1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Also in Bezug auf die Con-Ordnung muss ich bei allem Respekt sagen schiesst ihr übers Ziel hinaus. Da muss ich Serafin leider recht geben.
Mal davon abgesehen dass ich persönlich euren Verein eh nie wirklich mochte und ich eigentlich auf eure Con gehen wollte (immerhin gibt man Leuten immer ne zweite Chance), ist das bei allem Respekt ein klarer Punkt der für mich gegen diese Con für mich spricht.
Wie soll da eine familiäre Atmosphäre aufkommen? *kopfschüttel*
Wollt ihr nicht gleich wie auf eurem Mittelaltermarkt einen Büttel aufstellen der die Hausordnung laut vorliest?

Mal davon abgesehen habt ihr bei den Filmen einen sogar regionalen Film vergessen den ihr hätte zeigen können:

Die Legende von Derdriu und Noisi - Jetzt im Kino!
 
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Also, ich würde sagen die Hausordung ist einfach per copy&Paste aus der Hausordnung für die Märkte abgeschrieben. Aber mal die punkte, die Serafin angesprochen hat:

1.) Taschen durchsuchen: DAS ist ein no-go, weder auf einer con noch auf einem mittelaltermarkt, und das solltet ihr SOFORT wegstreichen. Im BESTEN fall ist das eine verletzung der persönlichkeitsrechte, und im schlimmsten fall... ja. Ihr dürft das nicht. Wenn ihr versucht das durchzusetzen und ich wehre mich ist das rechtlich notwehr, und ihr verliert. Wenn ihr mich der räumlichkeiten verweiset kann ich klagen, und werde wahrscheinlich damit durchkommen. Punkt. Da hat die Polizei KL sogar während der WM ohne verdacht von abstand genommen.

2.) Betäubungsmittel: Was Serafin gesagt hat. Manche handelsüblichen Schmerzmittel können sogar unter diese Klausel fallen - und ich würde nicht versuichen, jemanden wegen seines Rheumamittels des platzes zu verweisen... ;)

3.) Ihr könnt die rechte an Bild- und Tonaufnahmen in dieser form nicht beanspruchen. Aus. Die rechte zur privaten verwertung solchjer aufnahmen liegen IMMER beim NUTZER. Zur Privaten verwendung gelten unter anderem auch die veröffentlichung in Online-Foren, Online-Fotoalben, Blogs und ähnliches. Eine solche Forderung stellt nicht mal die FIFA, und ihr würdet vor Gericht niemals damit durchkommen.


Ich würde zwei sachen DRINGEND empfehlen:
1.) Wer auch immer eure Hausornung erstellt hat, er hat hier mist gebaut. Ich würde das ganze definitiv von einem unabhängigen Juristen prüfen lassen, statt blind aus den verschiedenen Vorlagen abschreiben.

2.) Ändert das. Möglichst noch heute. Wenn das so am Con-WE noch online steht - oder ich sogar erleben muss das ihr das so versucht durchzusetzen - WIRD das in meiner Berichterstattung erwähnung finden, und ich denke, Die Legende hat nach aussen hin bereits genug Rufprobleme, oder?
 
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Ich möchte nur nochmal sicherstellen, dass ich hier nicht falsch verstanden werde. Ich möchte hier niemandem ans Bein pissen oder dergleichen.

Mir sind eben nur beim Betrachten der Homepage eben diese Dinge aufgefallen und ich finde sie äusserst unschön und auch eher kontraproduktiv.
 
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Hi,

bin zwar neu hier, habe mir aber auch ein paar Gedanken zu dem zuletzt diskuttierten Thema Huas/Con-Ordnung gemacht und möchte meine Meinung kundtun.

Ich glaube, hier schießen auch einige Interpretatoren (keine Ahnung obs das Wort gibt) übers Ziel hinaus.

1) Taschenkontrollen: Schon mal jemand ein Fussballspiel besucht? Da gibts Leibesvisitationen und Taschendurchsuchungen, ohne das kommt man gar nicht rein! Ich glaube aber kaum, daß die Orga bei dem Event Zeit und Lust hat jeden einzelnen zu kontrollieren, das ist ja wohl vollkommener Quatsch. Die wollen doch wohl nur sicher gehen, daß da halt nix illegales reingeschleust wird Oder wie findet ihrs, wenn der verrückte Geode am Nebentisch seinen Ritualdolch aus dem Rucksack zieht um an seinem Nebenmann das Opferritual zu demonstrieren?;)

2) Betäubungsmittel: An Infernal Teddy: dein Petzauge zeigt mir, daß du tatsächlich über den Punkt nachgedacht hast. Aber vielleicht sollten sie den Punkt wirklich ändern, so daß jedem klar werden kann, daß illegale Drogen gemeint sind. (Was auch sonst ???)

