Academia dominationis Elenviniensis

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Dann bliebe noch die Myranorkampagne zur Auswahl? *lüg*

Wäre da das JdF nicht besser? :D ;)
 
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Seit wann DAS denn? ?( ?( ?( ?( ?(

Ich dachte, das wäre verbindlich...
 
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Seit wann DAS denn? ?( ?( ?( ?( ?(

Ich dachte, das wäre verbindlich...

8o

...

--> :guil: :D
isch machda net mit... wir haben drei ABs der 7G-Kampagne gezockt und es sieht jez schon etwas anders aus ;) das wird am Ende schön alles so sein wie ich das haben will :) da passt kein JdF rein
 
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Und mal ne andere Frage:
Ist der Bannbaladin nicht eine totale Frustrationsquelle für die Gesellschaftlichen Charaktere? Ich meine: Was kann man damit denn bitte nicht machen? Unser Elenviner Magier steigert den Bannbaladin auf A+ (sprich: Für Lau), da ist ein Startwert von 15 nicht unwahrscheinlich. Und bei geirigen MRs von 4 oder so, kann dem doch keiner widerstehen!
Kennt Ihr irgendwelche fiesen Schwächen des Bannbaladin?

Und wie sieht das mit dem Imperavi aus? Irgendwer hat mir mal erzählt, der wäre im Mittelreich verboten... wie kann das denn sein? Regelscheißeriger als Elenvina ist ja eigentlich keine Akademie und DIE lehren ihn...
 
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Hm, eine Schwäche fällt mir momentan nicht ein... aber bei uns ist es Regel, dass mit HIlfe des B. niemand zu etwas gezwungen werden kann, was seinem Charakter und seinen Überzeugungen wirklich widerstrebt. Das Opfer des Zaubers wird lediglich davon überzeugt, dass es ein postives Bild des Zaubernden erhält (in mehr oder weniger extremer Ausprägung). Wenn also die künstliche Verbindung zw. Magus und opfer sehr sehr stark ist, also einer tiefen Freundschaft entspricht, dann könnte das Opfer theoretisch auch einen Mord begehen, das aber nicht, wenn er zB extremes Rechtsempfinden hat... verstohst?

Imperavi (wie die meiste den Geist beeinflussende MAgie) ist im Mittelreich nunmal verboten, wo liegt das Problem?
Aso, du meinst, weil es in Elenvina gelehrt wird widerspräche sich das. Das denke ich eben gerade nicht...
 
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Hm, eine Schwäche fällt mir momentan nicht ein... aber bei uns ist es Regel, dass mit HIlfe des B. niemand zu etwas gezwungen werden kann, was seinem Charakter und seinen Überzeugungen wirklich widerstrebt. Das Opfer des Zaubers wird lediglich davon überzeugt, dass es ein postives Bild des Zaubernden erhält (in mehr oder weniger extremer Ausprägung). Wenn also die künstliche Verbindung zw. Magus und opfer sehr sehr stark ist, also einer tiefen Freundschaft entspricht, dann könnte das Opfer theoretisch auch einen Mord begehen, das aber nicht, wenn er zB extremes Rechtsempfinden hat... verstohst?
Im LC steht aber nunmal ausdrücklich, dass ab 15 ZfP* das Opfer auch Dinge tut, die gegen seine Prinzipien verstoßen ODER sein eigenes Leben gefährden!!!

Imperavi (wie die meiste den Geist beeinflussende MAgie) ist im Mittelreich nunmal verboten, wo liegt das Problem?
Wo steht das? Unter Gesetzen im GA nämlich nicht. Und gerade Elenvina würde wohl kaum was verbotenes Lehren, oder?
 
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Und mal ne andere Frage:
Ist der Bannbaladin nicht eine totale Frustrationsquelle für die Gesellschaftlichen Charaktere? Ich meine: Was kann man damit denn bitte nicht machen?

Für die Chars vielleicht, aber vor allem ist er eine Herausforderung an den Meister.

Unser Elenviner Magier steigert den Bannbaladin auf A+ (sprich: Für Lau), da ist ein Startwert von 15 nicht unwahrscheinlich. Und bei geringen MR von 4 oder so kann dem doch keiner widerstehen!
Kennt Ihr irgendwelche fiesen Schwächen des Bannbaladin?

Tja, bis DSA3 war die Definition von "Freund" der Schwachpunkt des Zaubers. Nach DSA4, wo man nun auch Loyalität bis in den Tod erzwingen kann, sieht es schon schwieriger aus.

1. Zum einen hat man mit dem Basis-HC die Neuregelung herausgebracht, dass man die eigene MR nach Spalte H um maximal MU/2 Punkte steigern kann. Und das kann jeder Pimpf genauso, wie auch jeder seine Attribute zu steigern vermag. (Wir fanden diese Regelung jedoch dämlich und die MR-SF entwertend, weswegen wir sie ersatzlos strichen.)

