Die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte und die Größe der Kanzlei sind auf die Beratung und Betreuung von mittelständigen Unternehmen und privater Mandantschaft ausgerichtet.
Unsere Mandanten haben einen persönlichen Ansprechpartner, der den Mandanten betreut und seine Anliegen, Probleme und Wünsche entgegennimmt.
Wir bemühen uns, kein „Juristendeutsch“ zu sprechen. Eine enge Zuammenarbeit mit unseren Mandanten soll zur Qualität der Bearbeitung der Mandate zusätzlich beitragen.
Durch die übersichtliche Größe der Kanzlei wird gewährleistet, daß die Kanzlei kollegial zusammenarbeiten können und der Blick für die relevanten Gesamtzusammenhänge eines Mandates offen bleibt.
1. Es besteht jederzeit die Möglichkeit Besprechungstermine, auch am Wochenende, in Ihrem Unternehmen zu vereinbaren. Ihre Vorteile:
o es kann auf alle betrieblichen Unterlagen kurzfristig zugegriffen werden
o die intensive Besprechung der Angelegenheit bei Mandatsübernahme vermeidet Mißverständnisse, häufige Rückfragen werden entbehrlich, Einzelfragen können später zumeist schnell telefonisch abgeklärt werden.
o weitere zeitaufwendige persönliche Besprechungstermine werden vermieden
Sie sparen Zeit, die Sie für Ihre Arbeit in Ihrem Betrieb benötigen.
Unser Vorteil:
o kompakte zeitersparende Mandatsübernahme und – besprechung
o entspannte Mandanten
o zufriedene Mandanten
2. Das Wochenende ist kein Tabuthema
o ein Problem kann ohne Störungen durch das Tagesgeschäft besprochen werden
3. Selbstverständlich sind wir jederzeit gerne bereit, auf Ihren Wunsch und bei Bedarf auch mit bereits für Sie tätigen Beratern zu kooperieren. Hier kommen Steuerberater oder technische Berater wie Architekten in Betracht.
4. Wir wollen die Rechtsberatung aus einer Hand gewährleisten, so daß unsere Mandanten auch Ihre beurkundungspflichtigen Immobliengeschäften durch unser Büro vorbereiten lassen können. Die Beurkundung kann von einem mit uns zusammenarbeitenden Notar vorgenommen werden.
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stahl
Erbrecht
Unternehmensrecht
Unternehmensnachfolge
Unternehmenskauf/-verkauf
Rechtsformenwahl
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Baurecht (privat/öffentlich)
Vertragsrecht
Strafrecht
Insolvenzrecht / Sanierungen
Zwangsvollstreckung
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Steuerberater
Unsere Preise - Die Gebühren
Sie können bei uns wählen.
Unsere Arbeit kann bei außergerichtlicher Tätigkeit alternativ nach Stundenhonoraren oder nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden.
Der durchschnittliche Stundensatz beträgt derzeit EUR 175,00 zzgl. USt. Er kann jedoch, abhängig vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad einer Sache abweichend hiervon vereinbart werden. Schreib- und Kopierauslagen sowie Fahrtkosten sind gesondert zu zahlen.
Die gesetzlichen Gebühren sind im wesentlichen vom Streitwert und ebenfalls vom Umfang, dem Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung einer Angelegenheit abhängig, sofern es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.
Die Grundzüge hierfür werden wegen Ihres Umfangs auf einer separaten Seite ausführlich erläutert.
In Gerichtsverfahren sind zwingend die gesetzlichen Gebühren zu erheben.
Die gesetzliche Gebührenermittlung
In der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist gesetzlich geregelt, nach welchen Grundsätzen ein Rechtsanwalt die Gebühren für seine Tätigkeit zu bemessen hat.
In den durch unser Büro vorwiegend bearbeiteten Rechtsgebieten des Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechtes kann der Anwalt die Gebühr aus einem Rahmen von 3/10 (30 % ) bis 10/10 (100%) einer vollen Gebühr nach billigem Ermessen bestimmen.
Für die Bestimmung des Gebührenrahmens sind die folgenden Umstände maßgebend:
1. Die konkrete Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
2. Der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
3. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten
Nachdem der Gebührenrahmen ermittelt worden ist, wird auf der Grundlage des sogenannten Streitwertes der Preis der Gebühr aus der nachstehenden Gebührentabelle entnommen. Die Gebührentabelle beinhaltet den Preis einer vollen Gebühr (10/10).
Der Streitwert bestimmt sich aus dem Vermögenswert, um den konkret gestritten wird, beispielsweise der Kaufpreis einer Ware oder die Höhe eines Minderungsanspruchs bei Gewährleistungsansprüchen. Je höher der Steitwert einer Angelegenheit ist, um so höher ist auch das Risikos des Anwaltes für eine Haftung aus seiner Tätigkeit, so daß sich auch daraus die Notwendigkeit ergibt, die Gebühren streitwertabhängig zu bestimmen.
Gebührentabelle
Die Tätigkeit des Anwaltes kann im außergerichtlichen Bereich in einer Beratung (sog. Beratungsgebühr) oder in einer Tätigkeit gegenüber einer dritten Person liegen (sog. Geschäftsgebühr).
Der mittlere Gebührenrahmen bei durchschnittlichem Aufwand beträgt für die Beratung 5,5/10 einer vollen Gebühr. Bei einer ersten Beratung ist die Beratungsgebühr auf einen Höchstbetrag von EUR 175,00 netto begrenzt.
