Verlage/Händler Flattr als mögliche Zukunft für den Rollo-Markt?

AW: Flattr als mögliche Zukunft für den Rollo-Markt?

Und Wasserzeichen hilft WAS? Genau. Gar nichts.
 
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Es hilft insoweit etwas, das ich als Künstler die einschlägigen Tauschbörsen durchsuche (oder durchsuchen lasse) und wenn ich dann auf so ein Teil treffe ich weiß wer es weiter gegeben hat.
Dann übergebe ich das ganze einem von diesen Abmahn Anwälten und lasse den Typen Abmahnen.
Das ist zumindest in der Musikbranche mittlerweile ein einträgliches Geschäft.
 
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Das hilft hier in Deutschland wahrscheinlich gar nichts. Die Abmahnung ist nur ein einträgliches Geschäft weil man fiktive Lizenzkosten zugrunde legt für die Zeit die der Upload gedauert hat. Man kann nur nichts beweisen wenn das Ding mit Wasserzeichen in der Tauschbörse auftaucht - das ist lediglich ein Indiz, und Indizen helfen dir nicht im Zivilprozess.

Das Wasserzeichen erlaubt dir höchstens an den Typen nichts mehr zu verkaufen - aber sonst gar nichts.
 
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Das hilft hier in Deutschland wahrscheinlich gar nichts. Die Abmahnung ist nur ein einträgliches Geschäft weil man fiktive Lizenzkosten zugrunde legt für die Zeit die der Upload gedauert hat. Man kann nur nichts beweisen wenn das Ding mit Wasserzeichen in der Tauschbörse auftaucht - das ist lediglich ein Indiz, und Indizen helfen dir nicht im Zivilprozess.

Das Wasserzeichen erlaubt dir höchstens an den Typen nichts mehr zu verkaufen - aber sonst gar nichts.

Falsch. Wenn das Wasserzeichen eindeutig auf eine Person verweist (Den Käufer) dann kann ich diesen wegen Urheberrechtsverletzung verklagen. Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist in D unwirksam. Alles was der Käufer machen kann ist dann seinerseits besagten Dritten zu verklagen ODER eindeutig zu beweisen das es besagter Dritter war.
 
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Falsch. Wenn das Wasserzeichen eindeutig auf eine Person verweist (Den Käufer) dann kann ich diesen wegen Urheberrechtsverletzung verklagen. Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist in D unwirksam. Alles was der Käufer machen kann ist dann seinerseits besagten Dritten zu verklagen ODER eindeutig zu beweisen das es besagter Dritter war.

Wo hast du denn den Quatsch her? Was beweist das Wasserzeichen denn? Kannst du doch auch selber dran gemacht haben? Oder ein anderer? Oder jemand benutzt deinen Namen und deine Adresse? Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist sogar ziemlich effektiv, weil man dir DEIN Fehlverhalten ersteinmal beweisen muss. Und so einem Wasserzeichen kommt keinerlei Beweiswert zu.

(Mal abgesehen das ich schon Schwierigkeiten hätte das Wasserzeichen unter einen der Strengbeweise der ZPO zu fassen, aber das wäre jetzt ziemlich technisch)
 
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Saint, ein Wasserzeichen kann sowohl den Ersteller als auch den Käufer eindeutig identifizieren, es kann gerade NICHT jeder genau das richtige Wasserzeichen in ein Dokument schleusen. Man könnte aber sagen das DTRPG selbst das Wasserzeichen angebracht haben und das Dokument selbst online gestellt haben um den "Kunden" zu verklagen.

Saint, dir ist klar das ich mit "Wasserzeichen" eine für Menschen nicht sichtbare Manipulation von z.B. Bilddaten meine? Ohne das Original kannst du das Wasserzeichen nicht ermitteln oder ob es überhaupt eins gibt.
Und du kannst Wasserzeichen überall unterbringen, embedded fonts, metatags, javascriptcode(PDfs können das enthalten), sogar im Text selbst.Und du wirst sie nicht sehen.
 