2. Die MR-SF "eiserner Wille" sind vielerorten zu bekommen, aber natürlich muss man die auch vorher aktivieren. Jedoch könnte ich mir gut vorstellen, dass ein begüterter Händler aus Furcht vor magischer Beeinflussung beispielsweise (Magie gibt es ja nicht seit gestern und wieso sollte sich man nicht schützen wollen?) und aus der Kniepigkeit, ein teures Thaumatursom zu erstehen, sich diese Technik von Kundigen (Hesindetempel z.B.) beibringen ließ. Auch wenn der SC den Zauber dann noch schafft, wird zumindest dank höherer MR die Wirkung reduziert.

3. Der NSC besitzt ein die MR verbesserndes Thaumatursom. (Sollten aber auch nur reiche/magisch begabte/besondere NSC haben, die auch mit Kontakt mit feindselig gesonnenen Magiebegabten rechnen.)

4. Der SC ist ein Elenviner. Klar ist er ein Beherrschungsmagier, aber er ist auch Abgänger einer weißen Akademie. Wann darf man denn den Willen des Gegenübers brechen? Sofern es sich um rechtlose Strauchdiebe handelt oder Handlangern, die einem ans Leder wollen oder darf man es auch zum persönlichen Vorteil einsetzen und um sich etwas mehr Luxus und Bequemlichkeit zu verschaffen oder wenn man gar eine rechtschaffene Person vor sich hat?
Als Weißmagier hat er immerhin eine sehr strenge Ausbildung hinter sich, die vieles verbietet und den Zöglingen Disziplin und Beherrschtheit auferlegt. Leichtfertig hier und da den freien Willen von anderen zu manipulieren halte ich für gefährlich, denn unter diesem Gesichtspunkt konnte sich die Beherrschungsakademie sicherlich nicht als eine weiße Akademie etablieren, sondern dadurch, dass sie die Fähigkeiten zur Beherrschung zum Einsatz gegen der zwölfgöttlichen Ordnung feindlich entgegengestellten Individuen einzusetzen versprach und das dürfte auch so durchaus den Zöglingen beigebracht worden sein. Sonst wären sie nicht viel besser als Fasarer Beherrschungsmagier.

5. Zauber sind auffällig. Egal wie stark, sie sind es. Und Magier sind als Magier erkenntlich. Da braucht auch nur ein Depp zwei und zwei zusammenzurechnen und würde vermutlich sogar zuerst den Magier als Quelle eines Zaubers erachten, wenn dieser es nicht mal gewesen ist.
Zaubert der SC mit Geste (in die Augen blicken) und Worten, können es auch Dritte oder das Opfer selbst bemerken, wenn er zaubert. Lässt er die Erinnerungsvariante weg, erinnert sich das Opfer an die Zeit und könnte sich fragen, was da geschehen ist. Ein ANALYS kann das Opfer ebenfalls als einst bezaubert klassifizieren.
Die Frage ist: Was macht der SL mit solchen Spuren?

Klar rennen nicht haufenweise Analysemagier hinter der SC-Gruppe hinterher und analysieren alle NSC, die Kontakt mit ihnen hatten. (Auch wenn manche SL das gerne so spielen würden.) Doch es mag auch geschehen, dass die magische Manipulation zu 99 mal glückte, ohne dass sich jemand dafür interessierte und das 100. mal stößt zufällig jemand auf diese Sache und nimmt sich ihrer an mit weltlichen, magischen oder karmalen Methoden.
Oder will sich das Opfer rächen, als es bemerkte, dass es wohl bezaubert worden ist? Meldet es den Vorfall der hiesigen Praioskirche, dem Hesindetempel, dem Orden des Bannstrahls o.ä.?
Hat ein Dritter direkt den Vorgang beobachtet und verständigt sachkundiges Personal, dass sich diesem Ereignis anzunehmen weiß?
(Wie gesagt: es mag sein, dass der SC in den meisten Fällen durchkommt, aber der eine Fall, in dem es bemerkt worden ist, könnte schon für Unannehmlichkeiten größerer Ausnahmen reichen.)

Du solltest noch mal in den Bereich "Magie und Recht" blicken, denn ich meine auch, dass das Wirken von beeinflussenden Zaubern auch fechtschaffene personen verboten ist und mit Strafe geahndet wird. Somit braucht man nicht mal nur neugierige NSC, die sich um diese Sache kümmern, sondern es können durchaus Gesetzeshüter sein.

Und wie sieht das mit dem Imperavi aus? Irgendwer hat mir mal erzählt, der wäre im Mittelreich verboten... wie kann das denn sein? Regelscheißeriger als Elenvina ist ja eigentlich keine Akademie und DIE lehren ihn...

