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Welche Anwendungsfälle?Bei NFTs ähnlich. Aber auch da sehe ich ein paar berechtigte Anwendungsfälle.
Was ist eine Blockchain?Sind nicht fast alle Blockchain und vor allem NFT Sachen bis jetzt ein Scam gewesen?
Wenn ich mir die GDPR Vorgaben anschaue wird das gesichert seinK.A. was die dafür Verantwortlichen genommen haben. Schulnoten (besonders von Kindern) gehören nicht öffentlich ausgehängt.
Also sofern ich es verstanden habe ist eine Blockchain sowas wie Bitcoin. Sprich die wird virtuell angelegt und für jede Transaktion in sich selbst verifiziert weswegen die diese Code-Kette immer länger wird. Dadurch kann man natürlich auch die Transaktionen verfolgen. Zusätzlich kann man diese Blockchain "minen". Sprich man gibt Rechenkapazität ab um dieses virtuelle Währungssystem zu stützen und bekommt quasi eine "Entschädigungszahlung" aufgrund des Aufwands. Allerdings ist die Blockchain meines Wissens limitiert. Sprich irgendwann kann man keine Währung mehr minen, um sich diese zu verdienen und zu erstellen.Was ist eine Blockchain?
Online-Handel geht ja jetzt schon. Dafür braucht man keine Blockchain. Der Nachweis von Eigentum via Blockchain ist recht schwierig bzw. unmöglich. Nimm an, Du bist Musiker (recht talentiert, so daß Du Deine Stücke selbst schreibst und komponierst) und willst Deine Musikrechte in der Blockchain "sichern" / nachweisen. Du fügst also "einfach" (die ganzen technischen Schritte dazu ignorieren wir hier einfach mal) einen Eintrag zur Blockchain hinzu und hast nun einen Eintrag: "Toller Song (+ Text und Noten oder einer Aufnahme), Rechteinhaber und Urheber Skar". Es gibt niemanden, der mich daran hindert, den Song aus der Blockchain zu laden und irgendwo aufzuführen. Dafür mußt Du das erstmal selbst rausfinden und mich dann verklagen. Der Eintrag in der Blockchain ist bestenfalls ein Indiz dafür, daß Du der Rechteinhaber bist. Jetzt kann ich aber hingehen, und einen eigenen Eintrag in der Blockchain erzeugen, der den Inhalt Deines Eintrags hat, aber mich als Urheber und Inhaber aufführt. Nun gibt es zwei im wesentlichen identische Einträge, die aber bzgl des Eigentumsrechts etwas vollkommen unterschiedliches behaupten. Außerhalb der BS kann ich mich auch einfach hinstellen und behaupten, daß mein Eintrag der richtige ist, weil Skar das von mir geklaut hat und einfach schneller war. Ich kann auch hingehen und Skars Eintrag in die BS kopieren, bevor er aufgenommen wird, mich eintragen und z.B. eine höhere Transaktionsgebühr zahlen, damit mein Eintrag bevorzugt behandelt wird und zuerst in die BS kommt. So ein neuer Eintrag landet ja nicht einfach so in der BS, sondern wandert in einen (mehr oder weniger öffentlich einsehbaren) Pool mit wartenden Einträgen. Dann sieht es tatsächlich so aus, als ob ich der Eigentümer bin. Oder ich suche mir einfach einen Künstler, der nicht so tech-savy ist und erstelle entsprechende Einträge, in denen ich behaupte, die Rechte zu haben. Im Zweifelsfall suche ich mir einfach eine hinreichend große BS, in der es keinen entsprechenden Eintrag gibt und lege ihn dort an. Welcher BS vertraut man dann? Das ist kein theoretisches Problem. Es gab schon genug Fälle, daß einfach Bilder von Deviant Art ohne Wissen und Zustimmung der Künstler als NFTs in der BS gelandet sind, daß Deviant Art ein Warnsystem gebaut hat, um Künstler zu benachrichtigen, wenn ihre Bilder als NFTs gelistet werden.Na Besitz, bzw. Eigentumsrechte an virtuellen Objekten zu dokumentieren. Mit denen dann zB handeln zu können. Oder Geschäfte über virtuelle Marken laufen zu lassen.
