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Das hilft hier in Deutschland wahrscheinlich gar nichts. Die Abmahnung ist nur ein einträgliches Geschäft weil man fiktive Lizenzkosten zugrunde legt für die Zeit die der Upload gedauert hat. Man kann nur nichts beweisen wenn das Ding mit Wasserzeichen in der Tauschbörse auftaucht - das ist lediglich ein Indiz, und Indizen helfen dir nicht im Zivilprozess.
Das Wasserzeichen erlaubt dir höchstens an den Typen nichts mehr zu verkaufen - aber sonst gar nichts.
Falsch. Wenn das Wasserzeichen eindeutig auf eine Person verweist (Den Käufer) dann kann ich diesen wegen Urheberrechtsverletzung verklagen. Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist in D unwirksam. Alles was der Käufer machen kann ist dann seinerseits besagten Dritten zu verklagen ODER eindeutig zu beweisen das es besagter Dritter war.
Saint, ein Wasserzeichen kann sowohl den Ersteller als auch den Käufer eindeutig identifizieren, es kann gerade NICHT jeder genau das richtige Wasserzeichen in ein Dokument schleusen. Man könnte aber sagen das DTRPG selbst das Wasserzeichen angebracht haben und das Dokument selbst online gestellt haben um den "Kunden" zu verklagen.
Saint, dir ist klar das ich mit "Wasserzeichen" eine für Menschen nicht sichtbare Manipulation von z.B. Bilddaten meine? Ohne das Original kannst du das Wasserzeichen nicht ermitteln oder ob es überhaupt eins gibt.
Und du kannst Wasserzeichen überall unterbringen, embedded fonts, metatags, javascriptcode(PDfs können das enthalten), sogar im Text selbst.Und du wirst sie nicht sehen.
Eine IP Adresse kann auch falsch abgespeichert werden, passiert ständig. Datenbanken arbeiten eben nicht absolut fehlerfrei. Und Botnetze sind auch eine feine Sache.Du kannst nur jemanden wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen wenn du eine IP hast, (vorzugsweise eine die das hoch- und nicht runtergeladen hat) weil diese IP eindeutig zuzuordnen ist.
Saint, intern Blacklisten zu können ist schon mal eine feine Sache...extern Blacklisten ist besser...du willst dagegen vorgehen? Internationales recht, und so....vielleicht hast du dem sogar zugestimmt...wer weiß das schon.
Ein Wasserzeichen kann aussagen:
-Wo es gekauft wurde
-Beim Anmelden genannter Name
-Welcher Vorgang zu dem Dokument gehört
=> Herkunft des Geldes(Kreditkarte, Konto, Paypal->Kreditkarte,Konto) => meistens alles andere
Das sagt genug aus. Es sagt zumindest aus das du es weitergegeben hast, wenn die Lizenzbedingen das verbieten ist das schlecht!
Aber du hast recht, letzten Endes zählt das BGB und nicht irgendwelche nach deutschem Recht unwirksamen Lizenzbedingungen/Verträge. Aber ist die Privatkopie noch erlaubt...ich meine das ist schon längst gekippt.
Eine IP Adresse kann auch falsch abgespeichert werden, passiert ständig. Datenbanken arbeiten eben nicht absolut fehlerfrei. Und Botnetze sind auch eine feine Sache.
Mal ne Frage: was soll eigentlich dieses scheiß Gesetzt/Verordnung/was_weiß_ich wonach WLAN Betreiber (also user doof mit zwei linken Händen) sicherstellen müssen das ihre WLAN nicht von unbefugten Usern als Interneteinstiegspunkt genutzt werden? War es nicht sogar so das USER DOOF jetzt der Jenige ist der haftet.
Also muss mein Gutachter nur sagen das das Wasserzeichen eine bessere Zuordnung ist als die IP(wegen Botnetze oder Wardriving) ?
Das WLAN Urteil ist nochmal warum positiv ???
