Als Blutsgebundener gegen den Willen des Domintor handeln?

Katinka

Kainskind
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8. Dezember 2005
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Hallo zusammen

Ich bin gerade beim spielen über eine Frage gestolpert, die ich auch beim durchschauen des Regelwerks nicht lösen konnte.
Es geht darum, in wie weit es möglich ist sich als Blutgebundener Vampire (3er BB) sich gegen den ausdrücklichen Willen seines Herren zu stellen?

Folgende Situation:
Der Sklave bekommt von seinen Herren klar und deutlich gesagt, das er nicht will das sich der Sklave näher mit Person XY unterhält oder sich gar alleine mit ihr trifft. Der Sklave will nun aber genau das tun.
Muss er irgendetwas würfeln oder kann er sich einfach so gegen den ausdrücklichen Wunsch seines Herren stellen?

Ich hab gerade nur die 1. Edition des Regelwerks zur Hand und dort ist nur die Rede von einen Wurf auf Entschlossenheit + Fassung -3 wenn der Sklave den Herren indirekt schaden will bzw. drohenden Schaden nicht von ihn abwenden will. Aber sich "nur" gegen seinen Willen zu stellen ist ja nicht automatisch etwas das ihn schadet.

Hab ich da was übersehen? Wie würdet ihr das handhaben? Gibt es in der 2. Edition eventuell etwas dazu?

Hoffe ihr könnt mich erleuchten.
LG
Kati
 
Das Vinculum ist kein Auslöschen des freien Willens und schränkt den Vampir / Menschen nicht allzu sehr ein, was er tun und lassen will. Es gibt dem "Herren" lediglich einen fetten Bonus auf soziale Proben und Disziplinsproben/-wirkungsdauer gegen den Hörigen, während letzterer halt auf Entartung checken muss, wenn er seinem Herren durch sein Handeln direkt oder indirekt Schaden zufügt (und das mitbekommt). Ein Höriger kann genau dann nicht gegen den Willen seines Herren handeln, wenn dieser ihm über eine erfolgreiche soziale Probe (z.B. Überreden) seinen Willen "aufgezwungen" (bzw. ihn überredet) hat. Wenn die Probe nicht erfolgreich war, dann setzt sich der Hörige durch und widersetzt sich dem Willen seines Herren. Und wenn gar keine Probe angestanden haben sollte kann man sich immer und jederzeit gegen den Willen des Herren stellen.

Wer durch ein Vinculum gebunden ist sollte eher als ein vor Liebe Höriger betrachtet werden, nicht so sehr als ein des freien Willens beraubter Sklave - es ist nicht so, dass er gehorchen muss, sondern geliebt werden will und dafür seinem "Herren" gefällig sein wird, auch wenn es nicht immer in seinem eigenen besten Interesse ist - Hauptsache, der andere schenkt einem dafür Aufmerksamkeit und Zuneigung.
Das wird auch daran deutlich, dass man nicht mehr checkt, ob man seinem Herren überhaupt schaden kann (= Entschlossenheit + Fassung -3), sondern nur noch im Nachhinein, ob man es bereut oder nicht (= Entartung).
 
@Katinka
Grüzi, werte Blutsaugerkollegin.
Also ich handhabe das, wie der freundliche Teufel von nebenan, oder der Djinn aus der Flasche, die beide eigentlich nicht die geringste Lust haben, dieser sterblichen Nervtötel da auch nur einen einzigen Wunsch zu erfüllen, doch aufgrund irgendeines magischen Gesetzes dazu gezwungen sind.
Wie diese beiden berühmten Beispiele, werde auch ich plötzlich ganz furchtbar buchstabengetreu.

In deinem speziellen Falle würde ich folgendes tun, wenn ich der Blutsgebundene wäre und gegen meinen Beherrscher handeln möchte.
Der Sklave bekommt von seinen Herren klar und deutlich gesagt, das er nicht will das sich der Sklave näher mit Person XY unterhält oder sich gar alleine mit ihr trifft.
Gut, dann rufe ich Person XY an. Dann habe ich mich nicht NÄHER mit XY unterhalten, sondern FERNgesprochen und schon garnicht getroffen. Oder ich könnte mich in Gesellschaft mit XY treffen, im Kino z.B. , denn dann hab ich mich nicht ALLEINE mit der Person getroffen. Ich habe mich also BUCHSTABENGETREU den Anweisungen des Meisters gehorcht, bin mir keiner Schuld bewußt und kann reinen Gewissens behaupten, ihm in allem gehorcht zu haben.
"Einfach so" kann ein Blutsgebundener also nicht gegen den Willen seines Beherrschers handeln, aber um die Ecke schon. Da brauchts auch keine Entartungswürfe oder sowas. ;)

LG Sam
 
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