3) Foto, Ton, usw.: Ich denke, da sind hauptsächlich die Sachen gemeint, die vom Veranstalter selbst gemacht werden. Heißt also, jeder Besucher unterschreibt quasi einen Model-Release und überträgt die Rechte am von ihm gemachten Bild usw. an den Veranstalter. Zufällig bin ich Fotograf und hab mich da grad in letzter Zeit ein bischen Schlau gemacht. Will damit sagen, wenn du, mit deiner sauteuren Fotoausrüstung ein Bild von mir machst, ohne von mir einen Model-Release-Vertrag unterschreiben zu lassen, darfst du mit deinem sauteuren selbstentwickelten Bild gar nix machen, außer es dir vielleicht alleine zu hause anschauen. ;)

Ausserdem wollen die bestimmt nur verhindern, daß jemand mit Bildern von dieser Con für ne eigene Veranstaltung Werbung macht. Ich habe gehört, im Mittelalterbereich sei das bereits vorgekommen.

Nichts für ungut, aber man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen, wenn man das will.

Ich werd da hin gehen um Spaß zu haben, weder um meinen Nachbarn umzubringen, noch mich zu bekiffen und ich werd auch keine illegalen Fotos von meinen Mitspielern machen. ;)

Hoffe, ich habe hier als Neuling nicht allzusehr auf den Putz gehauen, aber ich verfolg das hier schon ne Weile und jetzt war der Punkt, was zu sagen.

An alle einen ganz lieben Gruß,
Tyleets Dad
 
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Deine Argumentation in allen Ehren, aber sie leigt ziemlich daneben. Eine Convention ist zunächst einmal eine öffentliche Veranstaltung. Daher wird dein Recht am eigenen Bild schonmal ausser Kraft gesetzt. Vergleiche dazu auch §22 bzw. §23 KunstUrhG (Ausnahmen), wonach das Recht am eigenen Bild ausser Kraft gesetzt wird, wenn du dich auf Versammlungen, Umzügen u.ä. Vorgängen befindest. Wenn du, als Besucher, auf eine öffentliche Veranstaltung gehst, musst du damit rechnen dabei auch abgelichtet zu werden, so die übliche Begründung des Gesetzgebers. Darum geht es hier aber gar nicht. Es geht hier viel mehr darum, dass mit der Hausordnung sämtliche Rechte an Bildern, Tonbandaufnahmen u.ä. an den Veranstalter abgetreten werden. Und das ist eine ganz andere Geschichte. Es geht hier nicht um einen implizierten Model-Release Vertrag dem man als Besucher dem Veranstalter zugesteht, sondern um die Rechte am Bild.

Der Vergleich mit den Securitykräften eines Fussballspiels ist ein wenig übertrieben, findest du nicht? Es ist eine völlig andere Situation, ob jemand mich mit einem Scanner einmal abfährt um bei einer Veranstaltung mit 40.000 Besuchern, bei denen REGELMÄSSIG Krawalle auftreten, Ausschreitungen zu verhindern. Da greift im übrigen auch wieder von mir genannte Situation mit Verdachtsmoment, etc. Zudem besitzen die entsprechenden Securityfirmen auch die Notwendigen staatlichen Lizenzen bzw. Vereinbarungen um das durchzuführen. Dennoch, der Vergleich ist ausserhalb jedes Rahmens und absolut unpassend. Und auch der Hinweis auf den Opferdolch ist leider absolut falsch. Zum einen wird das tragen und führen sowie mitbringen von Waffen in der Hausordnung an anderer Stelle ohnehin untersagt und zum anderen ist so eine Situation nichts, was auch nur im entferntesten mit einer Taschenkontrolle zusammenhängt. Das ist dann ein Fall für Security und Polizei.

Auch diese indirekte Kriminalisierung die du hier betreibst gefällt mir nicht. Die Art mit der du argumentierst erinnert mich sehr an die Argumente von Schäuble und Co. So Marke "Was hast du denn gegen Taschenkontrollen, du hast doch nichts zu verbergen oder?" Nein, wieso, muss ich denn etwas zu verbergen haben, wenn ich mein Recht auf Privatsphäre und dessen Unantastbarkeit in Anspruch nehme? Oder habe ich dann gleich vor "meinen Nachbarn umzubringen, mich zu bekiffen und illegale Photos zu machen", wenn ich auf dieses, mir zustehende Persönlichkeitsrecht poche?
Der Punkt ist nicht, das ich etwas Falsches tue oder tun will, ganz im Gegenteil, der Punkt ist doch, das mit dieser Hausordnung gerade eben ein ethisch und moralisch fragwürdiges (und ich bin sicher auch rechtlich zumindest in einer Grauzone, meines Wissens nach sogar eher unrechtes) Verhalten legitimiert werden soll. Auch ein Kaufhausdetektiv darf ohne meine Einwilligung meine Tasche nicht durchsuchen. Er kann mich allenfalls, auch gegen meinen Willen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (sog. "Bürgerverhaftung") - nicht mehr und nicht weniger.
 