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Saint, ein Wasserzeichen kann sowohl den Ersteller als auch den Käufer eindeutig identifizieren, es kann gerade NICHT jeder genau das richtige Wasserzeichen in ein Dokument schleusen. Man könnte aber sagen das DTRPG selbst das Wasserzeichen angebracht haben und das Dokument selbst online gestellt haben um den "Kunden" zu verklagen.

Saint, dir ist klar das ich mit "Wasserzeichen" eine für Menschen nicht sichtbare Manipulation von z.B. Bilddaten meine? Ohne das Original kannst du das Wasserzeichen nicht ermitteln oder ob es überhaupt eins gibt.
Und du kannst Wasserzeichen überall unterbringen, embedded fonts, metatags, javascriptcode(PDfs können das enthalten), sogar im Text selbst.Und du wirst sie nicht sehen.

Siehst du was ich meinte? Das Wasserzeichen sagt nichts aus. Dem kommt kein Erklärungswert zu. Es kann eben den Ersteller und Käufer NICHT eindeutig identifizieren. Alles was ich machen kann ist in Verbindung mit meinen Buchungsvorgängen eine Transaktion einem Wasserzeichen zuordnen. Und selbst hier wird es schon schwierig, da meine Buchungsvorgänge durchaus manipuliert sein könnten.

Aber gehen wir mal davon aus du kannst beweisen das alles mit rechten Dingen zugegangen ist (Das geht nicht, aber nur für's Argument) - dann weißt du zu diesem Zeitpunkt auch nur das jemand der sich "Quick&Dirty Müller" nennt dieses pdf gekauft hat. War es wirklich QDM? Man weiß es nicht. Es könnte auch Saint Meier gewesen sein, der nur unter fremdem Namen aufgetreten ist. Oder jemand ganz anderes. Beweisen muss das alles derjenige der gerade versucht irgendwas abzumahnen/einzuklagen.

Und selbst wenn du DAS hast kann ich mit dir als Beklagtenvertreter noch ein lustiges Spiel spielen, das da heißt: "ICH hab es nur als erlaubte Privatkopie an meinen, übrigens insolventen, Freund WJunky Fischer weitergegeben - was DER damit angestellt hat weiß ich nicht... Da müssen sie schon den verklagen." Und dann geht das Spiel von vorne los. Ein Rolloverlag kann sich an so einer Scheiße auch kaputt klagen. Und da haben wir noch NICHTMAL daran gedacht dass das NUR für Innerdeutsche Angelegenheiten gilt. Wenn wir noch internationales Recht berühren, sind wir in der Hölle.

Du kannst nur jemanden wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen wenn du eine IP hast, (vorzugsweise eine die das hoch- und nicht runtergeladen hat) weil diese IP eindeutig zuzuordnen ist.

Das Wasserzeichen ist Bullshit, beweist überhaupt gar nichts und kann dir nur dazu dienen das du den Urheber intern blacklistest. Die Abmahnpraxis ist zwar dubios und sicherlich gibt's da mehr als ein Urteil das die Grenzen der Zurechenbarkeit absurd dehnt, aber soweit das die Beweislastregeln nicht mehr gelten sind wir noch lange nicht.
 
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Saint, intern Blacklisten zu können ist schon mal eine feine Sache...extern Blacklisten ist besser...du willst dagegen vorgehen? :) Internationales recht, und so....vielleicht hast du dem sogar zugestimmt...wer weiß das schon.

Ein Wasserzeichen kann aussagen:
-Wo es gekauft wurde
-Beim Anmelden genannter Name
-Welcher Vorgang zu dem Dokument gehört
=> Herkunft des Geldes(Kreditkarte, Konto, Paypal->Kreditkarte,Konto) => meistens alles andere
Das sagt genug aus. Es sagt zumindest aus das du es weitergegeben hast, wenn die Lizenzbedingen das verbieten ist das schlecht!
Aber du hast recht, letzten Endes zählt das BGB und nicht irgendwelche nach deutschem Recht unwirksamen Lizenzbedingungen/Verträge. Aber ist die Privatkopie noch erlaubt...ich meine das ist schon längst gekippt.

