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bei der reduzierung um 5 Cent hat das etwas sarkastisches...Ja, ich stelle grade fest das Ulisses tatsächlich meinen Vorstellungen von vertretbaren Ebooks immer näher kommt.
Das denke ich ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Also so schwarz würde ich das nicht malen. Aber ein Inhalts Verzeichniss lässt sich auch in "nicht manipulierbaren" PDF's noch einfügen....kannst das doch einfach selber machen ich sehe jetzt nicht das Problem.
Wegen exakt einem PDF bisher? Ja, das sehe ich auch als einen überzeugenden Grund an.Nicht alles was teuer ist, ist auch gut
Mit Okular kann ich jedenfalls auch geschützte PDFs mit Lesezeichen versehen. Womit es neben Shisen Sho einen weiteren Grund gibt sich auch unter Windows KDE zu installieren.
Wegen exakt einem PDF bisher? Ja, das sehe ich auch als einen überzeugenden Grund an.
Die meisten/viele Menschen sind einfach unfähig zu ökonomischen Entscheidungen zu kommen.Nun, im Gegensatz zum Acrobat ist KDE kostenlos. Außerdem gibt es ja dazu noch Shisen-Sho, den Konqueror und verschiedene weitere nützliche Programme.
Wenn schon ein frei verfügbares Programm ein zu großen Hindernis darstellt scheint sich der Leidensdruck ja in Grenzen zu halten.
Es hat doch jeder eine Virtuelle Maschine mit nem Linux drauf. Oder einen Bootbaren Linux USB stick oder sowas...
Und wenn man GESPERRTE pdfs bearbeiten will muss man eben mal ein kleines bisschen Veränderung in kauf nehmen.
???Ja genau, die bewahre ich persönlich in einem meiner drei privaten Serverräume auf direkt hinter dem Cray-Supercomputer und meinem Teilchenbeschleuniger...
Nur weil wir hier alle in der Lage sind, eine Internet-Community zu nutzen, müssen wir ja nicht auch alle totale Technik-Nerds sein. Ich selbst bin z.B. mit meinem ALDI-Computer prima zufrieden und überlege es mir immer dreimal, bevor ich mal so eben mein Betriebssystem neu installiere...
Ich habe hier ein Urherberrecht liegen(ok es ist von 2008) und das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen ist nicht strafbar, wenn dazu kein erheblicheraufwand betrieben werden muss.Und man solllte vielleicht auch mal ein paar Gedanken darauf verwenden, ob das nicht eine Umgehung eines Kopierschutzes darstellt, die gegen das Urheberrecht verstoßen würde...
???
VMware/VMwarPlayer oder Virtualbox oder Knoppix live, ich dachte das wäre halbwegs bekannt
???
Gibts die nicht sogar auf Comuter Bild cds?
Ich habe hier ein Urherberrecht liegen(ok es ist von 2008) und das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen ist nicht strafbar, wenn dazu kein erheblicheraufwand betrieben werden muss.
Für den typischen Windows User ist Linux ein Buch mit sieben Siegeln. Das will man nicht anfassen, das fasst man nicht an und wird es auch niemals anfassen. Gibt keinen Anlass dazu
Nein! Denn sogar die Websites wo das das Passwort im Seitequelltext kodiert war gelten als NICHT WIRKSAMAlso, ich gehe jetzt mal über in den Klugscheißmodus und zitiere § 95a UrhG:
"§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."
Ich denke, dass davon die Sperrung von Veränderungen an pdf-Dokumenten schon erfassst sein müsste.
Allerding hat Q&D grundsätzlich Recht, dass eine Umgehung nämlich nicht strafbar ist, zumindest wenn man sie zum privaten Gebrauch vornimmt (§ 108b Abs. 1 UrhG). Das heißt aber nicht, dass man nicht zivilrechtlich wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden könnte (natürlich nur, wenn es rauskommt).
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