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Brrrrr. Halt. Stopp. Ich will hier nicht die gemüter erhitzen, generell bin ich bereit Aussagen/Punkte zu überarbeiten. Daher erstmal Danke für das Feedback - auch wenn einige Aussagen schon... Nuja recht hart sind (meiner Meinung nach), aber der Reihe nach:

Punkt 1 den es zu besprechen gilt: Taschenkontrollen

Das Aufsichtspersonal ist im Rahmen der erforderlichen Arbeit weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Es ist zur Kontrolle von Taschen und Kleidung berechtigt

Wenn ich es etwas laxer ausdrücken darf: Ich verstehe Eure Reaktion nicht so ganz... ich lese da kein "100% Bag Control"?

Nun mal meine Sicht so als Mitveranstalter: Wir wollen nur das Beste für unsere GEMEINSAME Veranstaltung, denn ohne Euch wird sie nix. Wir stellen hier niemanden unter Generalverdacht - wo kämen wir dahin. Es geht um etwas anderes (was ich gleich erkläre), aber ich habe mich an Vorgaben, Ratschläge und Hausordnungen anderer Großer Cons gehalten bzw angelehnt.

Was meine Suche so im Vorfeld ergab:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_musterhausordnung.pdf
FEDCON - Europe's biggest STAR-TREK & SCIFI-Convention
Con-Regeln - DoKomi 2009
ConTopia - Die Con im Tal!
WolfEvents Deutschland Mitteilungen
MMC-Berlin - Mega Manga Convention - Die Manga und Anime-Convention in Berlin
AniMaCo - Die Anime und Manga Convention in Berlin - Hausordnung

Nun die Gegenfrage: Wenn wir Verbote (die anscheinend auf Verständnis stoßen) aussprechen, wie wollen wir die kontrollieren? Insofern haben wir mit diesem Passus darauf hingewiesen, dass wir gedenken in solch einer Art Kontrollen auszuführen. Diese geschehen weder willkürlich oder generell... Also: sagt mir wie ich dies besser formulieren kann.

Das das klar ist: ich will nicht sehen ob Ihr eigene Speisen und Getränke dabei habt, denn "so etwas kann man bei einer solchen Veranstaltung gar nicht verbieten" (waren etwa die Worte die ich im Gespräch mit dem Catering Service (nun das Hotel) betonte *g*)

Kurz mal so nebenbei was hier das eigentliche Problem ist: Ich liebe kurze, knappe und richtige Aussagen...
...und ecke damit häufiger an. Meine Vorstandskollegen stöhnen da schon als - die Vereinssatzung haben wir auch gestrafft. Inhaltlich dasselbe, nur halb so groß - eben alles beschwichtigende weg und nur den Kern erwähnt.

Punkt 2: Betäubungsmittelgesetz

Verboten... Betäubungsmittel (Drogen) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes

Jo, da habe ich wohl zuviel - und: diesmal wars wirklich nur - kopiert (Ihr könnt Euch ja raussuchen welche Punkte den obigen Quellen entsprechen *g*)... Nicht jedes Rad läuft rund und nicht jede Hausordnung sagt das aus was der Urheben aussagen will - aber neu erfinden wolte ich halt auch kein Rat... äh eine Ordnung.

Ich mache es so wie Serafin schrieb (weil es so gemeint war - Danke): "Verboten sind illegale Drogen"

Punkt 3: Bild und Tonaufnahmen

Die Rechte auf alle auf der Veranstaltung gemachten Bild- und Tonaufzeichnungen liegen beim Veranstalter. Eine rein private Verwertung und Veröffentlichung ist im Allgemeinen gestattet. Weitere Nutzung erfordert eine schriftliche Erlaubnis seitens des Veranstalters

Serafin: Am Schluss verlangt ihr noch Lizenzgebühren für ein Photo welches ICH mit MEINER Ausrüstung gemacht und auf MEINE KOSTEN entwickelt habe.

Warum ich das schrieb - Erfahrung und Vorlagen!

Erfahrung: ein Veranstalter (Mitbewerber) hat MIT MEINER Collage von UNSEREM Markt Werbung für SEINEN EIGENEN gemacht. Ich erfuhr zu spät davon - er hätte es sowieso gedurft aber um eine Verlinkung (die es nicht gab) wäre toll gewesen. So ka?

Vorlagen: siehe oben und unten mal die FIFA *g*

Was wollte ich damit ausdrücken: das keiner kommerziellen Erfolg aus der gemeinschaftliche Leistung zieht. Dies kann er nach Absprache tun, jedoch nicht ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Mir geht es nicht um irgendwelche Berichterstattung, Gallerien, Slideshows... nur um die Gewinnabsicht bei der ungefragten Nutzung. Ist das unlauter?

