AW: WICHTIG für Vampire- und Gegenwarts-LARPs – Verschärfung des dt. Waffenrechts!
Hallöchen, vielleicht kann ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen was das Waffengesetz angeht. Ich bin selber Larper, Softairspieler und betreibe AIPSC (Bewegungsschießen mit Airsofts) Zwar bin ich kein Jurist und übernehme daher auch keine Garantie, das das alles so stimmt, aber ich hab mich recht intensiv damit beschäftigt und daher der Meinung zumindest ein paar Tips geben zu können.
Was was man auf seinem eigenen Gelände macht ist dem Gesetzgeber rellativ mumpe. Man sollte nur darauf achten das man entweder keine Munition verballert, oder aber sicherstellt das KEINE Kugel das Gelände verlassen kann. Hier für ist ein mindestens 3 Meter hoher Zaun notwendig der mit entsprechenden Kugelfangmatten abgehangen werden muss. Und zusätzlich!! noch eine Schutzzone, die doppelt so breit sein muss wie die Reichweite der stärksten Waffe.
Zum TRAGEN!! (ja auch unterm Mantel) in der öffentlichkeit.
Absolutes NO GO. Selbst die <0,5J Spielzeuge dürfen in der öffentlichkeit nicht geführt werden! Ausnahmen sind Film und Fotoaufnahmen, oder Theateraufführungen. (zu klären wäre ob Larp hier als Theater verstanden werden kann) Ich kann aber nur jedem raten nicht auf die Idee zu kommen in der Fußgängerzone nen Shootout zu spielen. Das dürfte binnen weniger Minuten das SEK auf den Plan rufen und die sind echt ungemütlich. Wenn ihr unbedingt durch die Stadt rennen müsst mit euren Waffen, dann nehmt Knallplättchenpistolen. Da gibts deutlich weniger Probleme.
Zum Transport:
ALLE Softairs (ja auch die 0,5er) müssen beim Transport wie eine Scharfe Waffe benhandelt werden. Das bedeutet, sie muss in einem abgeschlossenen Behältniss, mit herausgenommener Batterie/Akku und entferntem Magazin. Die Geschosse sollten in einer extra Tasche sein. Als Faustregel gilt hier das mehr als 5 Handgriffe notwendig sein sollten um die Waffe einsatzbereit zu machen.
Falls weitere Fragen bestehen: gern per pn an mich.
Gruß
Tarak