AW: Ab wann kann man Quintessenz entziehen
Mh...
die beliebte Kerndiskussion.
Wird durch Übersetzungsfehler im GRW (2nd glaube ich) noch unterstützt.
In unserer Gruppe haben wir die ganze Kerngeschichte so gehandhabt:
Jeder Magus kann generell Quintessenz speichern bis zu einem Maximum in Höhe des Avatarwerts. Um diese zu erlangen, kann er z.B. an einem Knoten meditieren (Wahrnehmung+Meditiation 7, pro Erfolg ein Punkt). Hierzu bedarf es keiner Magick !
Ein Magus mit Kern 1 kann darüberhinaus Energie aus Knoten speichern durch einen Effekt ("Der Kick"). Hierbei kann er seinen Avatarwert überschreiten (der ja auch null sein kann).
Er kann auch mittels "Herzblut" Gesundheitsstufen opfern, um sie wie Quintessenz einzusetzen.
Ein Magus mit Kern 3 kann ferner "magische" Strukturen anzapfen, um Quintessenz zu sammeln (z.B. aus einem Talisman oder einem anderen Magus).
Ich hoffe es ist soweit richtig.
Nun habe ich aber einen Spieler, der über die Sphäre Kern verfügt, aber über keinen frei zugänglichen Knoten. Er findet, seine Quintessenz verbrauche sich viel zu schnell. Also kommt er auf den wunderbaren Gedanken, seine Gesundheitsstufen zu opfern, um Quintessenz zu erlangen. Wenn es nur eine Stufe ist, heilt er die natürlich auch innerhalb eines Tages.
Es kam die Frage auf, ob diese Quintessenz sofort ausgegeben werden muss, oder ob er sie (mittels Kern 3 im Zweifel) speichern kann.
Dies hätte zur Folge, dass der Spieler in längeren ingame Pausen sich mit Quintessenz vollsaugen würde ohne Zugang zu einem Knoten.
Die Formulierung der Regeln spricht zwar von "Notfällen" und "alles geben", was für einen unmittelbaren Verbauch der Quintessenz spricht, die Regeln stehen dem jedoch entgegen. Denn:
"Herzblut" ist ein MagickEffekt, mit dem man Quintessenz generiert um andere Magick mit Energie zu versorgen. Da man aber nur einen Magickeffekt pro Runde wirken darf, würde die Energie ja dann immer verpuffen...
Hat jemand Anregungen ?