Infernal Teddy: Ihr könnt die rechte an Bild- und Tonaufnahmen in dieser form nicht beanspruchen. Aus. Die rechte zur privaten verwertung solchjer aufnahmen liegen IMMER beim NUTZER. Zur Privaten verwendung gelten unter anderem auch die veröffentlichung in Online-Foren, Online-Fotoalben, Blogs und ähnliches.

Nuja, manche können dies doch einschränken - hier mal die FIFA (mit zwinkerndem Auge zu Infernal Teddy) denn die geht noch einen Schritt weiter - sie verbietet die Veröffentlichung generell - weil sie ja ein wirtschaftliches Interesse an der Vermarktung diese Rechte hat:
5. Ton- und Bildaufnahmen

5.1 Jeder Ticketinhaber, der ein Spiel besucht, erkennt ausdrücklich an, dass es sich um ein öffentliches Ereignis handelt, das aufgenommen wird. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig ist jede Person, die ein Spiel besucht, damit einverstanden, dass ihre Stimme, ihr Bild, Foto und Abbild auf unbegrenzte Zeit durch Direktübertragung oder mittels aufgenommener Videobilder, Ausstrahlung, Streaming oder sonstiger Übertragung oder Aufnahme, Fotos oder sonstiger gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt) unentgeltlich verwendet werden kann, und stimmt unwiderruflich der Nutzung ihrer Stimme, Bilds, Fotos oder Abbilds durch die FIFA oder von der FIFA zur Nutzung dieser Medien ermächtigten Dritten zu. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts verzichtet jeder Ticketinhaber im Voraus auf alle Rechte und Handlungen gegen eine solche Nutzung. Bei Nutzung dieser Medien unterliegt die FIFA (und von der FIFA in Bezug auf die Nutzung dieser Medien ermächtigte Dritte) sämtlichen anwendbaren Gesetzen und hält diese ein.

5.2 Ticketinhaber dürfen Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder oder Beschreibungen des Spiels (oder Ergebnisse oder Statistiken des Spiels) ausschließlich zu privaten Nutzungszwecken aufnehmen oder übertragen. Es ist strengstens untersagt, Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des Spiels, als Ganzes oder in Teilen, für jegliche Art von öffentlichem Zugang zu verbreiten und zwar ungeachtet der Übertragungsform, sei es über das Internet, Radio, Fernsehen, Mobiltelefon, Datenzubehör oder ein anderes gegenwärtiges und/oder zukünftiges Medium (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt). Ticketinhaber dürfen keine andere(n) Person(en) bei der Ausübung dieser Aktivitäten unterstützen.

@Serafin
Ich habe mich gerade ziemlich über diese Punkte aufgeregt. Bitte, tut euch selbst einen Gefallen und überarbeitet das. Ich kann verstehen wenn man als Veranstalter auf Nummer Sicher gehen möchte, aber diese drei Punkte sind wirklich nicht nur übertrieben sondern absolut unverschämt. Wer auch immer sie verfasst hat, hat es da zu gut machen wollen.

@Infernal Teddy
Wer auch immer eure Hausornung erstellt hat, er hat hier mist gebaut. Ich würde das ganze definitiv von einem unabhängigen Juristen prüfen lassen, statt blind aus den verschiedenen Vorlagen abschreiben.

"Ich = Schuldig" - "Setzen! Sechs" *zwinker*

Die Prüfung des Juristen steht noch aus... Aber wie Du siehst machen das wohl die wenigsten - aber der Tipp ist gut und imNotfall Gold wert. Eigentlich machen wir das viel zu oft - warum hier nicht? Trotzdem: Danke.

@Infernal Teddy
Also, ich würde sagen die Hausordung ist einfach per copy&Paste aus der Hausordnung für die Märkte abgeschrieben.

Nein, dort sind ähnliche Punkte drin, ganz einfach weil einige Regeln bei größeren Veranstaltungen nötig sind - aber ein angelehntes Schreiben (siehe oben) gebe ich unumwunden zu - aber halt nicht an unserer MM-Ordnung.

@sleepthief
Wie soll da eine familiäre Atmosphäre aufkommen? *kopfschüttel*
Papier ist geduldig - wir haben bei unsere MA-Märkten so selten auf unser Papier gepocht - selbst bei groben Verstößen. Wenn es nicht gegen Eigentum, Leibliches Wohl oder die Guten Sitten geht sind wir gerne bereit über alles zu reden. Ich denke schon, dass unter diesem Aspekt sehr wohl eine angenehme Atmosphäre aufkommen kann.

Wollt ihr nicht gleich wie auf eurem Mittelaltermarkt einen Büttel aufstellen der die Hausordnung laut vorliest?

Hmmm... Da ist das ein "Showprogramm" und steinalt - eben wie aus dem Mittelalter *g* Wenn da jemand unsere Hausordnung verlesen würde.... laaaaaangweilig *ggg*

Mal davon abgesehen habt ihr bei den Filmen einen sogar regionalen Film vergessen den ihr hätte zeigen können: Die Legende von Derdriu und Noisi - Jetzt im Kino!