Du kannst nur jemanden wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen wenn du eine IP hast, (vorzugsweise eine die das hoch- und nicht runtergeladen hat) weil diese IP eindeutig zuzuordnen ist.
Eine IP Adresse kann auch falsch abgespeichert werden, passiert ständig. Datenbanken arbeiten eben nicht absolut fehlerfrei. Und Botnetze sind auch eine feine Sache.

Mal ne Frage: was soll eigentlich dieses scheiß Gesetzt/Verordnung/was_weiß_ich wonach WLAN Betreiber (also user doof mit zwei linken Händen) sicherstellen müssen das ihre WLAN nicht von unbefugten Usern als Interneteinstiegspunkt genutzt werden? War es nicht sogar so das USER DOOF jetzt der Jenige ist der haftet.
 
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Saint, intern Blacklisten zu können ist schon mal eine feine Sache...extern Blacklisten ist besser...du willst dagegen vorgehen? :) Internationales recht, und so....vielleicht hast du dem sogar zugestimmt...wer weiß das schon.

Blacklisten funktioniert aber nur bedingt - solange keine Identitätskontrolle stattfindet beim einkaufen in Shops, kann sich jeder einen Namen zusammenfabulieren wie er will.

Ein Wasserzeichen kann aussagen:
-Wo es gekauft wurde
-Beim Anmelden genannter Name
-Welcher Vorgang zu dem Dokument gehört
=> Herkunft des Geldes(Kreditkarte, Konto, Paypal->Kreditkarte,Konto) => meistens alles andere
Das sagt genug aus. Es sagt zumindest aus das du es weitergegeben hast, wenn die Lizenzbedingen das verbieten ist das schlecht!

Nein, ich versuche das mal in verständlichen Worten zu erklären (das ist gar nicht so einfach). Du musst BEWEISEN (Im Zivilrecht, und davon reden wir hier) was dir günstig ist. Der Contentinhaber muss daher beweisen das du seine Rechte verletzt hast (nicht anders herum). Das Gesetz erlaubt dabei nur ganz bestimmte Beweisformen, Sachverständige, Augenscheinnahme, Parteienvernehmung, Urkunden und Zeugenvernehmung. Das ist alles. Fotos z.B. kann man manipulieren und denen kommt daher kaum eine Beachtung zu - die sind maximal ein Indiz (das machst du um den Richter davon zu überzeugen das sich die Inaugenscheinnahme der Sache überhaupt LOHNT).

Jetzt hast du einen Zettel, wo in großen Lettern draufsteht: Kaufvertrag, dann ein paar Konditionen und darunter deine und meine Unterschrift. Was kann ich anhand dieses Zettels wirklich aussagen? Das einzige was sich daraus ergibt das ich IRGENDWANN mal meinen Namen auf den Zettel geschrieben habe und IRGENDWANN hast du deine Unterschrift darauf gesetzt. Wir wissen nicht wann, wir wissen nicht ob da der ganze Rest schon drüberstand, wir wissen nicht warum. (Und das Beispiel war blöd, weil bei Unterschriften noch eine Beweislastumkehr kommt, abr das führt zuweit)

Genauso ist das mit dem Wasserzeichen. Alles was du SICHER weist ist DAS ein Wasserzeichen darauf ist. Wir wissen nicht warum, wir wissen nicht von wem. Wir wissen nicht was das aussagt. Du kannst BEHAUPTEN das dein Wasserzeichen mich als Käufer ausweist - aber wenn ich dann sage "nein" - hast du ein Problem und kannst es nicht beweisen. Damit verlierst du den Prozess. Du musst nur stumpf überlegen was sich aus der Sache ergibt - keine "Erfahrungswerte", einfach nur blöde überlegen was du damit zweifelsfrei zu 100% sagen kannst.

Aber du hast recht, letzten Endes zählt das BGB und nicht irgendwelche nach deutschem Recht unwirksamen Lizenzbedingungen/Verträge. Aber ist die Privatkopie noch erlaubt...ich meine das ist schon längst gekippt.

Die Privatkopie haben wir noch immer. Du darfst nur keinen Kopierschutz knacken.

