
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Rein Regeltechnisch gibt es ja unter Kenntnisse auch "Gesetzeskenntnis" - eben mit den Abstufungen.

Und zum Thema allgemein:

In der WoD gelten dieselben Gesetze, wie sie auch in der "normalen" Welt gelten. Sprich: begehst du einen Einbruch und wirst dabei gefilmt, sonstiges, ist das nicht nur ein Maskerade-Bruch, sondern auch ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB. Objektiver und subjektiver Tatbestand sind erfüllt, also wird die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei eben tätig.

Ich habe es im Live erlebt, daß die Leute meinem Char sagten: "Warum kümmern Sie sich um die Gesetze? Das brauchen Sie doch jetzt nicht mehr." Mit eben dem Hinweis darauf, daß man ja jetzt über bestimmte Gaben verfügen würde. Pustekuchen. Der Ancilla des Clans (ein dermaßen schlecht gespielter Ventrue) hat's ziemlich heftig erfahren müssen, daß man eben mit den Disziplinen nur unterstützen kann, aber vorher verdammt gut aufpassen muß, was man wann und wie tut.

Auch in der WoD gerät man mit den Autoritäten aneinander. Und da wir inzwischen eine Vernetzung haben, die ziemlich heftig ist (siehe Europarecht und internationale Verträge im Sartorius II), kann man davon ausgehen, daß eben der entsprechende Vorgang nicht nur auf einem Rechner gespeichert ist, sondern von anderen Stellen abgerufen werden kann.

Oder der Malk, der in der Pathologie übertagen wollte. Schlechte Idee. Schon mal was von Hygiene-Vorschriften gehört?

Meiner Erfahrung blenden viele Spieler die menschliche Welt aus. Das ist aber sehr bedauerlich, weil sie dadurch eben sehr viel a) verpassen, weil ihnen die menschliche Welt mehr als nur Nahrung bieten kann und b) eben die menschliche Welt auch ein Gegner ist. Und ein kurzfristiges Präsenz 5 (das allseits beliebte Majesty) löst eben auch die Probleme nicht.

Felix

"We bend the law without breaking it."
 
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Feuer schrieb:
Also, wenn die SL das realistisch ausspielen will mit dem Vermummungsverbot, dann würde ich aufpassen. Einen Freund von mir haben sie schon nachts auf dem Weg ins Kino abgefangen und da Personenkontrollen durchgezogen. Waren halt lauter langhaarige Jungs mit langen schwarzen Mänteln. Nciht mal vermummt, gar nicht wild. Aber trotzdem....
Das darf die Polizei sowieso. In Deutschland herrscht, im Gegensatz zu z.B. Großbritannien, seit den '70er Jahren Ausweispflicht. Das bedeutet: Jeder Erwachsene ist verpflichtet außerhalb seiner Wohnung einen Personalausweis oder ein als Ersatz erlaubtes Dokument (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Das hat nichts mit dem Vermummumgsverbot in gruppen zu tun.
 
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Motoradhelme, Skimasken und Shador sind sicherlich in allen Kassen, Banken, tankstellen abzunehmen. Bei einer großen Bandage aus mulbinde kann man auflassen , nur es fällt auf.. lieber verdunklung drei um erscheinsungsbild auf eins (sind drei erfolge glaube ich) zu setzten und das gibt dort keine große probleme.. nur es gilt für eine szene und das ist der Nachteil. der Char weiß nie so genau wann er die Verdunklung erneuern muss.
 
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Nur steigert Verdunkelung 3 regeltechnisch das Erscheinungsbild auf 1 (oder war es sogar 2?) und für BPs geht es sogar noch höher.

Es ist wahlweise 1 oder 2, mit genügend Blutpunkten in der Tat noch höher. Versucht man ohne BPausgabe jemanden zu imitieren, der hübscher ist, fehlt das "gewisse Etwas"
 
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Shub schrieb:
Das darf die Polizei sowieso. In Deutschland herrscht, im Gegensatz zu z.B. Großbritannien, seit den '70er Jahren Ausweispflicht. Das bedeutet: Jeder Erwachsene ist verpflichtet außerhalb seiner Wohnung einen Personalausweis oder ein als Ersatz erlaubtes Dokument (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.

Nein. Wir wurden schon so oft von der Polizei gefilzt und nachm Auseis gefragt...hatte nie jemand bei. Man muss keinen bei haben, aber wenn du was verbrochen hast wirst du halt auffe Wache geschleppt, aber man bekommt keine extra Strafe, wenn man den nicht bei hat.
 