Da gibt's ja durchaus mehrere Interpretationen.Was meinst du warum man so einen Buhei mit der qualifizierten Elektronischen Signatur veranstaltet hat?
Wo hast du denn den Quatsch her? Was beweist das Wasserzeichen denn? Kannst du doch auch selber dran gemacht haben? Oder ein anderer? Oder jemand benutzt deinen Namen und deine Adresse? Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist sogar ziemlich effektiv, weil man dir DEIN Fehlverhalten ersteinmal beweisen muss. Und so einem Wasserzeichen kommt keinerlei Beweiswert zu.
(Mal abgesehen das ich schon Schwierigkeiten hätte das Wasserzeichen unter einen der Strengbeweise der ZPO zu fassen, aber das wäre jetzt ziemlich technisch)
Dir ist schon klar das ein Richter diese Sprüche in der Regel mit nem müden Grinsen quitiert und dem im Wasserzeichen angegebenen Besitzer erst mal eine reinwürgt? Denn die Chancen DAS jemand bösartiger Weise so was macht sind so gering das man sie vernachlässigen kann.
Wobei du davon ausgehen kannst, das ein Richter, der beim Prinzip des Augenscheins deinen Namen (auch als Wasserzeichen) auf einem Produkt sieht dies durchaus als Beweis anerkennt.
Damit ist die Beweisfälligkeit gegeben und du der jenige der es ausbaden muss.
Solltest du das nicht glauben kannst du ja gerne mal eines der DTRPG Regelwerke das du gekauft hast wild im Internet verteilen, dann wirst du sehen wie schnell die dich am Wickel haben.
Vorallem da in dem Fall auch noch das IZVR und das EU Recht Anwendung finden.
Aber irgendwie driftet das hier grade mächtig vom eigentlichen Thema weg.
Darum wiederhole ich mich nochmal mit der Frage in den Leeren Raum:
"Wie soll ein Autor durch diese Centbeträge die er da bekommt zu irgend etwas kommen?"
Bzw. was soll da der Besondere Anreiz sein es auf dieser Plattform online zu stellen und nicht gleich kostenfrei auf der Eigenen Webseite, was ja noch den Werbeinhalt bringt.
Okay also gehen wir das mal durch. Ein pöser Pupe (Typ langhaariger Hippy) will dir was böses. PP besorgt sich also unter deinem Namen ein signiertes/mit Wasserzeichen versehenes PDF und stellt das in eine von diesen Scheiss Tauschbörsen ein. Der Urheberrechtsinhaber findet das, holt sich die Info aus dem Wasserzeichen und verklagt dich.
Problem dabei:
+ Wie hat PP es geschafft DEINE Identität zu benutzen?
Die Zuordnung zu dir geschieht idR. über die Bezahlung. Also über Konto oder Kreditkarte oder PayPal (das idR. auch wieder auf Konto verlinkt). Der PP muss also DEINE Kontoinformationen verwendet haben und du hast es nicht gemerkt. Ziemlich unwahrscheinlich und da heist es dann schnell "Fahrlässigkeit"
+ Woher kennt der PP dich
Wenn du nicht gerade Max Müller heist oder eine bekannte Person bist ist die Frage warum DEIN Name verwendet wurde
+ Warum ist der PP bei der selben Bank wie du?
Auch irgendwie ein komischer Zufall wenn du nicht gerade eine der Filialarmen Banken hast
Alles in allem wird deine Behauptung "Ich war es nicht" dadurch sehr zweifelhaft. Die Indizien sprechen gegen dich bzw. du bist zumindest in der Mithaftung.
Und auf der schwarzen Liste des Anbieters ist dein Konto nach so ner Nummer auch. Und da Anbieter oft gemeinsame Zahlungsdienste verwenden wirkt sich das ggf. auch auf andere Shops aus.
Find ich ja alles nicht schlecht, gibt den Leuten einen Grund mehr nicht mehr illegal zu kopieren.
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