Danke für den Tipp - ist vielleicht was für Con II (wenn Euch die erste trotz der Ordnung gefällt und Ihr wieder kommen wollt)

-x-x-x Nachtrag weil Serafin inzwischen schrieb -x-x-x-

Vielleicht habe ich auch einfach nur Pech mit der Auswahl der Punkte unserer Con-Ordnung gehabt.

Ich muss aber auch gestehen ich hätte andere Punkte eher als Ziel einer Kritik gesehen (will ich nun aber auch nicht nennen *duck*)

Vielleicht hast Du ja auch eine Idee, wie wir uns als Veranstalter rechtlich absichern können (Taschenkontrolle) bzw. das Gesamtwerk "Legendenreich" schützen können (Bilder) - oder überteibe ich da wicklich so. Jetzt nachdem ich versucht habe die Beweggründe zu erläutern?
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

@Serafin:

Ja, gegenüber offiziell akreditierten Fotografen, vergleichs doch mal mit nem Konzert, da sind solche Aufnahmen einfach verboten! Dann kann mans noch nicht mal privat nutzen. Bin nachwievor der Meinung, daß das viel zu extrem gesehen wird. Wie ich schon geschrieben habe, willst du denn, daß wenn du sehr viel Herzblut in eine eigene Veranstaltung gelegt hast, daß jemand mit Bildern davon Werbung für eine eigene evtl. Konkurrenzveranstaltung Werbung macht oder mit Bildern von deiner Arbeit Reibach macht? Siehs mal von der Seite.

Klar, hab ich extra, aber, ich denke du hast weitergelesen, oder? Denkst du wirklich, die wollen jeden und alles kontrollieren, ohne das tatsächlich begründeter Verdacht besteht, wie z.B. ein Besucher kann schon beim reinkommen nicht mehr grade stehen oder ähnliches. Ich denke, du machst dir da Gedanken um ungelegte Eier. Ich glaube nicht, daß da auch nur eine einzige Tasche kontrolliert wird. Wie sollen das gehn?

Es lag mir auch nichts ferner, als irgend jemanden zu kriminalisieren, ich gehe genauso davon aus wie du, daß zu ner Rollenspielconvention keiner geht, der dort was illegales zu tun vorhat. Aber soll man, nur weil man von der Gutheit der Menschen ausgeht keine Regeln aufstellen? Und sich Optionen offenhalten. Dein Vergleich mit dem Kaufhausdetektiv ist ganz passend und zeigt doch das Bewusstsein für die Problematik. Genauso wird das im Zweifelsfall (der, wie oben geschrieben bestimmt nicht eintrifft) dort auch ablaufen, wie denn sonst?

Ich dachte, meine Smileys zeigen, daß ich bei meinen Beispielen extra übertrieben habe, aber wie man so schön sagt, "Die Botschaft entsteht beim Empfänger!" So auch mit den Aussagen und Regeln einer Con-Ordnung. Ich les mal nach, obs solche Formulierungen nicht in anderen Con-Ordnungen auch gibt.

Nichts wird so heiß gegessen wies gekocht wird.
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Um dem ganzen nochmal die Schärfe zu nehmen, die hier wohl entstanden ist (denn diese war in der Form nicht beabsichtigt), ein paar kurze Verbesserungsvorschläge.

Ich würde den Passus mit den Taschenkontrollen durchaus in der Hausordnung lassen, sofern er umformuliert wird. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Passus will ich ja gar nicht abstreiten, nur die Form bzw. die Formulierung ist es, die mich etwas stört. Natürlich sehe ich das als absolut Gerechtfertigt an, wenn Hans Müller mitbekommt wie Franz Fezus ihm sein goldenes Ei mopst und in die eigene Tasche steckt, dass man dann als Veranstalter Franz Fezus bittet, die Tasche doch mal zu öffen (ACHTUNG auf die Formulierung: Es kann sich nur um eine Bitte handeln) - tut er dies nicht, so steht es dem Veranstalter absolut an, Franz Fezus bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Daher würde ich einfach dergestalt umformulieren:
Das Aufsichtspersonal ist im Rahmen der erforderlichen Arbeit weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. In begründeten Fällen kann es zu Kontrollen von Taschen und Kleidung kommen.
In dieser Form kann ich absolut damit Leben, ich denke jeder andere auch. Das klingt weniger streng und aggressiv und sagt im Ende das selbe aus, wie das, was vom Veranstalter beabsichtigt war (aber bei mir falsch ankam ob der Formulierung).