Bei einer Tätigkeit gegenüber Dritten beträgt die durchschnittliche Geschäftsgebühr 7,5/10 einer vollen Gebühr. Mit dieser Gebühr ist der gesamte Schriftverkehr, unabhängig von der Anzahl der geschriebenen Briefe, abgegolten, sofern die Korrespondenz nicht überdurchschnittlich umfangreich ist.
Sofern Ihr Anwalt in Ihrem Auftrag die Angelegenheit mit der Gegenseite, telefonisch oder persönlich bespricht, entsteht eine weitere sogenannte Besprechungsgebühr in gleicher Höhe. Die Besprechung einer Angelegenheit beschleunigt häufig die Erledigung einer Angelegenheit, beseitigt und vermeidet Mißverständnisse und beugt einer weiteren Verhärtung der gegenseitigen Positionen vor.
Wenn die Angelegenheit vergleichsweise durch gegenseitiges Nachgeben der Beteiligten erledigt wird, entsteht zusätzlich eine Gebühr die 15/10 einer vollen Grundgebühr beträgt. Durch den Abschluß eines Vergleiches werden im Interesse beider Seiten oft weitere Kosten (Gerichtskosten/ Sachverständigenkosten/ Kosten für Zeugen) vermieden, die ein Rechtsstreit, desssen Ausgang nicht selten wegen einer unklaren Beweislage offen ist, verursachen kann. Dies gilt um so mehr, als in diesen Fällen oft auch nach Durchführung eines Rechtstreites ein Vergleich geschlossen wird, der ebenfalls eine Vergleichsgebühr, allerdings in Höhe von 10/10 auslöst.
Stundenhonorare
Auf den ersten Blick erscheint der Preis von EUR 175,- zzgl. Umsatzsteuer im Verhältnis zu den Stundenhonoraren von anderen Beratern oder Handwerkern verhältnismäßig hoch. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen werden mit diesen Gebühren alle Kosten des Anwaltes abgegolten. Der Anwalt hat nicht die Möglichkeit, Gewinne, wie sie sich durch den Verkauf von Waren in Gewerbebetrieben neben den Arbeitskosten ergeben, zu erzielen.
Das Stundenhonorar umfaßt alle Kosten des Anwaltes:
· für alle Leistungen seiner Mitarbeiter
· Fertigen von Schriftsätzen
· Aktenverwaltung (Fristenkontrolle ect.)
· Telefondienste
· das Vorhalten der modernen Kanzleiausstattung
· das Vorhalten der aktuellen Rechtsprechung und Literatur
· Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (Lehrgangs- und Übernachtungskosten)
· Fortbildung durch das zeitintensive Studium von Fachzeitschriften
· Vemögenshaftpflichtversicherung
· Beiträge zu berufsständigen Organisationen
· Außendarstellung der Kanzlei in Telefonbüchern, Gelben Seiten und Internet
Die Vereinbarung von Stundenhonoraren hat sich insbesondere für gewerbliche Mandantschaft bewährt. Die Kosten der außergerichtlichen Rechtsberatung für einen Betrieb kann genauer eingeplant und kalkuliert werden. Aber auch für Privatmandanten kann sich im Einzelfall die Vereinbarung eines Stundenhonorars bei hohen Streitwerten anbieten.
Tätigkeit im Rahmen eines Prozesses
Von den Gebühren der BRAGO für gerichtliche Verfahren darf Ihr Anwalt nicht abweichen. Die Vereinbarung eines Stundenhonorares kommt hier daher nicht in Betracht.
Im Rahmen eines Rechtsstreites entstehen die Gebühren, entsprechend den Prinzipien der oben dargestellten außergerichtlichen Gebühren.
1. für das Einreichen einer Klage oder die Erwiderung auf eine Klage unabhängig von der Anzahl der erforderliche Schriftsätze.
2. Für das mündliche Verhandeln vor dem erkennenden Gericht
3. Für die Mitwirkung an einer eventuell erforderlichen und von dem erkennenden Gericht angeordneten Beweisaufnahme
4. Für den Abschluß eines Vergleiches
In gerichtlichen Verfahren entsteht jeweils eine Gebühr in Höhe von 10/10 für jede vorgenannten Tätigkeit.
Wer hat die Kosten zu tragen?
Grundsätzlich ist der Mandant verpflichtet, die Gebühren seines Anwaltes zu tragen. Er hat allerdings in vielen Fällen das Recht, die Erstattung der Gebühren von seinem Gegner zu verlangen. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
1. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
2. Wenn der Gegner einen berechtigten Anspruch zunächst zurückweist.
3. Im Prozeß
Hier wird die Kostentragungverpflichtung durch das Gericht im Urteil im Verhältnis nach dem jeweiligen Obsiegen oder Unterliegen der Prozeßparteien aufgeteilt. Diese Entscheidung betrifft dann nicht nur die Frage, wer die entstandenen Anwaltskosten, sondern auch, wer die durch das Verfahren entstandenen Gerichtskosten, Zeugengebühren und Sachverständigenkosten zu tragen hat.
Rechtschutzversicherung
Die Rechtsversicherung zahlt die Kosten für die Beratung und Tätigkeit Ihres Anwaltes, wenn Ihnen auf Ihre Anfrage für eine Rechtsangelegenheit bedingungsgemäß Deckungszusage erteilt worden ist.