schneckensalzer
Neuling
- Registriert
- 2. Februar 2005
- Beiträge
- 9
meiner meinung nach wirft die momentane blutlinien-regelung einige probleme auf:
bisher ist es ja so,dass man mindestens potestas 2 haben muss,um einer blutlinie beitreten zu dürfen (bzw 4 wenn man nicht von der linie abstammt) - das bedeutet,dass die zugehörigkeit zu einer blutlinie auf freiwilligkeit beruht,was wiederum "verfluchte" oder "tragische" blutlinien wie zb die malkovians oder die morbus unlogisch macht. welcher halbwegs vernünftige mekhet würde sich schon freiwillig den morbus anschliessen?
ausserdem hiesse das,dass blutlinien ausschliesslich aus alten vampiren (oder diableristen) bestünden,was wiederum schlecht mit jungen blutlinien wie den bruja zusammenpasst.
wir haben es jedenfalls so geregelt:
wenn ein sire zu einer bestimmten blutlinie gehört,so sind auch die von ihm gezeugten kinder unweigerlich angehörige dieser blutlinie,ob sie nun wollen oder nicht. "normale" clansmitglieder (die ihrerseits immer kinder von normalen clansmitgliedern sind) können immer noch ab potestas 4 einer blutlinie beitreten oder ab 6 ihre eigene gründen.
bisher ist es ja so,dass man mindestens potestas 2 haben muss,um einer blutlinie beitreten zu dürfen (bzw 4 wenn man nicht von der linie abstammt) - das bedeutet,dass die zugehörigkeit zu einer blutlinie auf freiwilligkeit beruht,was wiederum "verfluchte" oder "tragische" blutlinien wie zb die malkovians oder die morbus unlogisch macht. welcher halbwegs vernünftige mekhet würde sich schon freiwillig den morbus anschliessen?
ausserdem hiesse das,dass blutlinien ausschliesslich aus alten vampiren (oder diableristen) bestünden,was wiederum schlecht mit jungen blutlinien wie den bruja zusammenpasst.
wir haben es jedenfalls so geregelt:
wenn ein sire zu einer bestimmten blutlinie gehört,so sind auch die von ihm gezeugten kinder unweigerlich angehörige dieser blutlinie,ob sie nun wollen oder nicht. "normale" clansmitglieder (die ihrerseits immer kinder von normalen clansmitgliedern sind) können immer noch ab potestas 4 einer blutlinie beitreten oder ab 6 ihre eigene gründen.