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Trotzdem ist die Polizei berechtigt, jeden festzuhalten, bis seine Personalien feststehen, was eine Ausweispflicht konstituiert, in anderen Ländern dürfen die das nämlich nicht.
 
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Shub-Schumann schrieb:
Das darf die Polizei sowieso. In Deutschland herrscht, im Gegensatz zu z.B. Großbritannien, seit den '70er Jahren Ausweispflicht. Das bedeutet: Jeder Erwachsene ist verpflichtet außerhalb seiner Wohnung einen Personalausweis oder ein als Ersatz erlaubtes Dokument (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Das hat nichts mit dem Vermummumgsverbot in gruppen zu tun.

Toll, ich weiß auch dass die das dürfen. Mich hatte nur im Lebtag noch keiner behelligt, bis ich mit dem Kerl rumgezohen bin. Seither kann ich nirgends mehr in Ruhe stehen ohne meine Taschen leeren zu müssen. Das ist einfach ärgerlich und ziemlich lästig. Nach 3 mal auseinandergenommen in einem Monat sollte man einen Stempel auf die Stirn kriegen wo OK draufsteht.

Und das nur zu der herrschenden Meinung, dass man sich da keine Sorgen machen soll, wird sich schon keiner kümmern. Also, ich kenne das anders.
 
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zum Vermumungsgesetzt steht auf der Homepage der Polizei-Duisburg:

Das Versammlungsgesetz verbietet das Tragen von Vermummungs-/ Maskierungsgegenständen, die geeignet sind, die Erkennbarkeit einer Person zu verhindern (z.B. der vor das Gesicht gezogene Schal obwohl die Witterungsbedingungen dies nicht erfordern o. ä.). Werden derartige Gegenstände bei der Versammlung, auf dem Weg dort hin oder auf dem Weg von einer solchen Veranstaltung getragen, liegt eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz vor. Bereits das Mitführen solcher Gegenstände zu einer Versammlung ist als Ordnungswidrigkeit zu werten.
 
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ALso darf ich keine Maske zu einer Versammlung mitbringen? Hat Siddo ne Sondererlaubniss? ^^
 
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Wenn du von einem Maskenball kommst und du aus Versehen am Straßenrand gehalten wirst...tja......die 15 Jahre sitzen sich schnell ab :ROFLMAO: - boa ich glaubs einfach immer noch nich....
 
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Also mal ganz gro grundsätzlich: Wenn Dein Spielleiter entscheidet, dass die Berliner Polizei Deinen Charakter aufgrund des Vermummungsverbotes aufhalten will, dann kann man da nichts gegen machen.

Polizeiarbei ist und bleibt immer ein guten Teil Instinkt bzw. Willkür. Je nachdem, ob´s ein guter oder schlechter Polizist ist. Wenn ein Polizist Deine Nase nicht mag, kann er auch Deinen Winterschal als Vermummung bezeichnen und Dich desshalb vom Markt schleppen. Das er damit vor Gericht nicht durchkommt ist keine Frage, aber das hindert ihn erstmal nicht.

Anders herum wird niemand diesen Hip-Hopper (hab´ extra nachgesehen was ein "Siddo" ist) verhaften weil er eine Maske trägt, schon desshalb nicht weil trotzdem jeder (außer mir offensichtlich) weiß wer er ist.

Prinzipiell wir das Vermummungsverbot gerne als Vorwand missbraucht um Demonstranten am demonstrieren zu hindern, vor allem im Winter. Einem Kainiten der bandagiert rumläuft wird kein Polizist ernsthaft Vermummung vorwerfen, aber er kann es als Vorwand benutzen wenn ihm irgendetwas merkwürdig vorkommt oder ihm die besagte Nase nicht passt.
 
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@ "Raven the Gray": macht nichts das Du Sido nicht kennst, hast nichts verpasst ;-)

Eine Vermummung ist nicht das Gleiche wie ein Verband. Aber wenn Du dem Polizistem komisch vorkommst, nimmt er dich mit. Da Du den Verband auch nicht abnehmen kannst (1. Willst Du das nicht, 2. kommt das komisch, wenn Du vorher behauptest du brauchst den), heißt das dann: "Verhaftet zwecks Identitäsprüfung".

Anders gesagt: Wenn Dein SL Dich verhaften will, hast dann schafft er das auch!
 
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