Den Passus mit den Rechten an Bild- und Tonmaterial würde ich auch einfach etwas umformulieren. Wenn ich als Photograph hingehe und mache Bilder auf der Con und nehme später für eine Ausstellung Eintrittsgelder, in der Bilder dieser Con zu sehen sind, sehe ich jetzt beispielsweise kein Problem. Ganz im Gegenteil, das ist wohl eher noch eine positive Werbung. Wenn allerdings jetzt der "LauterCon" (imaginärer Name) Werbung macht mit Bildern von der Legendenreich, so ist das eine ganz andere Geschichte. Beides ist eine Verwertung über den privaten Rahmen hinaus. Hier ist es also gar nicht so einfach, vernünftig zu formulieren. Auf jeden Fall sollte (meiner Ansicht nach) die Rechtsübernahme durch den Veranstalter aus der Formulierung raus. Nur wie man es besser formulieren kann, ist gar nicht so einfach.
Was mir einfiele wäre:
Bei Nutzung von auf der Veranstaltung angefertigtem Bild- und Tonmaterial für Werbe- [hier andere nicht erwünschte Zwecke einfügen]zwecke wird eine schriftliche Genehmigung seitens des Veranstalters benötigt.
Ob das so in der Form ausreicht? Keine Ahnung, es lässt aber auf jeden Fall die Rechte am eigenen Werk unangetastet (das ist der Punkt um den es mir ging).

@ junale: Wie ich bereits Eingangs schrieb, so kann ich mir die Beweggründe für die Con-Ordnung schon sehr gut vorstellen (ich habe schließlich schon bei einigen Cons und auch anderen Veranstaltungen selbst als Orga mitgewirkt). Ich sehe und sah darin auch nie eine böswillige Absicht (wie es hier wohl stellenweise aufgefasst wurde oder rüber kam), es waren nur Punkte, die mir eben negativ aufgefallen sind (nichtmals die Intention der Punkte, die sind völlig legitim - lediglich deren "Ausführung").
Ich hoffe die Vorschläge sind halbwegs brauchbar, immerhin soll das ja konstruktive Kritik sein. :)

@ Tyleets Dad: Natürlich kann man einfach ein Verbot aussprechen. Das ist eine ganz andere Geschichte. Und wie (offenbar leider nicht klar hervorgegangen) ich schon bemerkte geht es mir ja nicht darum, für den Con schädigende Elemente jedweder Art zu legitimeren, ganz im Gegenteil. Sondern nur darum, dass die Art der Umsetzung mancher Punkte eben zu wünschen übrig lies. Nicht mehr und nicht weniger. ;) Im übrigen mache ich mir immer VORHER Gedanken. Hinterher ist meistens zu spät. :p
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

@Serafin
Also habe jetzt zwei der drei Punkte durch Deine Formulierungen ersetzt - da dies ja dem entsprechen was ich damit ausdrücken wollte.

Den Passus mit den Rechten an Bild- und Tonmaterial würde ich auch einfach etwas umformulieren. Wenn ich als Photograph hingehe und mache Bilder auf der Con und nehme später für eine Ausstellung Eintrittsgelder, in der Bilder dieser Con zu sehen sind, sehe ich jetzt beispielsweise kein Problem. Ganz im Gegenteil, das ist wohl eher noch eine positive Werbung. Wenn allerdings jetzt der "LauterCon" (imaginärer Name) Werbung macht mit Bildern von der Legendenreich, so ist das eine ganz andere Geschichte. Beides ist eine Verwertung über den privaten Rahmen hinaus. Hier ist es also gar nicht so einfach, vernünftig zu formulieren. Auf jeden Fall sollte (meiner Ansicht nach) die Rechtsübernahme durch den Veranstalter aus der Formulierung raus. Nur wie man es besser formulieren kann, ist gar nicht so einfach.
Was mir einfiele wäre:

Bei Nutzung von auf der Veranstaltung angefertigtem Bild- und Tonmaterial für Werbe- [hier andere nicht erwünschte Zwecke einfügen]zwecke wird eine schriftliche Genehmigung seitens des Veranstalters benötigt.

Ob das so in der Form ausreicht? Keine Ahnung, es lässt aber auf jeden Fall die Rechte am eigenen Werk unangetastet (das ist der Punkt um den es mir ging).

Ich gebe Dir Recht das positive Werbewirkung gewünscht (und auch gefördert wird). Grundlegend denke ich ist Deine Formulierung nicht schlecht, aber auch hier wieder meine Vereinfachungsmanie:
"Bei Nutzung von auf der Veranstaltung angefertigtem Bild- und Tonmaterial für kommerzielle Zwecke wird eine schriftliche Genehmigung seitens des Veranstalters benötigt."

Klar ist dies härter, aber so bekomme ich wenigstens mit, wenn einer unsere Veranstaltug kommerziell verwerten will. Nicht das ich dafür Kohle will, aber man kann andere Dinge fordern - nicht nur erbitten - *zwinker*, denn z.B. ein Belegexemplar hätte ich schon gerne im Vereinsarchiv *g*

Denke Du verstehst was ich damit bezwecken will, oder?