Von einem Verbot wüsste ich so nichts, aber er dürfte ebenfalls unter die gewissen Aspekte von "Magie und Recht" fallen, die Beherrschungsmagie allgemein regelt und vor allem, wenn man als Weißmagier sich an die Gesetze und an die göttliche Ordnung zu halten versucht, sollte man sich zwei mal überlegen, ob der Einsatz in dieser oder jener Sitzuation nun angemessen ist oder nicht.

Klingt so, als wäre ein weißer Beherrschungsmagier schwierig zu spielen, oder? Wie verwunderlich! ;)
 
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Wo steht das? Unter Gesetzen im GA nämlich nicht. Und gerade Elenvina würde wohl kaum was verbotenes Lehren, oder?

Sehe ich ähnlich.
Zu "Magie und Recht" gab es doch etwas im MWW oder nicht?
Irgendwo dürfte auch stehen, wie es gehandhabt wird, wenn der Zaubernde den Willen eines unbedarften Bürgers bricht und ihn zu ungewollten Handlungen verleitet.
 
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Naja ein Abschwärungszauberer sollte auch Kenntnis in oder über die Beschwörung haben...

Ich denke das geht unteranderem darauf zurück, dass ein Beherrschungsmagier bei Hofe sicher mal von Vorteil war, im jetzt Aventurien ist das anders... da hat sich das Bild vom Magier -der nicht strahlend weiß ist- ja sowieso geändert ;)

zum Bannbaladin: Ich kacke dick auf das was im LC steht, weil ich dir ja oben bereit beschrieben hab, wie wir es regeln :)
Denn sonst seh ich keine Trennug zw. Bannb. und Imperavi, die auch durch deren Ursprung erklärbar ist. Dazu kommt, dass wir noch mitten im Anfang von 7G stecken und einige Modifikationen neu sind, sowohl in der irdischen als auch der aventurischen Welt.
(elfisch ist das sicher nicht jemandem mit diesem Freundschaftszauber zu schaden)
 
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Okay, das Kapitel im MWW werde ich mal suchen!

Im GA steht nämlich nur, dass Magie dann strafbar ist, wenn sie das Leben, die Gesundheit und/oder das Eigentum anderer schädigt.
Und den Streuner überflüssig zu machen, indem der "gute Freund Magier" per Bannbaladin auf ZfW 95 die ganzen NSC verhört fällt unter keine dieser Schädigungen...

Die Hausregel zum Bannbaladin gegällt mir, ich wollte nur klarstellen, dass es eine Hausregel ist!
 
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Naja ein Abschwärungszauberer sollte auch Kenntnis in oder über die Beschwörung haben...

DAS ist die Frage!!!
In Aventurien sieht man immer wieder, dass Wissen allein nicht ungefährlich sein muss und gerade aus der Sicht eines Ingame-Chars. ist es natürlich wesentlich schwieriger als für die Spieler hinter den Charakteren, zu bestimmen, welches Wissen nun falsch und welches richtig ist.
Wie viel Wissen um Beschwörungen ist also gesund?
Die Perricumer Antimagieschule wird nicht umsonst so stark kritisiert und als "weiße Beschwörungsschule" verschrieen.

Aber bei Beherrschungszaubern ist es natürlich für den Kenner selbst weniger gefährlich, denke ich. Doch lernt ein SC-Magus die Beherrschungszauber nur, um sie gegebenenfalls bannen zu können? ;)

Denn sonst seh ich keine Trennug zw. Bannb. und Imperavi, die auch durch deren Ursprung erklärbar ist.

Wenn man denn stets 13 ZFP* übrig behält und dennoch die MR überwand und die Attributsproben ohne größere Punktverschwendung schafft, dann ja.
Ist erkenntlich, welchen Kompetenzgrad der Beherrscher dafür haben muss, denke ich...
(Und ich wiederhole mich da gern. Wenn man ohne Lehrmeister und Selbststudiumsregeln spielt, muss man anderweitig mit hohen ZfW umzugehen verstehen wie beispielsweise mit angepassten MR-Werten [die dank neuem Basis-HC durchaus erklärbar wären.])

(elfisch ist das sicher nicht jemandem mit diesem Freundschaftszauber zu schaden)

Nope! Steht ja auch beim Zauber dabei, dass die Art des Einsatzes ein großer Konfliktpunkt zwischen Elfen und Gildenmagiern ist.

Und den Streuner überflüssig zu machen, indem der "gute Freund Magier" per Bannbaladin auf ZfW 95 die ganzen NSC verhört fällt unter keine dieser Schädigungen...