Eine IP Adresse kann auch falsch abgespeichert werden, passiert ständig. Datenbanken arbeiten eben nicht absolut fehlerfrei. Und Botnetze sind auch eine feine Sache.

Ist ja auch als Beweis nicht umsonst umstritten - andererseits gibt's genug Sachverständige die das anders sehen - da gilt das eben als "Bewiesen". Wenn irgendein Dipl. Ing. dem Gericht sagt "das ist so", dann ist man daran gebunden. Ich könnte dir nicht sagen ob es stimmt oder nicht.

Mal ne Frage: was soll eigentlich dieses scheiß Gesetzt/Verordnung/was_weiß_ich wonach WLAN Betreiber (also user doof mit zwei linken Händen) sicherstellen müssen das ihre WLAN nicht von unbefugten Usern als Interneteinstiegspunkt genutzt werden? War es nicht sogar so das USER DOOF jetzt der Jenige ist der haftet.

Das war ein Urteil :)

Und eigentlich sagt das nur aus das du die Standardsicherungsmechanismen die bei deinem Router dabei sind nutzen musst. Also, Passwort zumindest mal ÄNDERN und Verschlüsselungen einschalten, weil du sonst über die Störerhaftung dran bist. Das ist aber auch noch nicht ganz ausdiskutiert.

(Andererseits: Rejoice! Mit dem Urteil legen sie die Abmahnindustrie trocken! Das hat mehr Flak abbekommen als nötig wäre, besonders von Leuten die es nicht verstehen oder die der Allgemeinheit ihr WLan zur Verfügung stellen wollen)
 
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Also muss mein Gutachter nur sagen das das Wasserzeichen eine bessere Zuordnung ist als die IP(wegen Botnetze oder Wardriving) ?

Das WLAN Urteil ist nochmal warum positiv ???
 
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Also muss mein Gutachter nur sagen das das Wasserzeichen eine bessere Zuordnung ist als die IP(wegen Botnetze oder Wardriving) ?

Nein :) - du musst den Gutachter schon auf Logik überprüfen. Das Wasserzeichen ist einfach keine Zuordnung. Was meinst du warum man so einen Buhei mit der qualifizierten Elektronischen Signatur veranstaltet hat?

Das WLAN Urteil ist nochmal warum positiv ???

Oh... ich wusste doch das ich einen Satz vergessen habe ;)

Das WLan Urteil ist positiv weil der BGH sagt das es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handelt und damit die neu ins Gesetz geschriebene Kostendeckelung auf 100 Euro greift. Damit lohnt sich die Abmahnscheiße nicht mehr für die Anwälte.
 
AW: Flattr als mögliche Zukunft für den Rollo-Markt?

Wo hast du denn den Quatsch her? Was beweist das Wasserzeichen denn? Kannst du doch auch selber dran gemacht haben? Oder ein anderer? Oder jemand benutzt deinen Namen und deine Adresse? Die Entschuldigung "das war ein Dritter" ist sogar ziemlich effektiv, weil man dir DEIN Fehlverhalten ersteinmal beweisen muss. Und so einem Wasserzeichen kommt keinerlei Beweiswert zu.

(Mal abgesehen das ich schon Schwierigkeiten hätte das Wasserzeichen unter einen der Strengbeweise der ZPO zu fassen, aber das wäre jetzt ziemlich technisch)

Dir ist schon klar das ein Richter diese Sprüche in der Regel mit nem müden Grinsen quitiert und dem im Wasserzeichen angegebenen Besitzer erst mal eine reinwürgt? Denn die Chancen DAS jemand bösartiger Weise so was macht sind so gering das man sie vernachlässigen kann. Und die Zahlungssysteme erlauben recht gute Zuordnungen zu Personen da idR. ja eine Bank/Kreditkarte etc. dahinter steht UND die Daten gespeichert werden.

Und der "Klaus war es" Spruch zählt eben im Zivilprozess NICHT. Du kannst dann gerne Klaus verklagen dir die Kosten zu erstatten. Aber der Herausgeber hält sich an dich.
 
