Raben-AAS
Clansgründer
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- 27. Juni 2005
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Das deutsche Waffenrecht ist gerade weiter verschärft worden. Und betrifft nun leider wohl auch jene harmlosen Spielzeugwaffen, die wir (MidnightDance - Vampire Live in Berlin) und viele andere Vampire- und andere Gegenwarts-/Cyberpunk-/Shadowrun-LARPer für das Spiel verwendet haben.
Hier Auszüge aus der Meldung der dpa:
"Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. (...) Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer. «Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land und wir wirken Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen», sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, der zusammen mit der SPD-Politikerin Gabriele Fograscher federführend an dem Gesetzeswerk gearbeitet hatte. Grüne und Linke unterstützten das neue Gesetz. Lediglich die FDP sprach dagegen. (...) Das neue Gesetz verbietet das öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. (...) Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Grindel appellierte an die Eltern, für sinnvolle Freizeitbeschäftigung ihrer Kinder zu sorgen und sie nicht mit Waffenimitaten hantieren zu lassen. «Das ist kein Spielzeug.» (...) Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Änderungen grundsätzlich, bezeichneten sie aber als immer noch unzureichend. «Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gib», kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg."
Fraglich ist natürlich, wo ganz exakt die Grenze zwischen einer "klar als Spielzeug" erkennbaren Waffe und einer Anscheinwaffe im Sinne des Gesetzes verläuft. Hierzu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:
"Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten."
Für uns und andere LARPer wird nun die Hauptfrage sein, ob der bei Knallplätzchenwaffen vorhandene neonrote Pöppel im Lauf ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal darstellt, oder ob eben Spielzeugwaffen wie die Powerman, Eurocop, James Bond 007 und andere fortan "verboten" (bzw. für den Zweck unseres Spiels nicht mehr nutzbar) sind.
Wir von der Orga Berlin bemühen uns aktuell gemeinsam mit den Spielern, schnellstmögliche Klärung betreffs dieser offenen Fragen zu erhalten.
Bis eine Klärung erfolgt, sind (wie gehabt) alle SOFTAIR Waffen und (neu) alle Spielzeugwaffen inklusive derer, die in unserem Regelwerk gelistet werden, von unserem Spiel ausgeschlossen.
More as the news come in.
Hier Auszüge aus der Meldung der dpa:
"Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. (...) Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer. «Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land und wir wirken Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen», sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, der zusammen mit der SPD-Politikerin Gabriele Fograscher federführend an dem Gesetzeswerk gearbeitet hatte. Grüne und Linke unterstützten das neue Gesetz. Lediglich die FDP sprach dagegen. (...) Das neue Gesetz verbietet das öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. (...) Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Grindel appellierte an die Eltern, für sinnvolle Freizeitbeschäftigung ihrer Kinder zu sorgen und sie nicht mit Waffenimitaten hantieren zu lassen. «Das ist kein Spielzeug.» (...) Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Änderungen grundsätzlich, bezeichneten sie aber als immer noch unzureichend. «Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gib», kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg."
Fraglich ist natürlich, wo ganz exakt die Grenze zwischen einer "klar als Spielzeug" erkennbaren Waffe und einer Anscheinwaffe im Sinne des Gesetzes verläuft. Hierzu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:
"Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten."
Für uns und andere LARPer wird nun die Hauptfrage sein, ob der bei Knallplätzchenwaffen vorhandene neonrote Pöppel im Lauf ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal darstellt, oder ob eben Spielzeugwaffen wie die Powerman, Eurocop, James Bond 007 und andere fortan "verboten" (bzw. für den Zweck unseres Spiels nicht mehr nutzbar) sind.
Wir von der Orga Berlin bemühen uns aktuell gemeinsam mit den Spielern, schnellstmögliche Klärung betreffs dieser offenen Fragen zu erhalten.
Bis eine Klärung erfolgt, sind (wie gehabt) alle SOFTAIR Waffen und (neu) alle Spielzeugwaffen inklusive derer, die in unserem Regelwerk gelistet werden, von unserem Spiel ausgeschlossen.
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