Desmandim
Streiter Kors
- Registriert
- 8. Februar 2008
- Beiträge
- 128
Hallo allerseits,
nachdem ich bei der Erstellung eines neuen Charakters wieder auf die Sonderfertigkeit Zauberzeichen aufmerksam geworden bin und sie gerne als Viertelzauberer nutzen würde, stehe ich vor ein paar Unklarheiten bzw. Problemen.
Erstmal etwas zum Charakter:
Um mal eine stärkere Verbindung zwischen den Gruppenmitgliedern als die übliche Tavernenbekanntschaft etc. zu haben, hat unser Spielleiter folgendes festgelegt: Alle Charaktere sind Menschen, kommen aus einem kleinen Dorf in Andergast und gehören dem einfachen Volk an (was somit Rasse Mittelländer und Kultur Andergast/Nostria festlegt sowie die Professionen auf Bauer, Hirte, Handwerker, Jäger etc. einschränkt).
Nachdem es einen Magier in dem Dorf gibt (der wohl als wichtiger NSC fungieren soll), habe ich mich dazu entschieden, dessen Hiwi zu spielen. Der Sohn einer Handwerkerfamilie, selbst Handwerker von Beruf und mit magischer Begabung. Da diese zu spät erkannt wurde, war er zu alt für eine richtige Magierlehre und hat eben die Vorteile Viertelzauber, übernatürliche Begabungen und Meisterhandwerke. Er wurde vom Magier in der Verwendung seiner Fähigkeiten geschult und arbeitet seitdem für ihn.
Zu den Problemen:
Laut dem Vorteilskapitel in WdH kann jeder Viertelzauberer (egal ob ausgebildet oder nicht) die Sonderfertigkeit Zauberzeichen erlernen. Bei der Sparte Sonderfertigkeiten steht hingegen eine Ritualkenntnis als Voraussetzungen. Hier ist mir erstmal unklar, ob ich für die Sonderfertigkeit eine Ritualkenntnis jetzt wirklich brauche oder nicht. Insbesondere da ich bei der Aktivierungsprobe keine RK-Probe würfeln muss, sondern eine Probe, die mit dem RkW ausgeglichen werden kann (womit sich die Aktivierungsprobe dann erstmal auf TaP* der Erschaffungsprobe verlassen und ich keine Zauberzeichen verwenden könnte, deren Wirkung auf dem RkW basiert).
Zur Lösung des Problemes dachte ich dann, dass ich mir einfach eine Ritualkenntnis kaufe, die es ja seit 4.1 einzeln gibt. Einen Lehrmeister für die RK Gildenmagie habe ich ja eh als Arbeitgeber. Allerdings beschränkt wiederum die Sonderfertigkeit Ritualkenntnis Viertelzauberer auf die RK ihrer eigenen Tradition. Laut Hintergrund habe ich zwar einen mehr oder minder ausgebildeten Viertelzauberer, rein regeltechnisch ist er allerdings nur ein generischer Magiedilettant.
Zusammenfassung:
- Können unausgebildete Viertelzauberer die SF Zauberzeichen erlernen? Vorteil sagt ja, SF sagt nein...
- Haltet ihr es für vertretbar, einen Viertelzauberer die RK Gildenmagie erlernen zu lassen?
nachdem ich bei der Erstellung eines neuen Charakters wieder auf die Sonderfertigkeit Zauberzeichen aufmerksam geworden bin und sie gerne als Viertelzauberer nutzen würde, stehe ich vor ein paar Unklarheiten bzw. Problemen.
Erstmal etwas zum Charakter:
Um mal eine stärkere Verbindung zwischen den Gruppenmitgliedern als die übliche Tavernenbekanntschaft etc. zu haben, hat unser Spielleiter folgendes festgelegt: Alle Charaktere sind Menschen, kommen aus einem kleinen Dorf in Andergast und gehören dem einfachen Volk an (was somit Rasse Mittelländer und Kultur Andergast/Nostria festlegt sowie die Professionen auf Bauer, Hirte, Handwerker, Jäger etc. einschränkt).
Nachdem es einen Magier in dem Dorf gibt (der wohl als wichtiger NSC fungieren soll), habe ich mich dazu entschieden, dessen Hiwi zu spielen. Der Sohn einer Handwerkerfamilie, selbst Handwerker von Beruf und mit magischer Begabung. Da diese zu spät erkannt wurde, war er zu alt für eine richtige Magierlehre und hat eben die Vorteile Viertelzauber, übernatürliche Begabungen und Meisterhandwerke. Er wurde vom Magier in der Verwendung seiner Fähigkeiten geschult und arbeitet seitdem für ihn.
Zu den Problemen:
Laut dem Vorteilskapitel in WdH kann jeder Viertelzauberer (egal ob ausgebildet oder nicht) die Sonderfertigkeit Zauberzeichen erlernen. Bei der Sparte Sonderfertigkeiten steht hingegen eine Ritualkenntnis als Voraussetzungen. Hier ist mir erstmal unklar, ob ich für die Sonderfertigkeit eine Ritualkenntnis jetzt wirklich brauche oder nicht. Insbesondere da ich bei der Aktivierungsprobe keine RK-Probe würfeln muss, sondern eine Probe, die mit dem RkW ausgeglichen werden kann (womit sich die Aktivierungsprobe dann erstmal auf TaP* der Erschaffungsprobe verlassen und ich keine Zauberzeichen verwenden könnte, deren Wirkung auf dem RkW basiert).
Zur Lösung des Problemes dachte ich dann, dass ich mir einfach eine Ritualkenntnis kaufe, die es ja seit 4.1 einzeln gibt. Einen Lehrmeister für die RK Gildenmagie habe ich ja eh als Arbeitgeber. Allerdings beschränkt wiederum die Sonderfertigkeit Ritualkenntnis Viertelzauberer auf die RK ihrer eigenen Tradition. Laut Hintergrund habe ich zwar einen mehr oder minder ausgebildeten Viertelzauberer, rein regeltechnisch ist er allerdings nur ein generischer Magiedilettant.
Zusammenfassung:
- Können unausgebildete Viertelzauberer die SF Zauberzeichen erlernen? Vorteil sagt ja, SF sagt nein...
- Haltet ihr es für vertretbar, einen Viertelzauberer die RK Gildenmagie erlernen zu lassen?