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Dir ist schon klar das ein Richter diese Sprüche in der Regel mit nem müden Grinsen quitiert und dem im Wasserzeichen angegebenen Besitzer erst mal eine reinwürgt? Denn die Chancen DAS jemand bösartiger Weise so was macht sind so gering das man sie vernachlässigen kann.

Das tolle ist - es ist total egal ob der Richter da müde grinst oder nicht - der Kläger bleibt nämlich beweisfällig. Und wenn der Amtsrichter nicht jemand mit einem Gottkomplex ist (DAS gibt es durchaus, streite ich gar nicht ab) wird er das abweisen. Wenn er das nicht tut, gibt's die Berufung die das spätestens tun wird.

Das ist nämlich eine Überlegung die jeder der mal an der Uni irgendwas von ZPO gehört hat anstellen MUSS.
 
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Wobei du davon ausgehen kannst, das ein Richter, der beim Prinzip des Augenscheins deinen Namen (auch als Wasserzeichen) auf einem Produkt sieht dies durchaus als Beweis anerkennt.
Damit ist die Beweisfälligkeit gegeben und du der jenige der es ausbaden muss.

Solltest du das nicht glauben kannst du ja gerne mal eines der DTRPG Regelwerke das du gekauft hast wild im Internet verteilen, dann wirst du sehen wie schnell die dich am Wickel haben.
Vorallem da in dem Fall auch noch das IZVR und das EU Recht Anwendung finden.

Aber irgendwie driftet das hier grade mächtig vom eigentlichen Thema weg.
Darum wiederhole ich mich nochmal mit der Frage in den Leeren Raum:
"Wie soll ein Autor durch diese Centbeträge die er da bekommt zu irgend etwas kommen?"
Bzw. was soll da der Besondere Anreiz sein es auf dieser Plattform online zu stellen und nicht gleich kostenfrei auf der Eigenen Webseite, was ja noch den Werbeinhalt bringt.
 
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Okay also gehen wir das mal durch. Ein pöser Pupe (Typ langhaariger Hippy) will dir was böses. PP besorgt sich also unter deinem Namen ein signiertes/mit Wasserzeichen versehenes PDF und stellt das in eine von diesen Scheiss Tauschbörsen ein. Der Urheberrechtsinhaber findet das, holt sich die Info aus dem Wasserzeichen und verklagt dich.

Problem dabei:

+ Wie hat PP es geschafft DEINE Identität zu benutzen?

Die Zuordnung zu dir geschieht idR. über die Bezahlung. Also über Konto oder Kreditkarte oder PayPal (das idR. auch wieder auf Konto verlinkt). Der PP muss also DEINE Kontoinformationen verwendet haben und du hast es nicht gemerkt. Ziemlich unwahrscheinlich und da heist es dann schnell "Fahrlässigkeit"

+ Woher kennt der PP dich

Wenn du nicht gerade Max Müller heist oder eine bekannte Person bist ist die Frage warum DEIN Name verwendet wurde

+ Warum ist der PP bei der selben Bank wie du?

Auch irgendwie ein komischer Zufall wenn du nicht gerade eine der Filialarmen Banken hast


Alles in allem wird deine Behauptung "Ich war es nicht" dadurch sehr zweifelhaft. Die Indizien sprechen gegen dich bzw. du bist zumindest in der Mithaftung.

Und auf der schwarzen Liste des Anbieters ist dein Konto nach so ner Nummer auch. Und da Anbieter oft gemeinsame Zahlungsdienste verwenden wirkt sich das ggf. auch auf andere Shops aus.


Find ich ja alles nicht schlecht, gibt den Leuten einen Grund mehr nicht mehr illegal zu kopieren.
 
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Wobei du davon ausgehen kannst, das ein Richter, der beim Prinzip des Augenscheins deinen Namen (auch als Wasserzeichen) auf einem Produkt sieht dies durchaus als Beweis anerkennt.
Damit ist die Beweisfälligkeit gegeben und du der jenige der es ausbaden muss.

Wenn du mal einen aus der Contenindustrie vor Gericht vertrittst, sag mir Bescheid. Das könnte unterhaltsam werden.