Ich kenne die Details dazu nicht, wie das geplant war. Ich habe aber keine richtige Idee, wie man etwas veröffentlichen möchte und gleichzeitig privat halten kann. Die Blockchain ist so etwas wie ein öffentlicher und (relativ) fälschungssicherer Aushang im Internet. Die Idee ist ja, daß man beweisen / nachweisen können will, daß ein bestimmtes Zeugnis einen bestimmten Inhalt hatte. Am einfachsten ist es, das Zeugnis direkt in die Blockchain zu packen, denn dann weiß man ja, daß es echt ist. Die andere Möglichkeit wäre, das Zeugnis verschlüsselt (oder eine "Prüfsumme" des Zeugnisses) in die Blockchain zu packen. Damit ist der Inhalt erstmal wieder privat, aber man steht dann halt wieder vor dem Problem, daß man irgendwie nachweisen muß, das das Zeugnis, das man hat zu dem Eintrag in der Blockchain passt.Wenn ich mir die GDPR Vorgaben anschaue wird das gesichert sein
Oder war das nicht der Fall?
Nutzt Bitcoin nicht Blockchain für die Sicherung der Transaktionen, so das die nachvollziehbar gespeicherten nicht fälschbar sind?Also sofern ich es verstanden habe ist eine Blockchain sowas wie Bitcoin.
BTC als endliche Ressource, irgendwie clever in einer nicht unendlichen WeltSprich irgendwann kann man keine Währung mehr minen, um sich diese zu verdienen und zu erstellen.
Die andere Möglichkeit wäre, das Zeugnis verschlüsselt (oder eine "Prüfsumme" des Zeugnisses) in die Blockchain zu packen. Damit ist der Inhalt erstmal wieder privat, aber man steht dann halt wieder vor dem Problem, daß man irgendwie nachweisen muß, das das Zeugnis, das man hat zu dem Eintrag in der Blockchain passt.
Geht nicht. Die Blockchain wird ja dezentral verwaltet und hat darüber schon einen älteren Beitrag.Cryn schrieb:Jetzt kann ich aber hingehen, und einen eigenen Eintrag in der Blockchain erzeugen, der den Inhalt Deines Eintrags hat, aber mich als Urheber und Inhaber aufführt. Nun gibt es zwei im wesentlichen identische Einträge, die aber bzgl des Eigentumsrechts etwas vollkommen unterschiedliches behaupten.Jetzt kann ich aber hingehen, und einen eigenen Eintrag in der Blockchain erzeugen, der den Inhalt Deines Eintrags hat, aber mich als Urheber und Inhaber aufführt. Nun gibt es zwei im wesentlichen identische Einträge, die aber bzgl des Eigentumsrechts etwas vollkommen unterschiedliches behaupten.
Ja das geht und wurde auch schon (missbräuchlich) gemacht. Ist aber auch nicht so einfach, wie dargesetllt.Ich kann auch hingehen und Skars Eintrag in die BS kopieren, bevor er aufgenommen wird, mich eintragen und z.B. eine höhere Transaktionsgebühr zahlen, damit mein Eintrag bevorzugt behandelt wird und zuerst in die BS kommt.
Das weißt du beim Notar auch nicht.Die Technik dahinter (Smart Contrakts) ist aber nicht trivial. Es lassen sich so digitale Verträge konstruieren, bei denen ein Laie nicht sieht, daß er gerade über den Tisch gezogen wird.
Was ist eine Blockchain?
Es ist ja nicht der identische Eintrag. Die Blockchain selbst hat keine Prüfung darauf, ob es schon einen Eintrag mit einer bestimmten Payload (also z.B. Song) gibt. Es existieren dann halt zwei gleichzeitig gültige Einträge.Geht nicht. Die Blockchain wird ja dezentral verwaltet und hat darüber schon einen älteren Beitrag.
Ja, habe ich stark vereinfacht, wird aber ein echtes Problem werden, wenn man damit (noch mehr) Geld machen kann bzw. es mehr Ziele / Möglichkeiten gibt.Ja das geht und wurde auch schon (missbräuchlich) gemacht. Ist aber auch nicht so einfach, wie dargesetllt.
Du musst dafür erstmal die "Warteplätze" analysieren und dann ganz fix nen neuen Eintrag schreiben und den dann mit Kohle beflügeln.
Da hast Du ggf. immer noch Rechtsmittel oder holst vor Vertragsabschluss eine zweite (oder dritte) Meinung ein. Kommt halt darauf an, um wieviel Geld es geht und wie kompliziert der Vertrag ist.Das weißt du beim Notar auch nicht.
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