AW: 1. Legendenreich-Con in Kaiserslautern am 18/19.Juli
Brrrrr. Halt. Stopp. Ich will hier nicht die gemüter erhitzen, generell bin ich bereit Aussagen/Punkte zu überarbeiten. Daher erstmal Danke für das Feedback - auch wenn einige Aussagen schon... Nuja recht hart sind (meiner Meinung nach), aber der Reihe nach:
Punkt 1 den es zu besprechen gilt: Taschenkontrollen
Das Aufsichtspersonal ist im Rahmen der erforderlichen Arbeit weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Es ist zur Kontrolle von Taschen und Kleidung berechtigt
Wenn ich es etwas laxer ausdrücken darf: Ich verstehe Eure Reaktion nicht so ganz... ich lese da kein "100% Bag Control"?
Nun mal meine Sicht so als Mitveranstalter: Wir wollen nur das Beste für unsere GEMEINSAME Veranstaltung, denn ohne Euch wird sie nix. Wir stellen hier niemanden unter Generalverdacht - wo kämen wir dahin. Es geht um etwas anderes (was ich gleich erkläre), aber ich habe mich an Vorgaben, Ratschläge und Hausordnungen anderer Großer Cons gehalten bzw angelehnt.
Was meine Suche so im Vorfeld ergab:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_musterhausordnung.pdf
FEDCON - Europe's biggest STAR-TREK & SCIFI-Convention
Con-Regeln - DoKomi 2009
ConTopia - Die Con im Tal!
WolfEvents Deutschland Mitteilungen
MMC-Berlin - Mega Manga Convention - Die Manga und Anime-Convention in Berlin
AniMaCo - Die Anime und Manga Convention in Berlin - Hausordnung
Nun die Gegenfrage: Wenn wir Verbote (die anscheinend auf Verständnis stoßen) aussprechen, wie wollen wir die kontrollieren? Insofern haben wir mit diesem Passus darauf hingewiesen, dass wir gedenken in solch einer Art Kontrollen auszuführen. Diese geschehen weder willkürlich oder generell... Also: sagt mir wie ich dies besser formulieren kann.
Das das klar ist: ich will nicht sehen ob Ihr eigene Speisen und Getränke dabei habt, denn "so etwas kann man bei einer solchen Veranstaltung gar nicht verbieten" (waren etwa die Worte die ich im Gespräch mit dem Catering Service (nun das Hotel) betonte *g*)
Kurz mal so nebenbei was hier das eigentliche Problem ist: Ich liebe kurze, knappe und richtige Aussagen...
...und ecke damit häufiger an. Meine Vorstandskollegen stöhnen da schon als - die Vereinssatzung haben wir auch gestrafft. Inhaltlich dasselbe, nur halb so groß - eben alles beschwichtigende weg und nur den Kern erwähnt.
Punkt 2: Betäubungsmittelgesetz
Verboten... Betäubungsmittel (Drogen) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
Jo, da habe ich wohl zuviel - und: diesmal wars wirklich nur - kopiert (Ihr könnt Euch ja raussuchen welche Punkte den obigen Quellen entsprechen *g*)... Nicht jedes Rad läuft rund und nicht jede Hausordnung sagt das aus was der Urheben aussagen will - aber neu erfinden wolte ich halt auch kein Rat... äh eine Ordnung.
Ich mache es so wie Serafin schrieb (weil es so gemeint war - Danke): "Verboten sind illegale Drogen"
Punkt 3: Bild und Tonaufnahmen
Die Rechte auf alle auf der Veranstaltung gemachten Bild- und Tonaufzeichnungen liegen beim Veranstalter. Eine rein private Verwertung und Veröffentlichung ist im Allgemeinen gestattet. Weitere Nutzung erfordert eine schriftliche Erlaubnis seitens des Veranstalters
Serafin: Am Schluss verlangt ihr noch Lizenzgebühren für ein Photo welches ICH mit MEINER Ausrüstung gemacht und auf MEINE KOSTEN entwickelt habe.
Warum ich das schrieb - Erfahrung und Vorlagen!
Erfahrung: ein Veranstalter (Mitbewerber) hat MIT MEINER Collage von UNSEREM Markt Werbung für SEINEN EIGENEN gemacht. Ich erfuhr zu spät davon - er hätte es sowieso gedurft aber um eine Verlinkung (die es nicht gab) wäre toll gewesen. So ka?
Vorlagen: siehe oben und unten mal die FIFA *g*
Was wollte ich damit ausdrücken: das keiner kommerziellen Erfolg aus der gemeinschaftliche Leistung zieht. Dies kann er nach Absprache tun, jedoch nicht ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Mir geht es nicht um irgendwelche Berichterstattung, Gallerien, Slideshows... nur um die Gewinnabsicht bei der ungefragten Nutzung. Ist das unlauter?
Infernal Teddy: Ihr könnt die rechte an Bild- und Tonaufnahmen in dieser form nicht beanspruchen. Aus. Die rechte zur privaten verwertung solchjer aufnahmen liegen IMMER beim NUTZER. Zur Privaten verwendung gelten unter anderem auch die veröffentlichung in Online-Foren, Online-Fotoalben, Blogs und ähnliches.