Solltest du das nicht glauben kannst du ja gerne mal eines der DTRPG Regelwerke das du gekauft hast wild im Internet verteilen, dann wirst du sehen wie schnell die dich am Wickel haben.
Vorallem da in dem Fall auch noch das IZVR und das EU Recht Anwendung finden.

Sicher? Das wird schwierig ohne meinen echten Namen ;)

Aber irgendwie driftet das hier grade mächtig vom eigentlichen Thema weg.
Darum wiederhole ich mich nochmal mit der Frage in den Leeren Raum:
"Wie soll ein Autor durch diese Centbeträge die er da bekommt zu irgend etwas kommen?"
Bzw. was soll da der Besondere Anreiz sein es auf dieser Plattform online zu stellen und nicht gleich kostenfrei auf der Eigenen Webseite, was ja noch den Werbeinhalt bringt.

Was glaubst du denn das ein Autor an einem über die traditionellen Kanäle laufenden Buch verdient? Wenn du eine Community kriegst die interesse an deinem Produkt hat, kann sich das durchaus lohnen. Es ist ja letztlich auch nur eine Abart der Reputationsbasierenden Wirtschaft die da aufgezogen wird.
 
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Okay also gehen wir das mal durch. Ein pöser Pupe (Typ langhaariger Hippy) will dir was böses. PP besorgt sich also unter deinem Namen ein signiertes/mit Wasserzeichen versehenes PDF und stellt das in eine von diesen Scheiss Tauschbörsen ein. Der Urheberrechtsinhaber findet das, holt sich die Info aus dem Wasserzeichen und verklagt dich.

Problem dabei:

+ Wie hat PP es geschafft DEINE Identität zu benutzen?

Die Zuordnung zu dir geschieht idR. über die Bezahlung. Also über Konto oder Kreditkarte oder PayPal (das idR. auch wieder auf Konto verlinkt). Der PP muss also DEINE Kontoinformationen verwendet haben und du hast es nicht gemerkt. Ziemlich unwahrscheinlich und da heist es dann schnell "Fahrlässigkeit"

+ Woher kennt der PP dich

Wenn du nicht gerade Max Müller heist oder eine bekannte Person bist ist die Frage warum DEIN Name verwendet wurde

+ Warum ist der PP bei der selben Bank wie du?

Auch irgendwie ein komischer Zufall wenn du nicht gerade eine der Filialarmen Banken hast


Alles in allem wird deine Behauptung "Ich war es nicht" dadurch sehr zweifelhaft. Die Indizien sprechen gegen dich bzw. du bist zumindest in der Mithaftung.

Und auf der schwarzen Liste des Anbieters ist dein Konto nach so ner Nummer auch. Und da Anbieter oft gemeinsame Zahlungsdienste verwenden wirkt sich das ggf. auch auf andere Shops aus.


Find ich ja alles nicht schlecht, gibt den Leuten einen Grund mehr nicht mehr illegal zu kopieren.

"Vom Fach" bist du nicht, oder? Aber dieser Semi-Rant erklärt zumindest die ganzen Leute die mir immer klar machen wie mein Job funktioniert.

Indizien können soviel gegen mich sprechen wie sie wollen, es ist schlichtweg kein Beweis. Da kannst du dir zusammenspinnen was du möchtest, du musst es BEWEISEN, ansonsten kannst du direkt zu Hause bleiben.

Herrgott, warum erkläre ich das eigentlich im Detail? Ich weiß nicht was du für eine Urbane Legende glaubst, aber so wie ich beschrieben habe funktioniert das Deutsche Rechtssystem. Wirklich.
 
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Ja, deswegem wird auch immer wieder abgemahnt und gelegentlich geklagt. Und wie gesagt, deine Kontodaten sind mehr als "ein Indiz".

Aber jedem seine Auffassung. ICH lande ja nicht vor Gericht.
 
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Tja Saint, hier am B! lernst Du, wie's vor Deutschen Gerichten aussieht.



Na dann, wer will mir Nachhilfe in Print-Layout geben? Freiwillige vor!
 
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