The Saint
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- Registriert
- 28. Juni 2005
- Beiträge
- 8.061
Wenn man einen Dschinn beschwört wirft man ja danach eine Kontrollprobe - das repräsentiert die Verhandlung mit dem Dschinn, dachte ich zumindest.
In einschlägigen DSA Foren liest es sich aber so als müsste man noch EXTRA verhandeln mit dem Dschinn.
Das würde zumindest ein paar merkwürdige "Schaut her was ich alles mit dem Dschinnenruf + Manifesto emulieren kann!" Situationen verhindern...
Kann mich da jemand erleuchten? Kontrollprobe + Verhandeln? Oder reicht die Kontrollprobe?
In einschlägigen DSA Foren liest es sich aber so als müsste man noch EXTRA verhandeln mit dem Dschinn.
Das würde zumindest ein paar merkwürdige "Schaut her was ich alles mit dem Dschinnenruf + Manifesto emulieren kann!" Situationen verhindern...
Kann mich da jemand erleuchten? Kontrollprobe + Verhandeln? Oder reicht die Kontrollprobe?