Midwinter
Kainskind
- Registriert
- 1. Dezember 2008
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Bei unserer letzten Spielsitzung hatten wir eine kleine Diskussion darüber, ob man in Nebelgestalt (Gestaltwandel 5) die Tierhaftigkeit 3-Kraft "Lied der Ruhe" einsetzen kann.
Bei Tierhaftigkeit 3 heißt es "Diese Kraft erlaubt Kainiten, ein Tier oder einen Sterblichen zu berühren oder ihm auch nur in die Augen zu schauen und sich für einen Moment mit ihrem tierhaften Geist in Verbindung zu setzen." Die Frage ist, ob man als Nebel jemanden berühren kann. Oder anders gefragt: Ist man als "Vampirnebel" nur als solcher sichtlich erkennbar, oder kann man den Nebel auch spüren?
Auf der anderen Seite heißt es bei Gestaltwandel 3, ein Vampir könne "jedoch Disziplinen anwenden, die keine Körperlichkeit erfordern." Eine Berührung setzt in meinen Augen durchaus Körperlichkeit voraus, was den Einsatz von Tierhaftigkeit 3 automatisch ausschließen würde.
Ich persönlich hielte so eine Kombination, unabhängig vom Regeltext, durchaus für stimmungsvoll. Aber wenn wir mal bei den kalten, grausamen Buchstaben des Grundregelwerks bleiben: Wie würdet ihr das handhaben?
Bei Tierhaftigkeit 3 heißt es "Diese Kraft erlaubt Kainiten, ein Tier oder einen Sterblichen zu berühren oder ihm auch nur in die Augen zu schauen und sich für einen Moment mit ihrem tierhaften Geist in Verbindung zu setzen." Die Frage ist, ob man als Nebel jemanden berühren kann. Oder anders gefragt: Ist man als "Vampirnebel" nur als solcher sichtlich erkennbar, oder kann man den Nebel auch spüren?
Auf der anderen Seite heißt es bei Gestaltwandel 3, ein Vampir könne "jedoch Disziplinen anwenden, die keine Körperlichkeit erfordern." Eine Berührung setzt in meinen Augen durchaus Körperlichkeit voraus, was den Einsatz von Tierhaftigkeit 3 automatisch ausschließen würde.
Ich persönlich hielte so eine Kombination, unabhängig vom Regeltext, durchaus für stimmungsvoll. Aber wenn wir mal bei den kalten, grausamen Buchstaben des Grundregelwerks bleiben: Wie würdet ihr das handhaben?