AW: Beherrschung 2: "Halt still!"
Und natürlich auch nicht in ein fremdes Schwert und das würde so ein Ausgeführter Befehl bedeuten.
du willst mir nicht ernsthaft erzählen das ein Schwerthieb direkt auf seinen Oberkörper gezielt ihm nicht direkt schadet?
Nein will ich nicht. Aber der Befehl, den ich ihm gebe, schadet ihm nicht. Und darum geht es.
Man kann regeln natürlich immer Buchstäblich nehmen oder ihrem Sinn nach!
Powergaming würde die Regeln buchstäblich nehmen um als Killerapplikation das Spiel zu verändern.
Und man kann natürlich die Disziplinen auch zu Witzfähigkeiten machen, die nicht funktionieren wenn man eine Brille trägt, es neblig ist, der Befehl irgendwie gefährlich sein könnte, ......
Wir wollen nicht über True Gaming reden oder ?
Vom Sinn her ist die Regel so gedacht um den Vampir ein Gefühl vom Macht zu geben, es soll dem Vampir die Fähigkeit geben über kurze Befehle sein Umfeld zu kontrollieren. Wie zb im Film Dracula ein Gegner behindern oder Türen öffnen. Da Befehl eine Dizi der Stufe 1 ist, sollte auch das bedacht werden das sie eben nicht zur Killerapplikation werden kann. Sonst leidet das Balancing. Soviel ich das ersehen kann Kostet Befehl keine Blutpunkte und keine Aktion, das heisst rein theoretisch könnte ein Vampir ganze Menschenmenge dauerhaft kontrollieren, schon allein deswegen würde ich eine Dizi der Stufe 1 stark beschränken
Geht allein schon deswegen nicht, weil Beherrschung 1 nur auf eine Person wirkt. Ich finde nicht, das man sie zu einer Witzdisziplin machen muss.
Weiterhin: Zitat: Beherrschung erfordert immer Augenkontakt mit dem Ziel und kann nur auf jeweils ein Ziel angewendet werden. Befehle müssen dem Beherrschten verbal übermittelt werden, was bedeutet, das ein russischer Vampir einer französischen Prinzessin nichts befehlen kann , es sei denn, sie sprächen eine gemeinsame Sprache. Bestimmt Befehle, besonders solche die nur aus einem Wort bestehen können mit einem zeichen gegeben werden. (Fingerzeig und strenges Gesicht, um GEH zu befehlen )
Noch ein Zitat: ...der Befehl muss sofort befolgt werden. Er muss einfach und unmissverständlich sein.
Da steht kein Wort davon, das ein Beherrschter wählen kann, ob der Befehl gefährlich sein könnte oder nicht. Er muss ihn ausführen, egal was es ist.
Wenn mann unbedingt die Dizi im Kampf einsetzen möchte und der SL dies auch erlaubt, würde ich maximal ein kleinen Bonus zusprechen, Das heisst der befehl wird verweigert, aber die kurze Irritation des Opfers bringt einen Erfolg automatisch oder ein um einen Punkt reduzierte Schwirigkeit für den Angriff. Alternativ könnte man natürlich für das Ausführen von Befehl in Kampfsituation einfach 5 Erfolge verlangen.
Kein Widerspruch von meiner Seite. Ich würde zb sagen, das das Opfer auf keinen Fall die Initiative gewinnen kann. Oder halt eine Runde aussetzen muss, solche Dinge.
Es ist ja sogar schon so, dass der Betroffene es interpretieren muss. Es ist eben kein Imperavi wie es ihn im DSA gibt, sondern lässt sonstwas an möglichkeiten für den auf den es angewendet wird offen. Und eben genau darum ist es dann gefährlich, wenn der Betroffene es als Gefährlich empfindet, nicht wenn der Anwender es als gefährlich ansieht.
Nein, eben nicht. Vaw GRW Seite 145-146. Beherrschung allgemein und Gehorsam für das gesprochene Wort.