Wir können uns ja mal auf der Con zusammensetzten und ein Programmpunkt "Orga-Workshop - Erfahrungsaustausch" initiieren, was meinst Du *g*
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Japp, klingt sehr gut. Und ich muss mich auch sehr bedanken, dass man seitens der Orga sehr schnell und offen an die Kritikpunkte herangegangen ist. Das ist ein wirklich gutes Positivbeispiel. Respekt!

So ein Orga-Erfahrungsaustausch ist sicherlich sinnvoll. Ich denke, gerade auch mit den Leuten vom Conring Südwest lässt sich da sehr gut was machen.
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Jojo, dann hat die Diskussion trotz etwas Schärfe ja doch was genutzt.

Gefällt mir gut, wie das ganze jetzt am Ende gelaufen ist.
Und das aus der zuerst negativen Kritik eine positive wurde find ich toll.

Dann können wir uns ja jetzt wieder alle auf ne tolle Con freuen.

Ich befürchte fast, ich werd Samstags gar nicht zum spielen kommen,
weil ich mich total auf die drei Feder&Schwert-Autoren freue und Eva Widermann
und Lydia Schuchmann kennenlernen will.

Man hört und sieht sich. :D
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Fährt jemand aus der Ecke Freiburg hin mit dem Auto und könnte mich mit und wieder mit zurücknehmen auch Morgens um 2 Uhr dann oder um Mitternacht wen man eben Lust hat da ich keine Zeit leider habe da zuschlafen und die Bahn nicht wirklich gut fährt

gruss dragon
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Meine Lesechecks hier im Forum undauf der Homepage habe ich alle nicht geschafft und frage daher einfach mal:

Gibt es auch eine Art Flohmarkt wie auf der FeenCon? Dann hätte ich nämlich wieder Einiges mitzubringen... :D
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Die FeenCon ist vorbei und wir haben weitere schöne Neuigkeiten für Euch...

Spielrunden
Neben den vorangemeldeten Spielrunden (im Moment Platz für 132 Spieler - ohne den Pegasus Demo-Marathon) ist noch genügend Platz für spontane Runden, dennoch würden wir uns über ein paar weitere Spielleiter, die Ihre Runden jetzt schon anmelden freuen...

Verlagsstände
  • 13Mann
  • Brave Halfling Publishing
  • Manticor
  • Torsten Low
  • Verlag für Fantasy- und Science Fiction-Spiele
Diese Verlage haben einen Stand bei uns angemeldet...

Weitere Lesungen (dadurch insgesamt elf):
  • Torsten Low liest aus seinem Werk "Lichtbringer" in einer ambientischen Nachtlesung
  • Torsten Low liest aus einem weiteren Buch (Überraschung)

Frisch eingetroffene Workshop - Details I: Offener Workshop: Atmosphäre am Spieltisch I+II von Christoph Maser

Stimmung und Atmosphäre kann am Spieltisch und im Spiel entstehen, gerade dann, wenn es spannend oder packend werden soll? egal ob in Horror-, (Dark)Fantasy- oder SciFi-Szenarien.

Neben dem geschickten Einsatz von Musik, Licht und der richtigen Spielumgebung können hier auch verschiedene Erzähltechniken sowie Stilelemente (Geskriptete Szenen, Zeitachsen, das Googlepuzzle, etc) die Spieldichte, bzw. Spannung erhöhen oder das Spielen reibungsloser machen. Da das Rollenspiel das Erzählen nicht erfunden hat, verraten Medien wie Filme, Bücher und Hörspiele und natürlich Theater und Sprecherziehung einige Tricks, Ideen und Techniken für Spielleiter und Spieler.

Neben Einblicken in die nicht ganz so schnöde Theorie aus z.B. Psychologie, Dramaturgie und Strategischem Kochen stehen vor allem direkt im Spiel verwertbare Elemente im Zentrum. Das ist ein straffes Programm, für das uns am Nachmittag mit dem ersten Zeitslot viel Zeit zur Verfügung steht.

Hier ein kleiner Ausblick auf das (mögliche) Programm:

Das Zauberwort Kommunikation
  • Absprachen vor, während und im Spiel
  • Offenes Feedback und gemeinsame Planungen
  • Spielrundeneinladung oder sog. ?Verträge?
  • Etc.
    Musik im Spiel
  • Grundlegendes in aller Kürze, weil wir es alle schon so oft gehört haben
  • Der V-Effekt: Musik im Spiel auch mal anders
    Die Charaktere als Pfeiler der Atmosphäre
  • Charakterhintergründe
  • Gruppenzusammenstellung
  • Gruppenmotivation
  • Etc.
    Spieler sind die besseren Spielleiter
    Erzählwerkzeug Zeitebenen
  • X // X -1 // X -2: Ein effektives und leichtes Stilelement
    Nicht-Spieler-Charaktere
  • NSCs als Fundamente für sog. "persistente? Welten
  • Funktion vs. Vitalität // Gattung vs. Persönlichkeit // Requsite vs (NS)Charaktere // Re-Agieren vs. Agieren
  • Von anderen Medien lernen und Klitsches umdrehen
  • Das GOOGLE-Puzzle
  • Etc.
    Erzählwerkzeug Geskriptete Szenen
  • Vorgeschriebener Ausgang: Ein Stilelement
Und anderes

Es ist jederzeit möglich, ein- und wieder auszusteigen und an Zeit für Diskussion, Ausprobieren und (Kaffee-)Pausen wird sicher nicht gespart.