Welche Verhörmethoden hätte denn der Streuner?
Verkappter Stasi-Ermittler,wie? :D

Könnten die beiden nicht parallel verhören oder finden die Verhöre stets zeitlich versetzt voneinander statt?
Ansonsten weiß ich leider nicht mehr, ob das bloße Brechen des Willens schon einen Gesetzesverstoß darstellt, doch der Einsatz des Bannbaladins als Verhörmittel erscheint mir für die weiße Akademie nicht unwahrscheinlich.
 
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Mhmm... dann hat der Bannbaladin also so dicke Eier, wie ich vermutet hatte. Schade...
 
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Ja, der Zweck scheint mir gerechtfertigt zu sein, wenn es denn um das Verhör zur Ermittlung eines Verbrechens geht.
(Wobei Magie vor profanen Gerichten keine Bedeutung hat und die willentliche Aussage, die der Streuner hervorbringen könnte, natürlich schon.)

Übrigens hinsichtlich BANNBALADIN und IMPERAVI gibt es vor allem den großen Unterschied, dass der IMPERAVI dazu dient, dem Opfer einen Auftrag zu erteilen, den es ausführt und dank der langen WD des Zaubers hat man damit wesentlich mehr Möglichkeiten als beim BANNBALADIN.
Und geradezu göttlich ist natürlich die mögliche Auftragsanhäufung beim IMPERAVI...
 
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Mit welcher Spalte steigert man den Bannbaladin (noch dazu als Hauszauber) und in welcher den Imperavi?
 
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Bannbaladin ist C, den bekommt man definitiv als Magier auf A+ (Elenviner: Hauszauber (B), Merkmal: Einfluss, Herrschaft (A), Akad. Ausbildung (1/2) plus evtl. zugekauftes wie Begabungen usw.)
 
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Bannbaladin wird nach A gesteigert und hat nur das Merkmal "Einfluss". Also ein Beherrschungsmagier mit dem Bannbaladin als Hauszauber bekommt ihn durchaus auf A+ oder besser, wenn er auch noch in seinem Merkmal eine Begabung hat.
Übrigens war die beste Auswirkung, bei der das Opfer auch sein Leben geben würde, erst bei 16+ ZfP* zu erhalten.

Der Imperavi geht nach E und hat nur das Merkmal "Herrschaft". Er dauert doppelt so lang gezaubert zu werden und scheint insgesamt schlechter zu sein, oder?

Zum einen geht der Imperavi auf KL/CH/CH, während der Bannbaladin auf IN/CH/CH geht. Ich behaupte mal, dass die meisten Magier eher viel KL als IN haben, aber das ist auch nicht sooo relevant.

Der Zauberer muss beim Imperavi das Opfer nur betrachten, während der Bannbaladin verlangt, dass er dem Opfer in die Augen sieht. Zaubern von hinten oder von der Seite geht also nicht und ein demütig das Haupt senkender Bauer ist mit dem Bannbaladin tatsächlich nicht einfach zu bezaubern. :D
("Nun SIEH mir endlich in die Augen!!!" "Bitte, Herr. Man sagt, das bringe Unglück.") :p

Zudem ist der Bannbaladin in Kämpfen oder in Bedrohungssituationen erschwert.

Die ZfP* des Imperavi dienen allein der WD und nur sekundär dem Effekt (bei gravierenden Befehlen als Erschwernis auf die MU-Probe des Opfers), was bedeutet, dass man durchaus auch die SpoMods in Betracht ziehen kann, während man beim Bannbaladin schon eine Reduzierung der Wirkung erzielen würde und darin ist der Imperavi besser, denn er kann die ASP-Kosten senken (bei popeligen Gegnern ohne großer MR) oder aber im Gegenteil die Wirkung erzwingen, was bei einigen MR-starken Gegnern oder einigen schönen Varianten durchaus ratsam ist.

Dann gibt es da beim Imperavi so schöne Varianten wie dem Auslöser, womit der Befehl erst bei Eintreten eines bestimmten Effektes befolgt werden muss, die Variante "Befehl und Gehorsam" lässt sich auch im Kampf gut einsetzen und die Königsvariante "Dauerhafter Diener" (+7, ab ZfW 11), womit das Opfer ZfP* Tage lang bis zu ZfP* konkrete Befehle befolgen muss, aber dafür ist diese Variante teurer und erfordert 1 SR an ZD und Berührung.

Mit keinem anderen Zauber lässt sich Herrschaft über andere so gut und so lange erzielen.
 
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Übrigens war die beste Auswirkung, bei der das Opfer auch sein Leben geben würde, erst bei 16+ ZfP* zu erhalten.

Tja nach unserer Auslegung wäre das auch möglich bei extrem guten Wurf. ABER NUR wenn dies der inneren Einstellung und dem Charakter nicht widerspricht, ich finde, so lassen sich die Regeln sogar offiziell auslegen... wie gesagt, sonst seh ich den Imperavi als Pillerzauber an dagegen und das kann ich nicht akzeptiere ;)
 
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