Nuja, manche können dies doch einschränken - hier mal die FIFA (mit zwinkerndem Auge zu Infernal Teddy) denn die geht noch einen Schritt weiter - sie verbietet die Veröffentlichung generell - weil sie ja ein wirtschaftliches Interesse an der Vermarktung diese Rechte hat:
5. Ton- und Bildaufnahmen
5.1 Jeder Ticketinhaber, der ein Spiel besucht, erkennt ausdrücklich an, dass es sich um ein öffentliches Ereignis handelt, das aufgenommen wird. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig ist jede Person, die ein Spiel besucht, damit einverstanden, dass ihre Stimme, ihr Bild, Foto und Abbild auf unbegrenzte Zeit durch Direktübertragung oder mittels aufgenommener Videobilder, Ausstrahlung, Streaming oder sonstiger Übertragung oder Aufnahme, Fotos oder sonstiger gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt) unentgeltlich verwendet werden kann, und stimmt unwiderruflich der Nutzung ihrer Stimme, Bilds, Fotos oder Abbilds durch die FIFA oder von der FIFA zur Nutzung dieser Medien ermächtigten Dritten zu. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts verzichtet jeder Ticketinhaber im Voraus auf alle Rechte und Handlungen gegen eine solche Nutzung. Bei Nutzung dieser Medien unterliegt die FIFA (und von der FIFA in Bezug auf die Nutzung dieser Medien ermächtigte Dritte) sämtlichen anwendbaren Gesetzen und hält diese ein.
5.2 Ticketinhaber dürfen Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder oder Beschreibungen des Spiels (oder Ergebnisse oder Statistiken des Spiels) ausschließlich zu privaten Nutzungszwecken aufnehmen oder übertragen. Es ist strengstens untersagt, Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des Spiels, als Ganzes oder in Teilen, für jegliche Art von öffentlichem Zugang zu verbreiten und zwar ungeachtet der Übertragungsform, sei es über das Internet, Radio, Fernsehen, Mobiltelefon, Datenzubehör oder ein anderes gegenwärtiges und/oder zukünftiges Medium (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt). Ticketinhaber dürfen keine andere
Person(en) bei der Ausübung dieser Aktivitäten unterstützen.
@Serafin
Ich habe mich gerade ziemlich über diese Punkte aufgeregt. Bitte, tut euch selbst einen Gefallen und überarbeitet das. Ich kann verstehen wenn man als Veranstalter auf Nummer Sicher gehen möchte, aber diese drei Punkte sind wirklich nicht nur übertrieben sondern absolut unverschämt. Wer auch immer sie verfasst hat, hat es da zu gut machen wollen.
@Infernal Teddy
Wer auch immer eure Hausornung erstellt hat, er hat hier mist gebaut. Ich würde das ganze definitiv von einem unabhängigen Juristen prüfen lassen, statt blind aus den verschiedenen Vorlagen abschreiben.
"Ich = Schuldig" - "Setzen! Sechs" *zwinker*
Die Prüfung des Juristen steht noch aus... Aber wie Du siehst machen das wohl die wenigsten - aber der Tipp ist gut und imNotfall Gold wert. Eigentlich machen wir das viel zu oft - warum hier nicht? Trotzdem: Danke.
@Infernal Teddy
Also, ich würde sagen die Hausordung ist einfach per copy&Paste aus der Hausordnung für die Märkte abgeschrieben.
Nein, dort sind ähnliche Punkte drin, ganz einfach weil einige Regeln bei größeren Veranstaltungen nötig sind - aber ein angelehntes Schreiben (siehe oben) gebe ich unumwunden zu - aber halt nicht an unserer MM-Ordnung.
@sleepthief
Wie soll da eine familiäre Atmosphäre aufkommen? *kopfschüttel*
Papier ist geduldig - wir haben bei unsere MA-Märkten so selten auf unser Papier gepocht - selbst bei groben Verstößen. Wenn es nicht gegen Eigentum, Leibliches Wohl oder die Guten Sitten geht sind wir gerne bereit über alles zu reden. Ich denke schon, dass unter diesem Aspekt sehr wohl eine angenehme Atmosphäre aufkommen kann.
Wollt ihr nicht gleich wie auf eurem Mittelaltermarkt einen Büttel aufstellen der die Hausordnung laut vorliest?
Hmmm... Da ist das ein "Showprogramm" und steinalt - eben wie aus dem Mittelalter *g* Wenn da jemand unsere Hausordnung verlesen würde.... laaaaaangweilig *ggg*
Mal davon abgesehen habt ihr bei den Filmen einen sogar regionalen Film vergessen den ihr hätte zeigen können: Die Legende von Derdriu und Noisi - Jetzt im Kino!
Danke für den Tipp - ist vielleicht was für Con II (wenn Euch die erste trotz der Ordnung gefällt und Ihr wieder kommen wollt)
-x-x-x Nachtrag weil Serafin inzwischen schrieb -x-x-x-
Vielleicht habe ich auch einfach nur Pech mit der Auswahl der Punkte unserer Con-Ordnung gehabt.
Ich muss aber auch gestehen ich hätte andere Punkte eher als Ziel einer Kritik gesehen (will ich nun aber auch nicht nennen *duck*)
Vielleicht hast Du ja auch eine Idee, wie wir uns als Veranstalter rechtlich absichern können (Taschenkontrolle) bzw. das Gesamtwerk "Legendenreich" schützen können (Bilder) - oder überteibe ich da wicklich so. Jetzt nachdem ich versucht habe die Beweggründe zu erläutern?