Der Workshop richtet sich in erster Linie an Spielleiter, jedoch auch an Spieler und bietet (hoffentlich) für Neulinge wie für alte Hasen die eine oder andere Anregung und Idee.

Workshop - Details II: Dungeonbau

Seit einiger Zeit wird man in Deutschland nicht mehr angespuckt, wenn man den Begriff "Dungeon" in eine Rollenspieldiskussion einwirft. Diese positive Entwicklung wollen wir ausnutzen und ein "Legendenreich Con Verlies" entwerfen. Anhand meiner 10 Punkte zum Dungeondesign wird innerhalb von nur 2 Stunden ein Gemeinschaftsprojekt entstehen, das eventuell noch auf der Con gespielt werden kann.
Spielsystem der Wahl wird "Herr der Labyrinthe" sein, dessen spielrelevante Angaben aber so simpel sind, dass die Konvertierung in andere Systeme leicht möglich ist.
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

... was jetzt aber nicht 100-prozentig meine Frage nach dem Flohmarkt beantwortet.:cool:
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Bisher haben wir keinen Flohmarkt (weder von uns noch durch andere organisiert) - ich checke mal ab, wieviel Helfer wir haben und ob wir einen Bring-and-Buy-Stand anbieten können. Das wird aber sehr kurzfristig werden - pack einfach mal alles mit ein und vor Ort sehen wir weiter. Wir versuchen einen Stand einzurichten *g*
 
AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli

Perfekt! DAS nenne ich "kundenfreundlich"! Bis Samstag dann!
 
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~~~~~~~~~~ Update vom 16.07.2009 ~~~~~~~~~~

Noch etwas mehr als 48 Stunden dann öffnet das Hotel seine Pforten für uns - hier der zweitletzte Update-Eintrag vor der Con.

Allgemeines
  • Leider hat uns Thomas Eichelmeier den Vortrag "Nischen des Rollenspiels" abgesagt, aber zur Con II kommt er sicher
  • Die Raumplanung steht und wird in Kürze auf der Homepage ergänzt
  • Wir expandieren: aufgrund spontaner Wünsche haben wir zwei 25 Quadratmeter Zelte organisiert, in denen (dann auf Biertischgarnituren) gespielt werden kann
  • Mitternachtsprogramm: Wir haben die erste vorangemeldete (Fast-)Mitternachts-Runde, und zwar Call of Cthulhu (1920) und eine (Fast-)Mitternachtslesung von Torsten Low: "Lichtbringer"
  • Umplanung: Aus organisatorischen Gründen müssen wir umplanen (s.u.)

Weitere vorangekündigte Spielrunden, darunter
  • DSA 4
  • Call of Cthulhu (1920) (Support)
  • Katzulhu

Änderungen: Der Messebereich wäre in einem "dunklen Raum", da nur wenige Fenster und noch keine Lichtanlage, da sie "gerade so" fertig geworden sind. Der Außenbereich im Hotel kann nur beschränkt benutzt werden, da Bauschutt und ähnliches die Hälfte des Parkplatzes II - der uns bisher zur Verfügung stand - belegt und somit eine Gefahrenquelle darstellt! Es fallen also Parkplätze direkt am Hotel weg und den Außenbereich müssen wir verkleinern: nur ein Teil des Parkplatz I können wir dafür nutzen, aber es klappt.

Daher haben wir die Innenraumbelegung und die Außennutzung komplett umgeplant und sobald als möglich aktualisieren wir die Homepage mit Plan und Karte!!!

Parkplatz-Situation
Es sieht sehr gut aus - weit über 200 kostenlose Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe und im näheren Umkreis existieren fast 1000 kostenpflichtige Parkplätze:

Wir haben einen kostenfreien Parkplatz in unmittelbarer Nähe aufgetan, aber dort bitten wir Euch nur nach Absprache zu parken (die zweite von drei Reihen zu 18 Autos ist direkt vor der ersten und somit können dort parkende Autos daher nicht raus) - nicht dass Ihr Probleme beim Verlassen des Parkplatzes habt.

Weiterhin existieren runde 150 kostenfreie Parkplätze rund um die Berufsbildende Schule und fast 100 Parkplätze (3 Euro pro Tag) gegenüber des Hotels. Zudem werden wir Euch bei Bedarf zu weiter entfernten Parkplätzen lotsen - im Umkreis gibt es drei große Parkplatzanlagen und zwei Parkhäuser.

Teaser: Es wird definitiv eine zweite Con geben - ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
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